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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                16
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        C18 706
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                    CMS
Radausführung:                                              CMS 607/04
Artikel- oder Katalog-Nr:                                  C18 706 45 10
Radgröße:                                                    7Jx16EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                              45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         114,3 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                        67,20 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            SR 10 Ø67,1-Ø60,1
geprüfte Radlast:                                               710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2205 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
E15J(a), E15UT(a), M2, R1, R3, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                      Z57     110 Nm
T25, V3, XA3(a), XE1, XE2(a), M12x1,5
T27
A2                             Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                         Z57       120 Nm
                               M12x1,5


Typ:                          XE1
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114 bis 157  Lexus IS200, IS300        205/55R16                              A02) bis A10)

                                         205/55R16 M+S
e11*2001/116*0110*08E   1055/1090                                             5/114,3/60




RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                16
Seite :                     2/7                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                         R3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 115   Toyota Previa            215/60R16                           A02) bis A10)


e6*2001/116*0069*07E   bis NT 03:1250/1340                                 5/114,3/60
                       ab NT 04:1250/1380



Typ:                           A2
ABE / EG-Genehmigung:          e6*98/14*0070*.., e6*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota RAV4                215/70R16                         A02) bis A10)
              (3- und 5-türig,           E05)
              nur Fahrzeuge mit Serie
              215/70R16)
e6*2001/116*0070*05    920/1010 – 1020/1040                                5/114,3/60



Typ:                          M2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota Avensis Verso      205/60R16                          A02) bis A10)
                                        A91)

                                              215/55R16
e6*2001/116*0083*05    1230/1230                                           5/114,3/60



Typ:                         V3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 112 bis 137  Toyota Camry             215/60R16                           A02) bis A10)
                                       A91)

e6*2001/116*0085*04E   1200/1200                                           5/114,3/60



Typ:                         R1
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 130   Corolla Verso            205/55R16                           A02) bis A10)A93)

e11*2001/116*0222*07   1150/1150(0)                                        5/114,3/60




RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                16
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                         T25
ABE / EG-Genehmigung:        ab e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 130  Toyota Avensis           205/55R16                          A02) bis A10)
              (ab EG-Genehmigungs-Nr.: A93)
              e11*2001/116*0196*04)
                                       215/50R16

                                              225/50R16
e11*2001/116*0196*09   1070/1035(0)                                       5/114.3/60



Typ:                          XE2(a)
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 130 bis 153  Lexus IS220D, IS250      205/55R16                          A02) bis A10)
              (Limousine)              A94)                               E06)

                                              215/55R16

                                              225/50R16
e11*2001/116*0206*07   1090/1150(0)                                       5/114.3/60



Typ:                           XA3(a)
ABE / EG-Genehmigung:          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 130  Toyota RAV4               215/70R16                         A02) bis A10)
              (Fahrzeuge ohne           A91)                              E06)
              Serienverbreiterung)
                                        235/60R16
                                        A93)

                                              235/65R16

                                              255/60R16
                                              A01)K03)K04)
100 bis 130            Toyota RAV4            215/70R16
                       (Fahrzeuge mit         A91)
                       Serienverbreiterung)
                                              235/60R16
                                              A93)

                                              235/65R16

                                              255/60R16
e6*2001/116*0105*05    1150/1150(0)                                       5/114,3/60




RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc
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Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                16
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                         E15J(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 108   Auris                   195/60R16                         A02) bis A10)
                                      A93)E49)

                                        205/55R16
                                        A93)

                                        215/50R16

                                        225/45R16
e11*2001/116*0299*06   1080/1010(0)                                     5/114.3/60



Typ:                         E15UT(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0305*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 130   Auris                   195/60R16                         A02) bis A10)
                                      A93)E49)

                                        205/55R16
                                        A93)

                                        215/50R16

                                        225/45R16
e11*2001/116*0305*07   1100/1010(0)                                     5/114.3/60




RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                16
Seite :                     5/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                         T27
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 112   Avensis                 205/60R16                         A02) bis A10)B29)
                                      A93)

                                        205/65R16

                                        215/55R16
                                        A93)

                                        215/60R16

                                        225/50R16
                                        A93)

                                        225/55R16

                                        235/50R16

                                        235/55R16

                                        245/50R16

e11*2001/116*0331*02   1215/1135(0)                                     5/114.3/60



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                16
Seite :                     6/7                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse .

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr-
     zeugherstellers).

B29) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - belüftete Bremsscheibe Ø295x26 mm

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

E49) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße ab
     Nennbreite 205/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
     schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                16
Seite :                     7/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706



K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.


Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.


Essen, 28.05.2010
RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc




RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc