Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 6b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: AR1 807
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 114,3
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø60.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A2, A7, AR2, AR2N, E15EJ(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4626 110 Nm
E15J(a), E15UT(a), M12x1,5
E15UT(a)MS1, E15UTN(a), F1,
HE15U(a), M2, R1, R3, S1,
S16, T25, T27, V10, V10W, V2,
V3, W2, W20, XA bzw. XA1,
XA3(A), XE1, XE2(A), XW3(a),
XW4(a)
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Anlage-Nr. : 6b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ: A7
ABE / EG-Genehmigung: E326
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 175 Toyota Supra 225/45R17 A01)bisA10)
K14)
235/45R17
255/40R17
M00)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R17 255/40R17 A01)bis A10)
M00) K14)V00)
E326/NT5E 1120/1120 5/114,3/60,1
Typ: W2
ABE / EG-Genehmigung: F438
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 129 Toyota MR2 205/40R17 A01) bis A10)
K12)K37)
215/40R17
225/35R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/40R17 215/40R17 A01)bisA10)
K12)K37)V00)
215/40R17 235/40R17 A01) bis A10)
K12)K37)V00)
215/40R17 245/35R17 A01) bis A10)
K12)K37)V00)
F438/NT04E 690/900 5/114,3/60
Typ: W20
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 129 Toyota MR2 215/40R17 A01) bis A10)
K12)K37)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/40R17 215/40R17 A01) bis A10)
K12)K37)V00)
215/40R17 235/40R17 A01) bis A10)
K12)K37)V00)
215/40R17 245/35R17 A01) bis A10)
K12)K37)V00)
e6*93/81*0011*02 690/980 5/114,3/60
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Anlage-Nr. : 6b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ: V10
ABE / EG-Genehmigung: F824
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 138 Toyota Camry 215/50R17 A01) bis A10)
M00) K38)
235/40R17
G01)
F824/NT05E 1130/1130 5/114,3/60,1
Typ: V10W
ABE / EG-Genehmigung: G017
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 138 Toyota Camry 215/50R17 A01)bisA10)
(Kombi) M00) K38)
225/45R17
G017/NT03E 1030/1075-1130/1295 5/114,3/60,1
Typ: F1
ABE / EG-Genehmigung: F479 bis NT02
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
180 Toyota Lexus LS 400 235/45R17 A02) bis A10)
F497/NT04E 1135/1160 5/114,3/60,1
Typ: S1
ABE / EG-Genehmigung: G468, e6*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
156 Lexus GS300 235/45R17 A02) bis A10)
245/45R17
e6*93/81*0010*00E 1055/1210 5/114,3/60
Typ: XA bzw. XA1
ABE / EG-Genehmigung: G703; e4*93/81*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
94 bis 95 Toyota RAV4 255/50R17 A01)bisA10)
(3 und 5-türig) K01)K02)L21)
e4*93/81*0001*06E 910/990 5/114,3/60
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Anlage-Nr. : 6b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ: V2
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 140 Toyota Camry 205/50R17 A01)bisA10)
M00) K40)
225/45R17
235/40R17
K03)
e6*93/81*0029*05E 1130/1130 5/114,3/60
Typ: S16
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0078*.., e11*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
161 bis 163 Lexus GS300 225/45R17 A02) bis A10)
235/45R17
245/40R17
208 Lexus GS430 235/45R17 A02) bis A10)
245/40R17
e11*98/14*0078*07E 1055/1220 5/114,3/60
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Anlage-Nr. : 6b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ: XE1
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 157 Lexus IS200, 215/45R17 A01)bisA10)
Lexus IS300 K15)
225/45R17
K03)K04)K15)K21)K46)
235/40R17
K03)K04)K15)
245/40R17
K03)K04)K15)K21)K46)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R17 225/45R17 A01)bisA10)
K04)K15)V00)
215/45R17 235/40R17 A01)bisA10)
K04)K15)V00)
215/45R17 245/40R17 A01)bisA10)
K04)K15)K21)V00)
225/45R17 245/40R17 A01)bisA10) K03)
K04)K15)K21)K46)
V00)
e11*2001/116*0110*08E 1055/1090 5/114,3/60
Typ: R3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 115 Toyota Previa 225/50R17 A02) bis A10)
235/45R17
245/45R17
A01)K03)K15)
e6*2001/116*0069*07E 1250/1380 5/114,3/60
Typ: A2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0070*.., e6*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Toyota RAV4 225/55R17 A01) bis A10)
(FZ ohne Kotflügelver- K03)
breiterungen, Fz.- Breite
1735 mm)
85 bis 110 Toyota RAV4 225/55R17 A02) bis A10)
(FZ mit Kotflügelver -
breiterungen,
Fz.- Breite 1785 mm)
e6*2001/116*0070*05E 920/1010 – 1020/1040 5/114,3/60
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Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 6b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ: M2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Toyota Avensis Verso 215/50R17 A02) bis A10)
A01)K15)K57)M00)
225/45R17
235/45R17
A01)K03)K15)K57)
e6*2001/116*0083*05 1230/1230 5/114,3/60
Typ: V3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 137 Toyota Camry 225/50R17 A01) bis A10)
K15)K18)K21)K26)
e6*2001/116*0085*04 1200/1200 5/114,3/60
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1 e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100 Toyota Corolla Verso 205/50R17 A02) bis A10)
A01)K68)M00)
215/45R17
215/50R17
A01)G8T)K03)K04)K68)M00)
225/45R17
A01)K68)
235/45R17
A01)G8T)K03)K04)K68)
245/40R17
A01)K03)K04)K68)
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Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 6b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1 e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
130 Toyota Corolla Verso 215/45R17 A02) bis A10)
215/50R17
A01)K03)K04)K68)M00)
225/45R17
A01)K68)
235/45R17
A01)K03)K04)K68)
245/40R17
A01)K03)K04)K68)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T25 e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130 Toyota Avensis 205/50R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge vor Facelift A01)K04)K50)K63)K65)K66)M00)
2006, ohne Serienbereifung
215/50R17) 215/45R17
225/45R17
A01)K04)K50)K63)K65)K66)
235/40R17
A01)K03)K04)K50)K63)K64)
245/40R17
A01)K01)K04)K50)K63)K64)K65)
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Anlage-Nr. : 6b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T25 e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130 Toyota Avensis 205/50R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ab Facelift A01)K04)K50)K63)K65)K66)M00)
2006, mit Serienbereifung
215/50R17) 215/45R17
225/45R17
A01)K04)K50)K63)K65)
235/40R17
A01)K03)K04)K50)K63)K64)
245/40R17
A01)K01)K04)K50)K63)K64)K65)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A) e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153 Lexus IS 205/50R17 A02) bis A10)
(Stufenheck, Cabrio) M00)N215) E68)EF0)
215/45R17
G7E)N225)
225/45R17
N235)
245/40R17
A01)K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/45R17 A02) bis A10)
E68)EF0)V00)
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Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 9 / 20 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A) e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 153 Lexus IS250, IS300H 205/50R17 A02) bis A10)
(Nur zulässig an M00)N215) E69)EF0)
Fahrzeugen ab EG-
Nummer: 215/45R17
e11*2001/116*0206*10) A94a)N225)
225/45R17
235/40R17
A01)A94a)K04)
245/40R17
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
M00)N215) A94a)K04) E69)EF0)V00)
205/45R17 M+S 235/40R17 M+S A01) bis A10)
M00) A94a)K04) E69)EF0)V00)
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
M00)N215) E69)EF0)V00)
205/50R17 M+S 225/45R17 M+S A02) bis A10)
M00) E69)EF0)V00)
215/45R17 235/40R17 A01) bis A10)
N225) A94a)K04) E69)EF0)V00)
215/45R17 M+S 235/40R17 M+S A01) bis A10)
A94a)K04) E69)EF0)V00)
215/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
N225) K04) E69)EF0)V00)
215/45R17 M+S 245/40R17 M+S A01) bis A10)
K04) E69)EF0)V00)
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K04) E69)EF0)V00)
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Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 6b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A) e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 225/60R17 A02) bis A10)
(ohne Serienverbreiterung, A01)K01) E62)EF0)
nur bis EG-Genehmigungs-
Nr.: e6*2001/116*0105*08) 225/65R17
A01)K01)
235/60R17
A01)K01)K04)
245/55R17
A01)K01)K04)
255/55R17
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A) e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 225/60R17 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung, E62)EF0)
nur bis EG-Genehmigungs- 225/65R17
Nr.: e6*2001/116*0105*08)
235/60R17
245/55R17
255/55R17
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Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 6b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a) e11*2001/116*0299*..
E15UT(a) e11*2001/116*0305*..
E15UT(a)MS1 e11*2007/46*0167*..
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..
HE15U(a) e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 Toyota Auris 205/45R17 A02) bis A10)
(1. Generation) A93)M00)N215) E58)
205/50R17
A01)G7F)K01)K04)K78)M00)N215)
215/45R17
225/40R17
A01)K01)K04)
225/45R17
A01)G7F)K01)K04)K78)
235/40R17
A01)K01)K04)K78)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a) e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73 Toyota Auris 205/45R17 A02) bis A10)
(2. Generation, A01)A93a)K28)M00)N215) E59)E60)
Ausführungen mit
Verbundlenker-Hinterachse) 215/45R17
A01)K01)K04)K28)
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 12 / 20 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a) e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..
HE15U(a) e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97 Toyota Auris 205/45R17 A02) bis A10)
(2. Generation, A93a)M00)N215) E59)E61)
Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse) 215/45R17
A01)K01)K04)K28)N225)
225/40R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T27 e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130 Toyota Avensis 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93)G5V)M00)N215)
205/55R17
M00)N215)
215/50R17
A01)K03)M00)
215/55R17
A01)K03)M00)
225/45R17
G5V)
225/50R17
A01)K01)K04)
235/45R17
A01)K03)
235/50R17
A01)K01)K04)
245/45R17
A01)K01)K04)
255/45R17
A01)K01)K04)
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 13 / 20 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2 e11*2001/116*0350*..
AR2N e11*2007/46*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130 Toyota Verso 205/50R17 A02) bis A10)
M00)N215)
205/55R17
M00)N215)
215/50R17
M00)
215/55R17
A01)K83)M00)
225/45R17
225/50R17
235/45R17
235/50R17
A01)K01)K16)K23)K83)
245/45R17
255/45R17
A01)K01)K16)K23)K83)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a) e11*2001/116*0264*..
XW4(a) e11*2007/46*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Toyota Prius Plus 205/50R17 A02) bis A10)
A01)K25)K88)M00)
225/45R17
A01)K25)K88)
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 6b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(a) e11*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97 Toyota Corolla 205/45R17 A02) bis A10)
(Stufenheck) A01)A93a)K12)M00) E67)
215/45R17
A01)K12)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 6b
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet
werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen - je nach Fahrzeugtyp- ist es
möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden
können.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel
'15'.
E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel
'18'.
E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.
E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e6*2001/116*0105*08
E67) Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.
E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e11*2001/116*0206*09
E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e11*2001/116*0206*10
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 17 / 20 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
zu biegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K37) An Achse 1 ist das Innenradhaus im unteren Bereich der Blechsicken neben dem
Kunststoffradhaus zur Fahrzeugmitte hin um ca. 5 mm einzuformen.
K38) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit sind die Radhausausschnittkanten an
Achse 2 im Bereich ab 100 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bis Oberkante des
Stoßfängers nach oben umzulegen. Die nach innen stehende Befestigungslasche des
Stoßfängers ist bis zur Schraube zu kürzen.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 18 / 20 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
K40) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von unterhalb der seitlichen
Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die im weiteren Verlauf ins
Radhaus ragende Kunststoffschutzleiste ist um ca. 50 mm zu kürzen und die dahinter
liegende Blechkante entsprechend der umgelegten Radhauskante ebenfalls
umzulegen.
K46) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus im vorderen Radeinschwenkbereich um ca.
10 mm warm einzuformen. Kontrollmöglichkeit der Maßnahme: Rückwärtsfahrt mit
leichtem Lenkeinschlag.
K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
zum hinteren Stoßfänger umzulegen.
K57) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden.
Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz-
ist weiter nach unten zu versetzen.
K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10
mm, von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.
K64) An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus
aufzuweiten.
K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel
im Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten
überprüft werden.
K66) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.
K68) An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb
Schwellerkante umzulegen,
- im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
komplett vom Halter zu entfernen,
- der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
- die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3
mm zu kürzen,
- die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 19 / 20 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
K78) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
Maßnahmen notwendig:
- die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem
Schweller komplett umzulegen,
- die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
Radhausausschnittkanten anzupassen,
- die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng
an das Innere Radhaus anzulegen.
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich.
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
- der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.
K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter
der Radmitte sind zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
L21) Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RZ-064512-D0-306-06b~TO-5-114_3-60-ET35.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064512-D0-306
Anlage-Nr. : 6b
Seite : 20 / 20 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR1 807
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 20 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR1 807 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 06.02.2015
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