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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     CC 85830
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                               Lk114,3
Radgröße:                                                   8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      72,50 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                            1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2280 mm

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : TOYOTA , LEXUS

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
AR2, AR2N, E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                              110 Nm
E15UT(a) MS1, E15UTN(a),      M12x1,5
HE15U(a), HS19(a), S19(a),
T27, XA3(a), XE1, XE2(a), Z4


Typ:                         XE1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Lexus IS200              225/40R18                              A01) bis A10)
                                                                              K03)K15)K21)

 157                    Lexus IS300       225/40R18                           A01) bis A10)
                                                                              K03)K15)K21)

e11*2001/116*0110*08E   1055/1090                                             5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         Z4
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0084*.., e6*2001/116*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 210          Lexus SC430              245/40R18                           A02) bis A10)


e6*2001/116*0084*09   1120/1140                                            5/114,3/60



Typ:                         S19(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 183          Lexus GS300             235/40R18                            A02) bis A10)

                                                245/40R18

 208                  Lexus GS430               245/40R18                  A02) bis A10)

 255                  Lexus GS460               245/40R18                  A02) bis A10)

e6*2001/116*0103*05   1100/1200(0)                                         5/114.3/60


Typ:                         HS19(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 218          Lexus GS450h            245/40R18                            A02) bis A10)

e6*2001/116*0106*07   1120/1300(0)                                         5/100/541



Typ:                            XA3(a)
ABE / EG-Genehmigung:           e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 130  Toyota RAV4                235/50R18                         A01) bis A10)
              (ohne                                                        K01)K04)
              Kotflügelverbreiterung)    245/50R18

 100 bis 130          Toyota RAV4               235/50R18                  A02) bis A10)
                      (mit
                      Kotflügelverbreiterung)   245/50R18

e6*2001/116*0105*07   1150/1150(0)                                         5/114.3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         XE2(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 130 bis 153  Lexus IS                225/40R18                                 A01) bis A10)
                                                                                K03)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        225/40R18            245/40R18          A01) bis A10)
                                        K03)                                    V00)

e11*2001/116*0206*08   1090/1150(0)                                             5/114.3/60



Typ:                         E15J(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 108   Toyota Auris            215/40R18                                 A01) bis A10)
                                      K04)

                                        225/40R18
                                        K02)K03)K78)
e11*2001/116*0299*06   1080/1010(0)                                             5/114.3/60



Typ:                         E15UT(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0305*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 130   Auris                   215/40R18                                 A01) bis A10)
                                      K04)

                                        225/40R18
                                        K02)K03)K78)
e11*2001/116*0305*12   1100/1010(0)                                             5/114.3/60


Typ:                         HE15U(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73           Toyota Auris            215/40R18                                 A01) bis A10)
                                      K04)

                                        225/40R18
                                        K02)K03)K78)
e11*2007/46*0018*03    1020/980(0)                                              5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                           E15UTN(a)
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2007/46*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 93    Toyota Auris              215/40R18                         A01) bis A10)
              (Schrägheck 3-türig)      K04)

                                                          225/40R18
                                                          K02)K03)K78)
e11*2007/46*0019*01    1080/1010 (0) -1100/1010 -130 kW                   5/114.3/60



Typ:                           E15UT(a) MS1
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2007/46*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66           Toyota Auris              215/40R18                         A01) bis A10)
              (Schrägheck 5-türig)      K04)

                                                          225/40R18
                                                          K02)K03)K78)
e11*2007/46*0167*00    1020/1010(0)                                       5/114.3/60



Typ:                          T27
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 130   Toyota Avensis           225/40R18                          A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)
                                       225/45R18

                                                          235/40R18

                                                          235/45R18

                                                          245/40R18
                                                          A01)K03)

                                                          255/40R18
                                                          A01)K01)K04)
e11*2001/116*0331*04   1215/1135(0)                                       5/114.3/60




RA-000468-D0-015-19~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    5/8                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         AR2
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0350*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 130   Toyota Verso            225/40R18                         A02) bis A10)

                                        225/45R18

                                        235/40R18

                                        235/45R18
                                        A01)K83)

                                        245/35R18

                                        245/40R18

                                        255/35R18
                                        A01)K16)K23)K83)
e11*2001/116*0350*04   1260/1250(0)                                     5/114.3/60



Typ:                         AR2N
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 108   Toyota Verso            225/40R18                         A02) bis A10)

                                        225/45R18

                                        235/40R18

                                        235/45R18
                                        A01)K83)

                                        245/35R18

                                        245/40R18

                                        255/35R18
                                        A01)K16)K23)K83)
e11*2007/46*0117*02    1260/1180(0)                                     5/114.3/60




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    6/8                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    7/8                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger-
     oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K78) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
     notwendig:
     - die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem
        Schweller komplett umzulegen
     - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
        Radhausausschnittkanten anzupassen.
     - die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng
        an das Innere Radhaus anzulegen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    8/8                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich.
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
       klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen. Der dort
       befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die
     ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des
     jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination
     ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
     entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 19 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012




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