Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     1 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   BLX-8519
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Borbet
Radausführung:                                            LK114,3
Radgröße:                                                8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                          720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Toyota bzw. Lexus

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
AR2, AR2N, E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                           110 Nm
E15UT(a)MS1, E15UTN(a),       M12x1,5
HE15U(a), HL10(a), HS19(a),
L10(a), R1, S19(A), T25, T27,
UXE2(a), XA3(A), XE2(A),
XW3(a), XW4(a), Z4




RA-000770-A0-015-09~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     2 / 12                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


Typ:                         Z4
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0084*.., e6*2001/116*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 210          Lexus SC430              245/35R19                                   A02) bis A10)

e6*2001/116*0084*09   1120/1140                                                    5/114,3/60



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                                   e11*2001/116*0196*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130           Toyota Avensis             225/35R19                         A02) bis A10)
                      (Fahrzeuge vor Facelift    A01) K50)K63) K65) K66)
                      2006, ohne Serienbereifung
                      215/50R17)


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                                    e11*2001/116*0196*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130           Toyota Avensis            225/35R19                          A02) bis A10)
                      (Fahrzeuge ab Facelift    A01) K50)K63) K65)
                      2006, mit Serienbereifung
                      215/50R17)


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
HS19(a)                              e6*2001/116*0106*..
S19(a)                               e6*2001/116*0103*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 255           Lexus GS300, GS430,     225/40R19                            A02) bis A10)B35)
                      G460, GS450H            A01) G01)N235)                       E64)

                                                 235/35R19
                                                 A93a)N245) T91)

                                                 245/35R19




RA-000770-A0-015-09~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     3 / 12                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                                 e11*2001/116*0206*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153            Lexus IS                 245/30R19                           A02) bis A10)
                       (Stufenheck, Cabrio)     G7D)N255)

                                                  255/30R19
                                                  A01) K01)K73)



Typ:                         UXE2(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0260*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 311          Lexus IS F              225/40R19                                     A02) bis A10)


e11*2001/116*0260*04   1115/1115(0)                                                 5/114.3/60



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                      e11*2001/116*0222*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100             Toyota Corolla Verso      245/30R19                          A02) bis A10)
                                                 A01) K03)K04) K68)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                      e11*2001/116*0222*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
130                    Toyota Corolla Verso      245/30R19                          A02) bis A10)
                                                 A01) K03)K04) K68)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                                  e6*2001/116*0105*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130            Toyota RAV4                235/45R19                         A02) bis A10)
                       (ohne Serienverbreiterung, A93)G7A)                          E62)
                       nur bis EG-Genehmigungs-
                       Nr.: e6*2001/116*0105*08) 245/45R19
                                                  A01) K01)

                                                  255/45R19
                                                  A01) K01)




RA-000770-A0-015-09~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     4 / 12                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                            e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                235/45R19                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung,  A93)G7A)                          E62)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 245/45R19

                                           255/45R19




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a)                         e11*2001/116*0299*..
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UT(a)MS1                     e11*2007/46*0167*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                        e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Toyota Auris             215/35R19                           A02) bis A10)
                (1. Generation)          G7F)T85)                            E58)

                                           225/35R19
                                           A01) G05)K04) K78)

                                           235/30R19
                                           A01) K01)K04) K78) T86)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Auris               215/35R19                         A02) bis A10)
                (2. Generation,            A01)K28)                          E59)E60)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-Hinterachse)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                         e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                        e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                         e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97       Toyota Auris              215/35R19                          A02) bis A10)
                (2. Generation,           A01) K28)N225) T85)                E59)E61)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse)


RA-000770-A0-015-09~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     5 / 12                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                             e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130      Toyota Avensis           225/40R19                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)
                                         235/35R19

                                          235/40R19

                                          245/35R19
                                          A01) K03)

                                          255/30R19
                                          A01) G5V)K01) K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                            e11*2001/116*0350*..
AR2N                           e11*2007/46*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 130      Toyota Verso            225/40R19                          A02) bis A10)

                                          235/35R19
                                          T91)

                                          245/35R19

                                          255/30R19
                                          T91)




RA-000770-A0-015-09~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     6 / 12                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(a)                        e6*2007/46*0035*..
HS19(a)                        e6*2001/116*0106*..
L10(a)                         e6*2007/46*0034*..
S19(A)                         e6*2001/116*0103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 215     Lexus GS250, GS450H,    225/40R19                                  A02) bis A10)B35)
                GS300H                  A94)N235)                                  E65)E66) EF0)

                                           235/35R19
                                           A94)T91)

                                           245/35R19
                                           A94a)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/40R19            255/35R19          A02) bis A10) B35)
                                           N235)                                   E65)E66) EF0) V00)

                                           225/40R19 M+S        255/35R19 M+S      A02) bis A10) B35)
                                                                                   E65)E66) EF0) V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a)                            e11*2001/116*0264*..
XW4(a)                            e11*2007/46*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius Plus          225/35R19                               A02) bis A10)
                                           A01) K25)K88)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 111      Toyota RAV4              245/45R19                                 A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab EG-                                           E63)
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09)


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.



RA-000770-A0-015-09~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     7 / 12                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).



RA-000770-A0-015-09~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     8 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B35) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - Achse 1: Bremsscheibe Ø333x30 mm

E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09

E64) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05
     beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ
     HS19(a)

E65) Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

E66) Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G05) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.




RA-000770-A0-015-09~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     9 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
     235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16,
     245/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.



RA-000770-A0-015-09~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     10 / 12                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
     zum hinteren Stoßfänger umzulegen.

K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm,
     von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
     Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
     auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
     werden.

K66) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
     Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.

K68) An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb
        Schwellerkante umzulegen,
     - im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
        komplett vom Halter zu entfernen,
     - der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
     - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3
        mm zu kürzen,
     - die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.

K73) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich
     (siehe Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus ragende
     Kante des Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen.




K78) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
     notwendig:
     - die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem
        Schweller komplett umzulegen,
     - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
        Radhausausschnittkanten anzupassen,
     - die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng
        an das Innere Radhaus anzulegen.


RA-000770-A0-015-09~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     11 / 12                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519


K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


RA-000770-A0-015-09~TO-5-114_3-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49548 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000770-A0-015
Anlage-Nr. :                9
Seite :                     12 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8519




Die Anlage Nr. 9 mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 23.04.2014




RA-000770-A0-015-09~TO-5-114_3-60-ET40.docx