Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 19
Seite : 1/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CC 85830
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: Lk114,3
Radgröße: 8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast: 1000 kg
bei Reifenabrollumfang: 2280 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : TOYOTA , LEXUS
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AR2, AR2N, E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
E15UT(a) MS1, E15UTN(a), M12x1,5
HE15U(a), HS19(a), S19(a),
T27, XA3(a), XE1, XE2(a), Z4
Typ: XE1
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 Lexus IS200 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K15)K21)
157 Lexus IS300 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K15)K21)
e11*2001/116*0110*08E 1055/1090 5/114,3/60
RA-000468-D0-015-19~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 19
Seite : 2/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: Z4
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0084*.., e6*2001/116*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 Lexus SC430 245/40R18 A02) bis A10)
e6*2001/116*0084*09 1120/1140 5/114,3/60
Typ: S19(a)
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 Lexus GS300 235/40R18 A02) bis A10)
245/40R18
208 Lexus GS430 245/40R18 A02) bis A10)
255 Lexus GS460 245/40R18 A02) bis A10)
e6*2001/116*0103*05 1100/1200(0) 5/114.3/60
Typ: HS19(a)
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0106*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
218 Lexus GS450h 245/40R18 A02) bis A10)
e6*2001/116*0106*07 1120/1300(0) 5/100/541
Typ: XA3(a)
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 235/50R18 A01) bis A10)
(ohne K01)K04)
Kotflügelverbreiterung) 245/50R18
100 bis 130 Toyota RAV4 235/50R18 A02) bis A10)
(mit
Kotflügelverbreiterung) 245/50R18
e6*2001/116*0105*07 1150/1150(0) 5/114.3/60
RA-000468-D0-015-19~TO-5-114_3-60-ET40.docx
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Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 19
Seite : 3/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: XE2(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 153 Lexus IS 225/40R18 A01) bis A10)
K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/40R18 A01) bis A10)
K03) V00)
e11*2001/116*0206*08 1090/1150(0) 5/114.3/60
Typ: E15J(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 108 Toyota Auris 215/40R18 A01) bis A10)
K04)
225/40R18
K02)K03)K78)
e11*2001/116*0299*06 1080/1010(0) 5/114.3/60
Typ: E15UT(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0305*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 Auris 215/40R18 A01) bis A10)
K04)
225/40R18
K02)K03)K78)
e11*2001/116*0305*12 1100/1010(0) 5/114.3/60
Typ: HE15U(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Toyota Auris 215/40R18 A01) bis A10)
K04)
225/40R18
K02)K03)K78)
e11*2007/46*0018*03 1020/980(0) 5/114,3/60
RA-000468-D0-015-19~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 19
Seite : 4/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: E15UTN(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 93 Toyota Auris 215/40R18 A01) bis A10)
(Schrägheck 3-türig) K04)
225/40R18
K02)K03)K78)
e11*2007/46*0019*01 1080/1010 (0) -1100/1010 -130 kW 5/114.3/60
Typ: E15UT(a) MS1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Toyota Auris 215/40R18 A01) bis A10)
(Schrägheck 5-türig) K04)
225/40R18
K02)K03)K78)
e11*2007/46*0167*00 1020/1010(0) 5/114.3/60
Typ: T27
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130 Toyota Avensis 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi)
225/45R18
235/40R18
235/45R18
245/40R18
A01)K03)
255/40R18
A01)K01)K04)
e11*2001/116*0331*04 1215/1135(0) 5/114.3/60
RA-000468-D0-015-19~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 19
Seite : 5/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
Typ: AR2
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0350*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130 Toyota Verso 225/40R18 A02) bis A10)
225/45R18
235/40R18
235/45R18
A01)K83)
245/35R18
245/40R18
255/35R18
A01)K16)K23)K83)
e11*2001/116*0350*04 1260/1250(0) 5/114.3/60
Typ: AR2N
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 108 Toyota Verso 225/40R18 A02) bis A10)
225/45R18
235/40R18
235/45R18
A01)K83)
245/35R18
245/40R18
255/35R18
A01)K16)K23)K83)
e11*2007/46*0117*02 1260/1180(0) 5/114.3/60
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000468-D0-015-19~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 19
Seite : 6/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000468-D0-015-19~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 19
Seite : 7/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger-
oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K78) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
notwendig:
- die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem
Schweller komplett umzulegen
- die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
Radhausausschnittkanten anzupassen.
- die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng
an das Innere Radhaus anzulegen.
RA-000468-D0-015-19~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. : RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. : 19
Seite : 8/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 85830
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich.
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen. Der dort
befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.
V00) Die Verwendung dieser serienmäßigen Reifenkombination ist nur zulässig, sofern die
ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des
jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls diese serienmäßige Reifenkombination
ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist,
entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 19 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012
RA-000468-D0-015-19~TO-5-114_3-60-ET40.docx