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							Gutachten 366-0053-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48270
ANLAGE: 60 TOYOTA                                                     Radtyp: ORPY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                          : TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                        loch   werkstoff       Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                   last     umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
ORPY0BP40601           PCD114 ET40             Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff    653    2037      12/10
ORPY0HA40601           PCD114 ET40             Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff    653    2037      12/10
ORPY0KA40601           PCD114 ET40             Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff    653    2037      12/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : TOYOTA
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJT4
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 103 Nm für Typ : A2; E15J(a); E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15UTN(a);
                                              HE15U(a); R1; T25; XA; XA1; XA3(a)
                                              104 Nm für Typ : V3
                                              110 Nm für Typ : M2
                                              135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
                                              Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes
                                              Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97        205/50R17 89                                  2-türig; 4-türig;
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..                215/45R17 87        5ET                       10B; 11B; 11G; 11H;
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                   225/45R17 91                                  12A; 51A; 71C; 71K;
1
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P
E15J(a)    e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/45R17 91                                         2-türig; 4-türig;
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
1
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P
HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..     73        215/45R17 87                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0053-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48270
ANLAGE: 60 TOYOTA                                                 Radtyp: ORPY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 215/45R17 87W 11A; 24M; 5ET                    erhöhtes
               e11*98/14*0110*..
                                              225/45R17 90W 11A; 21B; 24J; 24M              Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS220d
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 205/50R17 89                                    erhöhtes
                                            225/45R17 90                                    Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                                                                            Limousine;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12M; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740; 76S; 76T

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R17 87W                                   nur bis
                                            225/45R17 90                                    e11*2001/116*0196*0
                                                                                            4;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/50R17 91                                  ab
                                              225/45R17 91                                  e11*2001/116*0196*0
                                                                                            5;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 215/50R17 91                                   erhöhtes
                                              225/45R17 91                                  Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                    91 - 130 215/50R17 91W                                  Limousine;
                                             215/55R17 94                                   Frontantrieb;
                                             225/45R17 91W                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R17 94                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740; 76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0053-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48270
ANLAGE: 60 TOYOTA                                                 Radtyp: ORPY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
T27          e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 215/50R17 91                                     erhöhtes
                                           215/55R17 94                                     Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                              225/45R17 91                                  Kombi; Frontantrieb;
                                              225/50R17 94                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740; 76S

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
M2           e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 205/50R17 93                                     Frontantrieb;
               e6*98/14*0083*..
                                              225/45R17 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 215/50R17 91W 11A; 22B                          10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0085*..
                                              225/50R17 94      11A; 21B; 22B; 24J          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/50R17 89                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                           215/50R17 91                                     721; 725; 73C; 74A;
                                           225/45R17 90                                     74P

Verkaufsbezeichnung:     Toyota Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
XW4(a)       e11*2007/46*0157*.. 73      215/50R17 91                                       erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                                                                            Kombi; Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
A2           e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 225/55R17 97                                     2-türig; 4-türig;
               e6*98/14*0070*..
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0053-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48270
ANLAGE: 60 TOYOTA                                                 Radtyp: ORPY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
XA           G703              94 - 95 225/55R17-94             Schaltgetriebe; 24K         3-türig;
XA1          e4*93/81*0001*..          225/55R17-94             11A; 24K; 362               Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   100 - 130 225/60R17 99                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/65R17 102                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                               235/55R17 99                                 721; 725; 73C; 74A;
                                               235/65R17 104 11A; 54A                       74P; 76S
                                               245/55R17 102 24O

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
AR2          e11*2001/116*0350*.. 93 - 108 205/50R17 93         51J                         erhöhtes
                                           205/55R17 91         5GG; 51J                    Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                              215/50R17 91      5GG                         Frontantrieb;
                                     93 - 130 215/50R17 95                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R17 94                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R17 94                                  721; 725; 73C; 74A;
                                              225/50R17 94                                  74P; 740; MAO

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0053-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48270
ANLAGE: 60 TOYOTA                                                 Radtyp: ORPY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0053-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48270
ANLAGE: 60 TOYOTA                                                 Radtyp: ORPY
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 6
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
MAO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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