Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 16 Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C18 706 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: CMS Radausführung: CMS 607/04 Artikel- oder Katalog-Nr: C18 706 45 10 Radgröße: 7Jx16EH2+ Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: SR 10 Ø67,1-Ø60,1 geprüfte Radlast: 710 kg bei Reifenabrollumfang: 2205 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment E15J(a), E15UT(a), M2, R1, R3, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde Z57 110 Nm T25, V3, XA3(a), XE1, XE2(a), M12x1,5 T27 A2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde Z57 120 Nm M12x1,5 Typ: XE1 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 bis 157 Lexus IS200, IS300 205/55R16 A02) bis A10) 205/55R16 M+S e11*2001/116*0110*08E 1055/1090 5/114,3/60 RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 16 Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: R3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 115 Toyota Previa 215/60R16 A02) bis A10) e6*2001/116*0069*07E bis NT 03:1250/1340 5/114,3/60 ab NT 04:1250/1380 Typ: A2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0070*.., e6*2001/116*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10) (3- und 5-türig, E05) nur Fahrzeuge mit Serie 215/70R16) e6*2001/116*0070*05 920/1010 – 1020/1040 5/114,3/60 Typ: M2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Toyota Avensis Verso 205/60R16 A02) bis A10) A91) 215/55R16 e6*2001/116*0083*05 1230/1230 5/114,3/60 Typ: V3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 112 bis 137 Toyota Camry 215/60R16 A02) bis A10) A91) e6*2001/116*0085*04E 1200/1200 5/114,3/60 Typ: R1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 130 Corolla Verso 205/55R16 A02) bis A10)A93) e11*2001/116*0222*07 1150/1150(0) 5/114,3/60 RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 16 Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: T25 ABE / EG-Genehmigung: ab e11*2001/116*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 130 Toyota Avensis 205/55R16 A02) bis A10) (ab EG-Genehmigungs-Nr.: A93) e11*2001/116*0196*04) 215/50R16 225/50R16 e11*2001/116*0196*09 1070/1035(0) 5/114.3/60 Typ: XE2(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 153 Lexus IS220D, IS250 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine) A94) E06) 215/55R16 225/50R16 e11*2001/116*0206*07 1090/1150(0) 5/114.3/60 Typ: XA3(a) ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10) (Fahrzeuge ohne A91) E06) Serienverbreiterung) 235/60R16 A93) 235/65R16 255/60R16 A01)K03)K04) 100 bis 130 Toyota RAV4 215/70R16 (Fahrzeuge mit A91) Serienverbreiterung) 235/60R16 A93) 235/65R16 255/60R16 e6*2001/116*0105*05 1150/1150(0) 5/114,3/60 RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 16 Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: E15J(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0299*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 108 Auris 195/60R16 A02) bis A10) A93)E49) 205/55R16 A93) 215/50R16 225/45R16 e11*2001/116*0299*06 1080/1010(0) 5/114.3/60 Typ: E15UT(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0305*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 130 Auris 195/60R16 A02) bis A10) A93)E49) 205/55R16 A93) 215/50R16 225/45R16 e11*2001/116*0305*07 1100/1010(0) 5/114.3/60 RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 16 Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: T27 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0331*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 112 Avensis 205/60R16 A02) bis A10)B29) A93) 205/65R16 215/55R16 A93) 215/60R16 225/50R16 A93) 225/55R16 235/50R16 235/55R16 245/50R16 e11*2001/116*0331*02 1215/1135(0) 5/114.3/60 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 16 Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse . A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr- zeugherstellers). B29) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - belüftete Bremsscheibe Ø295x26 mm E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra- gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E49) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße ab Nennbreite 205/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug- schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 16 Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH. Essen, 28.05.2010 RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc