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							Gutachten 366-0073-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 27 TOYOTA                                                    Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 07.04.2012
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Fahrzeughersteller                         : TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll     ab
             Kennzeichnung                     Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.       Fertig
             Rad                               Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
TRE9K0SA4060 PCD114 ET40                       Ø71.6 Ø60.1                 60,1    Kunststoff    720    2144       12/10
1


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT4
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : E15J(a); E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15UTN(a); R1;
                                             T25; XA3(a)
                                             104 Nm für Typ : V3
                                             110 Nm für Typ : M2
                                             135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; S16 erhöhtes
                                             Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
                                             Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes
                                             Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/35R19 88W           11A; 21P; 21S; 24M         2-türig; 4-türig;
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..           235/35R19 91            11A; 21P; 21T; 24J; 24M;   10B; 11B; 11G; 11H;
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                      54A                        12A; 51A; 71C; 71K;
1
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P
E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 66 - 97      225/35R19 88       11A; 21S; 24M            2-türig; 4-türig;
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*..              235/35R19 87       11A; 21P; 21T; 22I; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
E15UT(a)MS     e11*2007/46*0167*..                                  24M; 5ET; 54A            12A; 51A; 71C; 71K;
1
E15UTN(a)      e11*2007/46*0019*..                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/35R19 91Y                                        erhöhtes
             e11*98/14*0078*..            245/35R19 93W 11A; 24J                               Anzugsmoment 135
                                                                                               Nm;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 740




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 27 TOYOTA                                                 Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 07.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS300/GS430/GS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
S19(a)       e6*2001/116*0103*.. 183       235/35R19 91Y                                    erhöhtes
                                 183 - 208 245/35R19 93                                     Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/35R19          11A; 21P; 22I; 24M; 53S erhöhtes
               e11*98/14*0110*..
                                              235/35R19 87W 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; Anzugsmoment 135
                                                            5ET; 54A                 Nm;
                                                                                     Kombi; Limousine;
                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                     74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS220d
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 235/35R19 91        51J                         erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                                                                            Limousine;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/35R19 88W 11A; 21P                          ab
                                            235/35R19 87W 11A; 21B                          e11*2001/116*0196*0
                                                                                            5;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/35R19 88W 11A; 21B                        nur bis
                                                                                            e11*2001/116*0196*0
                                                                                            4;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 27 TOYOTA                                                 Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 07.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
T27          e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R19 93                                     erhöhtes
                                           235/35R19 91                                     Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                              245/35R19 93      11A; 22M; 245               Kombi; Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 740
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 235/35R19 91                                   erhöhtes
                                    91 - 130 225/40R19 93                                   Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                              235/35R19 91W                                 Limousine;
                                              245/35R19 93 11A; 22M; 245                    Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
M2           e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 235/35R19 91         11A; 24J; 362               Frontantrieb;
               e6*98/14*0083*..
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 245/35R19 93W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0085*..
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 235/35R19 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/45R19 95                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/45R19 98                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                           255/45R19 100 24O                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 27 TOYOTA                                                 Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 07.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
AR2          e11*2001/116*0350*.. 93 - 108 235/35R19 91         5GG                         erhöhtes
                                  93 - 130 225/40R19 93                                     Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 740; MAO

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 27 TOYOTA                                                 Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 07.04.2012
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21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 27 TOYOTA                                                 Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 07.04.2012
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0073-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48269
ANLAGE: 27 TOYOTA                                                 Radtyp: TRE9K
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 07.04.2012
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MAO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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