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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    1/8                                                               M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     CC 85830
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                               Lk114,3
Radgröße:                                                   8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                            30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      72,50 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                            1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2280 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : TOYOTA (J) bzw. TOYOTA EUROPE (B) bzw. LEXUS

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
AL1(a), AR2, AR2N, F2,         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                            110 Nm
HAL1(a), HS19(a), S19(a), T27, M12x1,5
XA3(a)



Typ:                         F2
ABE / EG-Genehmigung:        G934; e6*93/81*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 194 bis 209  Lexus LS400             245/40R18                              A02) bis A10)

                                        245/45R18
                                        A01)K36)K39)
e6*93/81*0001*03E   1075/1200                                                5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    2/8                                                             M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         S19(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 183          Lexus GS300             235/40R18                            A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)K70)
                                                245/40R18
 208                  Lexus GS430               245/40R18                  A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)K70)
 255                  Lexus GS460               245/40R18                  A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)K70)
e6*2001/116*0103*05   1055/1200(0)                                         5/114.3/60



Typ:                         HS19(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0106*
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 218          Lexus GS450h            245/40R18                            A01) bis A10)
                                                                           K03)K04)K70)
e6*2001/116*0106*07   1120/1300(0)                                         5/114.3/60


Typ:                            XA3(a)
ABE / EG-Genehmigung:           e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 130  Toyota RAV4                235/50R18                         A01) bis A10)
              (ohne                                                        K01)K02)
              Kotflügelverbreiterung)    235/55R18

                                                245/50R18

                                                255/50R18

 100 bis 130          Toyota RAV4               235/50R18                  A01) bis A10)
                      (mit                                                 K01)K04)
                      Kotflügelverbreiterung)   235/55R18

                                                245/50R18

                                                255/50R18
e6*2001/116*0105*07   1150/1150(0)                                         5/114.3/60




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Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               4
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                          T27
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130    Avensis                  225/40R18                         A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       K03)                              K01)

                                         225/45R18
                                         K03)

                                         235/40R18
                                         K03)

                                         235/45R18
                                         K03)K81)

                                         245/40R18
                                         K03)
                                         255/35R18

                                         255/40R18
                                         K81)
e11*2001/116*0331*04   1215/1135(0)                                      5/114.3/60


Typ:                         AR2
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0350*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130    Verso                   215/45R18                          A02) bis A10)
                                      A01)K16)K23)M00)

                                         225/40R18

                                         225/45R18
                                         A01)K16)K23)

                                         235/40R18
                                         A01)K01)K16)K23)

                                         235/45R18
                                         A01)K01)K16)K23)K83)

                                         245/40R18
                                         A01)K01)K04)K16)K23)
e11*2001/116*0350*04   1260/1250(0)                                      5/114.3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    4/8                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         AR2N
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 108    Verso                   215/45R18                         A02) bis A10)
                                      A01)K16)K23)M00)

                                        225/40R18

                                        225/45R18
                                        A01)K16)K23)

                                        235/40R18
                                        A01)K01)K16)K23)

                                        235/45R18
                                        A01)K01)K16)K23)K83)

                                        245/40R18
                                        A01)K01)K04)K16)K23)
e11*2007/46*0117*02   1260/11180(0)                                     5/114.3/60



Typ:                         AL1(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
204           Lexus RX350             235/55R18                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        235/60R18

                                        245/55R18
                                        A01)K01)K02)

                                        255/50R18
                                        A01)K01)K02)

                                        255/55R18
                                        A01)K01)K02)
e6*2001/116*0117*04   1490/1490(0)                                      5/114,3/60




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         HAL1(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0118*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
183           Lexus RX 450H           235/55R18                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        235/60R18

                                        245/55R18
                                        A01)K01)K02)

                                        255/50R18
                                        A01)K01)K02)

                                        255/55R18
                                        A01)K01)K02)
e6*2001/116*0118*04   1540/1540(0)                                      5/114,3/60




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000468-D0-015-04~TO-5-114_3-60-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    6/8                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000468-D0-015-04~TO-5-114_3-60-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    7/8                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K36) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die beiden oberen Befestigungsschrauben des Kunststoffinnenkotflügels müssen
        entfernt werden
     - weiterhin müssen die dahinter liegenden Blechlaschen ganz nach oben außen
        gebogen sowie der Kunststoffinnenkotflügel durch Erwärmen mit nach oben verformt
        werden
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter der
        Radmitte umzulegen.

K39) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit sind die Radhausausschnittkanten an
     Achse 2 im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger komplett umzulegen.

K70) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - das Gummikederband an den Radhauskante ist zu entfernen,
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis zum
        hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm).

K81) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
     Blechlasche entsprechend zu kürzen.

K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich.
     - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der
         umzulegen.
     - Der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
         klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen. Der dort
         befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




RA-000468-D0-015-04~TO-5-114_3-60-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               4
Seite :                    8/8                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Die Anlage Nr. 4 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012




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