Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 30 TOYOTA                                                     Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                Stand: 21.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 5

Fahrzeughersteller                          : TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                        loch   werkstoff       Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung            (mm)                   last     umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
ARE70KP45601           PCD114 ET45             Ø71.6 Ø60.1                 60,1     Kunststoff    735    2260      12/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : TOYOTA
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJT4
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 103 Nm für Typ : E15J(a); E15UT(a); E15UT(a)MS1; E15UTN(a);
                                              HE15U(a); R1; T25; XA3(a)
                                              104 Nm für Typ : V3
                                              110 Nm für Typ : R3
                                              135 Nm für Typ : S19(a) erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
                                              Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes
                                              Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/45R17 91                                       2-türig; 4-türig;
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..           235/45R17 94             11A; 54A                  10B; 11B; 11G; 11H;
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                                 12A; 51A; 71C; 71K;
1
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P
E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 66 - 97        205/50R17 89                                2-türig; 4-türig;
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*..                215/45R17 87      5ET                       10B; 11B; 11G; 11H;
E15UT(a)MS     e11*2007/46*0167*..                 225/45R17 91                                12A; 51A; 71C; 71K;
1
E15UTN(a)      e11*2007/46*0019*..                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P
HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..     73          215/45R17 87                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS300/GS430/GS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                         Auflagen zu Reifen        Auflagen
S19(a)       e6*2001/116*0103*.. 183  225/50R17                      51G                       erhöhtes
                                      235/45R17 94                                             Anzugsmoment 135
                                                                                               Nm;
                                                   245/45R17 95                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12T; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 740; 76S



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 30 TOYOTA                                                 Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 5
Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 215/45R17 87W 5ET                              erhöhtes
               e11*98/14*0110*..
                                                                                            Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                                                                            Kombi; Limousine;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS220d
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 205/50R17 89        12M                         erhöhtes
                                            225/45R17 90        12M                         Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                              235/45R17 93      12A                         Limousine;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            740; 76S; 76T

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/50R17 91                                    ab
                                            225/45R17 91                                    e11*2001/116*0196*0
                                                                                            5;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
                                              235/45R17 94
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 215/50R17 91                                   erhöhtes
                                              225/45R17 91                                  Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                    91 - 130 215/50R17 91W                                  Limousine;
                                             215/55R17 94                                   Frontantrieb;
                                             225/45R17 91W                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R17 94                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                             235/45R17 94                                   721; 725; 73C; 74A;
                                             245/45R17 95                                   74P; 740; 76S
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 215/50R17 91                                   erhöhtes
                                             215/55R17 94                                   Anzugsmoment 135
                                                                                            Nm;
                                              225/45R17 91                                  Kombi; Frontantrieb;
                                              225/50R17 94                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/45R17 95                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 740; 76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 30 TOYOTA                                                 Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 215/50R17 91W 11A; 22B                          10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0085*..
                                              235/45R17 93W 11A; 22B                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/50R17 89                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                           215/50R17 91                                     721; 725; 73C; 74A;
                                           225/45R17 90                                     74P
                                           235/45R17 93

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
R3           e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 225/45R17 94         5HI                         10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0069*..
                                              235/45R17 94      5HI                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R17 97                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 225/60R17 99                                     bis
                                           225/65R17 102                                    e6*2001/116*0105*08;
                                           235/55R17 99                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 30 TOYOTA                                                 Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 5
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0079-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49141
ANLAGE: 30 TOYOTA                                                 Radtyp: ARE7
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 21.01.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 5
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen