Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 1/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CC 85830 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: Lk114,3 Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø60,1 geprüfte Radlast: 1000 kg bei Reifenabrollumfang: 2280 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : TOYOTA (J) bzw. TOYOTA EUROPE (B) bzw. LEXUS Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AL1(a), AR2, AR2N, F2, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm HAL1(a), HS19(a), S19(a), T27, M12x1,5 XA3(a) Typ: F2 ABE / EG-Genehmigung: G934; e6*93/81*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 194 bis 209 Lexus LS400 245/40R18 A02) bis A10) 245/45R18 A01)K36)K39) e6*93/81*0001*03E 1075/1200 5/114,3/60 RA-000468-D0-015-04~TO-5-114_3-60-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 2/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: S19(a) ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0103*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 183 Lexus GS300 235/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K70) 245/40R18 208 Lexus GS430 245/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K70) 255 Lexus GS460 245/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K70) e6*2001/116*0103*05 1055/1200(0) 5/114.3/60 Typ: HS19(a) ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0106* Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 218 Lexus GS450h 245/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K70) e6*2001/116*0106*07 1120/1300(0) 5/114.3/60 Typ: XA3(a) ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 235/50R18 A01) bis A10) (ohne K01)K02) Kotflügelverbreiterung) 235/55R18 245/50R18 255/50R18 100 bis 130 Toyota RAV4 235/50R18 A01) bis A10) (mit K01)K04) Kotflügelverbreiterung) 235/55R18 245/50R18 255/50R18 e6*2001/116*0105*07 1150/1150(0) 5/114.3/60 RA-000468-D0-015-04~TO-5-114_3-60-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 3/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: T27 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0331*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 130 Avensis 225/40R18 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K03) K01) 225/45R18 K03) 235/40R18 K03) 235/45R18 K03)K81) 245/40R18 K03) 255/35R18 255/40R18 K81) e11*2001/116*0331*04 1215/1135(0) 5/114.3/60 Typ: AR2 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0350*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 130 Verso 215/45R18 A02) bis A10) A01)K16)K23)M00) 225/40R18 225/45R18 A01)K16)K23) 235/40R18 A01)K01)K16)K23) 235/45R18 A01)K01)K16)K23)K83) 245/40R18 A01)K01)K04)K16)K23) e11*2001/116*0350*04 1260/1250(0) 5/114.3/60 RA-000468-D0-015-04~TO-5-114_3-60-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 4/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: AR2N ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0117*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 108 Verso 215/45R18 A02) bis A10) A01)K16)K23)M00) 225/40R18 225/45R18 A01)K16)K23) 235/40R18 A01)K01)K16)K23) 235/45R18 A01)K01)K16)K23)K83) 245/40R18 A01)K01)K04)K16)K23) e11*2007/46*0117*02 1260/11180(0) 5/114.3/60 Typ: AL1(a) ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0117*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 204 Lexus RX350 235/55R18 A02) bis A10) A93) 235/60R18 245/55R18 A01)K01)K02) 255/50R18 A01)K01)K02) 255/55R18 A01)K01)K02) e6*2001/116*0117*04 1490/1490(0) 5/114,3/60 RA-000468-D0-015-04~TO-5-114_3-60-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 5/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: HAL1(a) ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0118*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 183 Lexus RX 450H 235/55R18 A02) bis A10) A93) 235/60R18 245/55R18 A01)K01)K02) 255/50R18 A01)K01)K02) 255/55R18 A01)K01)K02) e6*2001/116*0118*04 1540/1540(0) 5/114,3/60 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000468-D0-015-04~TO-5-114_3-60-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 6/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000468-D0-015-04~TO-5-114_3-60-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 7/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die beiden oberen Befestigungsschrauben des Kunststoffinnenkotflügels müssen entfernt werden - weiterhin müssen die dahinter liegenden Blechlaschen ganz nach oben außen gebogen sowie der Kunststoffinnenkotflügel durch Erwärmen mit nach oben verformt werden - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte umzulegen. K39) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit sind die Radhausausschnittkanten an Achse 2 im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger komplett umzulegen. K70) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - das Gummikederband an den Radhauskante ist zu entfernen, - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm). K81) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu kürzen. K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich. - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen. - Der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen. Der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. RA-000468-D0-015-04~TO-5-114_3-60-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 4 Seite : 8/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012 RA-000468-D0-015-04~TO-5-114_3-60-ET30.docx