Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 16
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C18 706
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: CMS
Radausführung: CMS 607/04
Artikel- oder Katalog-Nr: C18 706 45 10
Radgröße: 7Jx16EH2+
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: SR 10 Ø67,1-Ø60,1
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2205 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
E15J(a), E15UT(a), M2, R1, R3, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde Z57 110 Nm
T25, V3, XA3(a), XE1, XE2(a), M12x1,5
T27
A2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde Z57 120 Nm
M12x1,5
Typ: XE1
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 157 Lexus IS200, IS300 205/55R16 A02) bis A10)
205/55R16 M+S
e11*2001/116*0110*08E 1055/1090 5/114,3/60
RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 16
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
Typ: R3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 115 Toyota Previa 215/60R16 A02) bis A10)
e6*2001/116*0069*07E bis NT 03:1250/1340 5/114,3/60
ab NT 04:1250/1380
Typ: A2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0070*.., e6*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10)
(3- und 5-türig, E05)
nur Fahrzeuge mit Serie
215/70R16)
e6*2001/116*0070*05 920/1010 – 1020/1040 5/114,3/60
Typ: M2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Toyota Avensis Verso 205/60R16 A02) bis A10)
A91)
215/55R16
e6*2001/116*0083*05 1230/1230 5/114,3/60
Typ: V3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 137 Toyota Camry 215/60R16 A02) bis A10)
A91)
e6*2001/116*0085*04E 1200/1200 5/114,3/60
Typ: R1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 130 Corolla Verso 205/55R16 A02) bis A10)A93)
e11*2001/116*0222*07 1150/1150(0) 5/114,3/60
RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 16
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
Typ: T25
ABE / EG-Genehmigung: ab e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130 Toyota Avensis 205/55R16 A02) bis A10)
(ab EG-Genehmigungs-Nr.: A93)
e11*2001/116*0196*04)
215/50R16
225/50R16
e11*2001/116*0196*09 1070/1035(0) 5/114.3/60
Typ: XE2(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 bis 153 Lexus IS220D, IS250 205/55R16 A02) bis A10)
(Limousine) A94) E06)
215/55R16
225/50R16
e11*2001/116*0206*07 1090/1150(0) 5/114.3/60
Typ: XA3(a)
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ohne A91) E06)
Serienverbreiterung)
235/60R16
A93)
235/65R16
255/60R16
A01)K03)K04)
100 bis 130 Toyota RAV4 215/70R16
(Fahrzeuge mit A91)
Serienverbreiterung)
235/60R16
A93)
235/65R16
255/60R16
e6*2001/116*0105*05 1150/1150(0) 5/114,3/60
RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 16
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
Typ: E15J(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 108 Auris 195/60R16 A02) bis A10)
A93)E49)
205/55R16
A93)
215/50R16
225/45R16
e11*2001/116*0299*06 1080/1010(0) 5/114.3/60
Typ: E15UT(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0305*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 Auris 195/60R16 A02) bis A10)
A93)E49)
205/55R16
A93)
215/50R16
225/45R16
e11*2001/116*0305*07 1100/1010(0) 5/114.3/60
RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 16
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
Typ: T27
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 112 Avensis 205/60R16 A02) bis A10)B29)
A93)
205/65R16
215/55R16
A93)
215/60R16
225/50R16
A93)
225/55R16
235/50R16
235/55R16
245/50R16
e11*2001/116*0331*02 1215/1135(0) 5/114.3/60
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 16
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse .
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr-
zeugherstellers).
B29) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
- belüftete Bremsscheibe Ø295x26 mm
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E49) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße ab
Nennbreite 205/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. : 16
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 706
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.
Essen, 28.05.2010
RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc
RA-000519-A0-233-16~TO-5-114_3-60-67_2-45-C18_706_45_10.doc