Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    1/7                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      CA 70738
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                Lk 114,3
Radgröße:                                                     7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                             45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       72,60 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                              650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2100 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
E15J(a), E15UT(a),                  Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                        110 Nm
E15UT(a)MS1, E15UTN(a),             M12x1,5
HE15U(a), M2, R1, T25, T27,
V3, XA3(a), XE1, XE2(a)

Typ:                          XE1
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114 bis 157  Lexus IS200, IS300        215/45R17                             A02) bis A10)


e11*2001/116*0110*08E   1055/1090                                             5/114,3/60




RA-000352-N0-015-18~TO-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    2/7                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                          M2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota Avensis Verso      215/50R17                                   A02) bis A10)

                                                  225/45R17
e6*98/14*0083*05E       1230/1230                                                   5/114,3/60



Typ:                         V3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 112 bis 137  Toyota Camry             215/55R17                                    A02) bis A10)

e6*2001/116*0085*04     1200/1200                                                   5/114,3/60



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                       e11*2001/116*0222*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 130              Toyota Corolla Verso      205/50R17                         A02) bis A10)
                                                  N215)

                                                  215/45R17

                                                  225/45R17




Typ:                            T25
ABE / EG-Genehmigung:           e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 130  Toyota Avensis             215/45R17                                  A02) bis A10)
              (bis Nachtrag 04)
                                         225/45R17
 110 bis 130  Toyota Avensis             225/45R17                                  A02) bis A10)
              (ab Nachtrag 05)
e11*2001/116*0196*09E   1070/1035(0)                                                5/114.3/60



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                                  e11*2001/116*0206*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153             Lexus IS                 205/50R17                          A02) bis A10)
                        (Stufenheck, Cabrio)                                        EF0)
                                                 215/45R17

                                                  225/45R17




RA-000352-N0-015-18~TO-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    3/7                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                           e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                215/65R17                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung) A93)N225)                         EF0)

                                           225/60R17
                                           A93)

                                           225/65R17

                                           235/60R17

                                           245/55R17




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                            e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                215/65R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93)N225)                          EF0)

                                           225/60R17
                                           A93)

                                           225/65R17

                                           235/60R17

                                           245/55R17




RA-000352-N0-015-18~TO-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    4/7                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a)                        e11*2001/116*0299*..
E15UT(a)                       e11*2001/116*0305*..
E15UT(a)MS1                    e11*2007/46*0167*..
E15UTN(a)                      e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                       e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Toyota Auris            195/45R17                          A02) bis A10)
                                        A93)G7G)N205)T85)

                                          205/45R17
                                          A93)N215)

                                          205/50R17
                                          G7F)N215)

                                          215/45R17

                                          225/45R17
                                          G7F)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                             e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130      Toyota Avensis           205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93)G5V)N215)

                                          205/55R17
                                          A93)N215)

                                          215/50R17
                                          A93)

                                          215/55R17

                                          225/45R17
                                          G5V)

                                          225/50R17

                                          235/50R17




RA-000352-N0-015-18~TO-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    5/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.



RA-000352-N0-015-18~TO-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    6/7                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16,
     215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000352-N0-015-18~TO-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-N0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



Die Anlage Nr. 18 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 19.09.2012




RA-000352-N0-015-18~TO-5-114_3-60-ET45.docx