Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    1 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  CA 70738
Art des Rades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Borbet
Radausführung:                                            Lk 114,3
Radgröße:                                                 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                          650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
E15J(a), E15UT(a),               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                        110 Nm
E15UT(a)MS1, E15UTN(a),          M12x1,5
E15EJ(a), HE15U(a), M2, R1,
T25, T27, V3, XA3(a), XE1,
XE2(a), XW4(a), XW3(a)




RA-000352-Q0-015-18~TO-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    2 / 11                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ:                          XE1
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114 bis 157  Lexus IS200, IS300        215/45R17                                   A02) bis A10)


e11*2001/116*0110*08E   1055/1090                                                   5/114,3/60



Typ:                          M2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota Avensis Verso      215/50R17                                   A02) bis A10)

                                                  225/45R17
e6*98/14*0083*05E       1230/1230                                                   5/114,3/60



Typ:                         V3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 112 bis 137  Toyota Camry             215/55R17                                    A02) bis A10)

e6*2001/116*0085*04     1200/1200                                                   5/114,3/60



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                       e11*2001/116*0222*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
130                     Toyota Corolla Verso      215/45R17                         A02) bis A10)

                                                  225/45R17




Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                       e11*2001/116*0222*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100              Toyota Corolla Verso      205/50R17                         A02) bis A10)

                                                  215/45R17

                                                  225/45R17




RA-000352-Q0-015-18~TO-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    3 / 11                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis             205/50R17                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge vor Facelift
                2006, ohne Serienbereifung 215/45R17
                215/50R17)
                                           225/45R17




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                              e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis            205/50R17                          A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ab Facelift
                2006, mit Serienbereifung 215/45R17
                215/50R17)
                                          215/50R17

                                           225/45R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                          e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153     Lexus IS                 205/50R17                           A02) bis A10)
                (Stufenheck, Cabrio)                                         E68)EF0)
                                         215/45R17

                                           225/45R17




RA-000352-Q0-015-18~TO-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    4 / 11                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                           e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 153     Lexus IS250, IS300H       205/50R17                               A02) bis A10)
                (Nur zulässig an          A94a)                                   E69)EF0)
                Fahrzeugen ab EG-
                Nummer:                   215/45R17
                e11*2001/116*0206*10)     A94)

                                          225/45R17
                                          A94a)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                               A94a)              E69)EF0) V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                             e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130      Toyota Avensis           205/50R17                                A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93)G5V) N215)

                                          205/55R17
                                          A93)N215)

                                          215/50R17
                                          A93)

                                          215/55R17

                                          225/45R17
                                          G5V)

                                          225/50R17

                                          235/50R17




RA-000352-Q0-015-18~TO-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    5 / 11                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                           e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                215/65R17                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung, A93)N225)                         E62)EF0)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 225/60R17
                                           A93)

                                           225/65R17

                                           235/60R17

                                           245/55R17




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                            e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                215/65R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung,  A93)N225)                         E62)EF0)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 225/60R17
                                           A93)

                                           225/65R17

                                           235/60R17

                                           245/55R17




RA-000352-Q0-015-18~TO-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    6 / 11                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 111      Toyota RAV4              215/65R17                         A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab EG- A93)N225)                         E63)EF0)
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09)     215/65R17 M+S
                                         A93)

                                          225/65R17
                                          G6X)

                                          235/60R17

                                          245/60R17
                                          G6X)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a)                         e11*2001/116*0299*..
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UT(a)MS1                     e11*2007/46*0167*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                        e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Toyota Auris             195/45R17                         A02) bis A10)
                (1. Generation)          A93)G7G) N205) T85)               E58)

                                          205/45R17
                                          A93)N215)

                                          205/50R17
                                          G7F)N215)

                                          215/45R17

                                          225/45R17
                                          G7F)




RA-000352-Q0-015-18~TO-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    7 / 11                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Auris               205/45R17                         A02) bis A10)
                (2. Generation,            A93)N215)                         E59)E60)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-Hinterachse) 205/50R17
                                           N215)

                                           215/45R17
                                           A93a)

                                           225/45R17




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                         e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                        e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                         e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97       Toyota Auris              205/45R17                          A02) bis A10)
                (2. Generation,           A93)N215)                          E59)E61)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 205/50R17
                                          N215)

                                           215/45R17
                                           A93a)N225)

                                           225/45R17




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a)                            e11*2001/116*0264*..
XW4(a)                            e11*2007/46*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius Plus          205/50R17                         A02) bis A10)

                                           215/50R17
                                           A01) K88)

                                           225/45R17




RA-000352-Q0-015-18~TO-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    8 / 11                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(a)                       e11*2001/116*0304*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97       Toyota Corolla          205/45R17                         A02) bis A10)
                (Stufenheck)            A93)                              E67)

                                         205/50R17

                                         215/45R17
                                         A93a)

                                         225/45R17




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.



RA-000352-Q0-015-18~TO-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    9 / 11                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09

E67) Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.

E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e11*2001/116*0206*09


RA-000352-Q0-015-18~TO-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    10 / 11                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e11*2001/116*0206*10

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16,
     215/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000352-Q0-015-18~TO-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45811
Nr. :                      RA-000352-Q0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    11 / 11                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 70738


N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



Die Anlage Nr. 18 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 30.10.2014




RA-000352-Q0-015-18~TO-5-114_3-60-ET45.docx