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							Gutachten 366-0265-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 30 TOYOTA                                                     Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                          : TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                        loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
OHAS0KP35601           PCD114,3 ET35           Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff      625    2250     08/07
OHAS0KP35601           PCD114,3 ET35           Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff      683    2040     08/07
OHAS0WP35601           PCD114,3 ET35           Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff      625    2250     08/07
OHAS0WP35601           PCD114,3 ET35           Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff      683    2040     08/07


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : TOYOTA
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJT4
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm für Typ : V2
                                              103 Nm für Typ : A2; E15J(a); E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15UTN(a);
                                              HE15U(a); R1; T25
                                              104 Nm für Typ : V3
                                              110 Nm für Typ : M2; W 2; W20
                                              135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; S16 erhöhtes
                                              Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
                                              Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes
                                              Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97        205/50R17 89        11A; 21P; 21S; 22I; 24J;    2-türig; 4-türig;
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..                                    24M; 65H                    10B; 11B; 11G; 11H;
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                   215/45R17 87        11A; 24J; 24M; 5ET          12A; 51A; 71C; 71K;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..                    225/45R17 91        11A; 21P; 21S; 22I; 24J;    721; 73C; 74A; 74P
                                                                     24M
                                                 235/40R17 90        11A; 21P; 21S; 22I; 24J;
                                                                     24M
E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/45R17 91           11A; 21P; 21S; 24J; 24M     2-türig; 4-türig;
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*..           235/40R17 90           11A; 21P; 21S; 24J; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
E15UT(a)MS     e11*2007/46*0167*..            235/45R17 94           11A; 21B; 21T; 24J; 24M;    12A; 51A; 71C; 71K;
1                                                                    54A                         721; 73C; 74A; 74P
HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..     73        215/45R17 87        11A; 24J; 248               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                 721; 73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 30 TOYOTA                                                 Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/45R17 93W                                     erhöhtes
             e11*98/14*0078*..            245/45R17 95                                      Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS300/GS430/GS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
S19(a)       e6*2001/116*0103*.. 183  225/50R17 94                                          erhöhtes
                                      235/45R17 94                                          Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                              245/45R17 95                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            740; 76S

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; erhöhtes
             e11*98/14*0110*..                             5ET                      Anzugsmoment 135
                                                                                    Nm;
                                             225/45R17 90W 11A; 21B; 22B; 24D; 24J Kombi; Limousine;
                                             235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 24C; 24D Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                    740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS220d
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 205/50R17 89        51J; 65H                    erhöhtes
                                            225/45R17 90        TBC; 57E; 575               Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                              225/45R17 91      51J                         Limousine;
                                              235/40R17 90      51J                         Heckantrieb;
                                              235/45R17 93      51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R17 91                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/45R17 95      57F; 575                    721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            740; 76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 30 TOYOTA                                                 Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/50R17 91    11A; 21B; 22I; 24J; 24M; ab
                                                            56G                      e11*2001/116*0196*0
                                                                                     5;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     721; 73C; 74A; 74P
                                              225/45R17 91 11A; 21P; 24J; 24M
                                              235/45R17 94 11A; 21B; 22I; 24J; 24M
                                              245/40R17 91 11A; 22I; 24M; 57F; 687
T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R17 87W 11A; 21B                 nur bis
                                              225/45R17 90 11A; 21B                  e11*2001/116*0196*0
                                                                                     4;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     721; 73C; 74A; 74P
                                              235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M
                                              235/45R17 93 11A; 21B; 22B
                                              245/40R17 91 11A; 22B; 24M; 57F; 681;
                                                            687
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 215/50R17 91   11A; 24J; 56G            erhöhtes
                                              225/45R17 91                           Anzugsmoment 135
                                                                                     Nm;
                                    91 - 130 215/50R17 91W 11A; 24J; 56G             Limousine;
                                              215/55R17 94 11A; 24J; 56G             Frontantrieb;
                                              225/45R17 91W                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R17 94 11A; 22M; 24J; 248        12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R17 94 11A; 24J                  721; 73C; 74A; 74P;
                                              245/45R17 95 11A; 22M; 24J; 248        740; 76S
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 215/50R17 91   11A; 24J; 56G            erhöhtes
                                              215/55R17 94 11A; 24J; 56G             Anzugsmoment 135
                                                                                     Nm;
                                              225/45R17 91                           Kombi; Frontantrieb;
                                              225/50R17 94 11A; 22M; 24J; 248        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94 11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/45R17 95 11A; 22M; 24J; 248        721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                     740; 76S

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
M2           e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 225/45R17 91         11A; 21B; 22L; 24J          Frontantrieb;
               e6*98/14*0083*..
                                              235/45R17 93      11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M; 362                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
V2           e6*93/81*0029*..  96 - 140 225/45R17               11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24D; 631                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 30 TOYOTA                                                 Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen          Auflagen zu Reifen              Auflagen
V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/50R17 94    11A; 21B; 22B; 22F; 24J;        10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0085*..                             24M                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R17 93W 11A; 22B; 24J; 24M              721; 73C; 74A; 74P
                                              245/45R17 95 11A; 21B; 22B; 22F; 24J;
                                                            24M

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/50R17 89         65H                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                           215/50R17 91         11A; 22I; 24J; 24M; 56G 721; 73C; 74A; 74P
                                           225/45R17 90
                                           235/40R17 90         11A; 22I; 24J; 24M
                                           235/45R17 93         11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA MR2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
W2           F438              115 - 129 215/40R17-83           11A; 362; 57E               10B; 11B; 11G; 11H;
W20          e6*93/81*0011*..            235/40R17-90           11A; 22B; 54A; 57F          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
XW4(a)       e11*2007/46*0157*.. 73      235/45R17 94           11A; 26P; 27I; 68A          erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                                                                            Kombi; Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
A2           e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 225/55R17 97                                     2-türig; 4-türig;
               e6*98/14*0070*..
                                              235/55R17 99      11A; 367                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
AR2          e11*2001/116*0350*.. 93 - 108 215/50R17 91         5GG; 56G                    erhöhtes
                                  93 - 130 215/50R17 95         56G                         Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                              215/55R17 94      56G                         Frontantrieb;
                                              225/45R17 94                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R17 94                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R17 94                                  721; 73C; 74A; 74P;
                                              245/45R17 95                                  740; MAO




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 30 TOYOTA                                                 Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung




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Gutachten 366-0265-07-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 30 TOYOTA                                                 Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 30 TOYOTA                                                 Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/45R17
                    Hinterachse:                        245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung


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      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          235/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
MAO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
TBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:


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                    Vorderachse:                        225/45R17
                    Hinterachse:                        255/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.




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ANLAGE: 30 TOYOTA                                                 Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XW4(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0157*..
       Handelsbez.:    Toyota Prius Plus

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 260             y = 240                    VA
             26B                      x = 310             y = 290                    VA
             27B                      x = 290             y = 380                    HA
             27I                      x = 240             y = 330                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 310       y = 290              8                VA
             26J                   x = 310       y = 290             13                VA
             27H                   x = 290       y = 380              8                HA
             27F                   x = 290       y = 380              9                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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