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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    1 / 19                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    DE808
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            LK 114G
Radgröße:                                                 8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø60.1
geprüfte Radlast:                                          710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Toyota bzw. Lexus

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
A7, AR2, AR2N, E15J(a),          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              4626     110 Nm
E15UT(a), E15UT(a)MS1,           M12x1,5
E15UTN(a), F2, F3, HE15U(a),
M2, R1, R3, S1, S16, T25, T27,
V10, V2, V3, XA bzw. XA1,
XA3(a), XE1, XE2(a), XW4(a),
Z4
AZ1, A2, HL10(a), L10(a),        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                4626   120 Nm
S19(a), HS19(a), XW3(a)          M12x1,5



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               5b
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ:                         S1
ABE / EG-Genehmigung:        G468; e6*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 156          Lexus GS300             245/40R18                                       A02) bis A10)

e6*93/81*0010*00E    1055/1210                                                        5/114,3/60



Typ:                         S16
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0078*.. , e11*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 161 bis 163  Lexus GS300              235/40R18                                      A02) bis A10)

                                              245/40R18
                                              A01)K03)K15)

 208                 Lexus GS430              235/40R18                               A02) bis A10)

                                              245/40R18
                                              A01)K03)K15)
e11*98/14*0078*08E   1055/1220                                                        5/114,3/60



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
HS19(a)                             e6*2001/116*0106*..
S19(a)                              e6*2001/116*0103*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 255          Lexus GS300, GS430,     225/45R18                                A02) bis A10)
                     G460, GS450H            A93a)N235)                               E64)

                                              225/45R18 M+S
                                              A93a)

                                              235/40R18
                                              A93)N245)

                                              235/40R18 M+S
                                              A93)

                                              245/40R18
                                              A93a)

                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                              A93a)N235)                              E64)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               5b
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(a)                        e6*2007/46*0035*..
HS19(a)                        e6*2001/116*0106*..
L10(a)                         e6*2007/46*0034*..
S19(A)                         e6*2001/116*0103*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 215     Lexus GS250, GS450H,    225/45R18                                 A02) bis A10)
                GS300H                  N235)                                     E65)E66)EF0)

                                          225/45R18 M+S

                                          235/40R18

                                          235/45R18
                                          A01)G3U)K87)

                                          245/40R18

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                          N235)                                   E65)E66)EF0)V00)

                                          225/45R18 M+S        245/40R18 M+S      A02) bis A10)
                                                                                  E65)E66)EF0)V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                          e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153     Lexus IS                 215/40R18                                A02) bis A10)
                (Stufenheck, Cabrio)     N225)                                    E68)EF0)

                                          225/40R18
                                          A01)K73)N235)

                                          245/35R18




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               5b
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                                   e11*2001/116*0206*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 153             Lexus IS250, IS300H       225/40R18                               A02) bis A10)
                        (Nur zulässig an                                                  E69)
                        Fahrzeugen ab EG-         235/35R18
                        Nummer:                   A01)A94a)K04)
                        e11*2001/116*0206*10)
                                                  245/35R18

                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                  N225)                K04)               E69)V00)

                                                  215/40R18 M+S        245/35R18 M+S      A01) bis A10)
                                                                       K04)               E69)V00)



Typ:                         XE1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0110*.. , e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114 bis 157  Lexus IS200,             225/40R18                                          A01) bis A10)
              Lexus IS300                                                                 K03)K04)K15)
                                       245/35R18                                          K21)K46)

e11*2001/116*0110*08E   1055/1090                                                         5/114,3/60



Typ:                         F2
ABE / EG-Genehmigung:        G934; e6*93/81*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 194 bis 209  Lexus LS400             245/40R18                                           A02) bis A10)

                                                  245/45R18
                                                  A01)K36)K39)
e6*93/81*0001*03E       1075/1200                                                         5/114,3/60



Typ:                         F3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0079*.., e6*2001/116*0079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 207          Lexus LS430              245/45R18                                          A02) bis A10)


e6*2001/116*0079*04E    1095/1280                                                         5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    5 / 19                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
AZ1                                  e6*2007/46*0111*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 175           Lexus NX200t, NX300h    225/55R18                         A02) bis A10)
                                              N235)

                                               225/55R18 M+S

                                               225/60R18
                                               G5Z)N235)

                                               225/60R18 M+S
                                               G5Z)

                                               235/55R18




Typ:                         Z4
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0084*.., e6*2001/116*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 210          Lexus SC430              245/40R18                                A02) bis A10)


e6*2001/116*0084*09   1120/1140                                                 5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    6 / 19                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a)                         e11*2001/116*0299*..
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UT(a)MS1                     e11*2007/46*0167*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                        e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Toyota Auris             205/40R18                           A02) bis A10)
                (1. Generation)          N215)T86)                           E58)

                                           205/45R18
                                           G05)M00)N215)T86)

                                           215/40R18

                                           225/35R18
                                           A01)K01)K04)T87)

                                           225/40R18
                                           A01)G7F)K01)K04)K78)

                                           235/35R18
                                           A01)K01)K04)K78)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Auris               205/40R18                         A02) bis A10)
                (2. Generation,            A01)K28)N215)                     E59)E60)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-Hinterachse)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                         e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                        e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                         e11*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97       Toyota Auris              205/40R18                          A02) bis A10)
                (2. Generation,           N215)T86)                          E59)E61)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 215/40R18
                                          A01)K01)K04)K28)N225)

                                           225/35R18
                                           A01)A93a)K01)K04)K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    7 / 19                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ:                          M2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota Avensis Verso      235/40R18                                   A01) bis A10)
                                                                                    K03)K15)K57)
                                                 245/40R18
                                                 K04)
e6*2001/116*0083*05   1230/1230                                                     5/114,3/60



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                                   e11*2001/116*0331*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130            Toyota Avensis           215/45R18                            A02) bis A10)
                      (Limousine, Kombi)       N225)

                                                 225/40R18
                                                 G5V)

                                                 225/45R18

                                                 235/40R18
                                                 A01)K03)

                                                 235/45R18
                                                 A01)G0Z)K03)

                                                 245/40R18
                                                 A01)K01)K04)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                                   e11*2001/116*0196*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130           Toyota Avensis             215/40R18                          A02) bis A10)
                      (Fahrzeuge vor Facelift
                      2006, ohne Serienbereifung 225/40R18
                      215/50R17)                 A01)K04)K50)K63)K65)K66)

                                                 235/35R18
                                                 A01)K03)K04)K50)K63)K64)

                                                 245/35R18
                                                 A01)K01)K04)K50)K63)K64)K65)K66)




RA-000608-D0-306-05b~TO-5-114_3-60-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    8 / 19                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                                    e11*2001/116*0196*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130           Toyota Avensis            215/40R18                          A02) bis A10)
                      (Fahrzeuge ab Facelift
                      2006, mit Serienbereifung 225/40R18
                      215/50R17)                A01)K04)K50)K63)K65)K66)

                                                235/35R18
                                                A01)K03)K04)K50)K63)K64)

                                                245/35R18
                                                A01)K01)K04)K50)K63)K64)K65)K66)



Typ:                         V3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 112 bis 137  Toyota Camry             225/45R18                                   A01) bis A10)
                                                                                   K15)K18)K21)
                                                245/40R18
                                                K26)

e6*2001/116*0085*04   1200/1200                                                    5/114,3/60



Typ:                         V10
ABE / EG-Genehmigung:        F824
Motorleistung Handelsbezeichnungen              zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 138  Toyota Camry                      225/40R18                          A01) bis A10)
               (Limousine)                                                         K38)

F824/NT05E            1030-1130/1130                                               5/114,3/60,1



Typ:                         V2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 140   Toyota Camry             225/40R18                                   A01) bis A10)
                                                                                   K03)K40)

e6*93/81*0029*05E     1130/1130                                                    5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    9 / 19                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                      e11*2001/116*0222*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100             Toyota Corolla Verso      215/40R18                         A02) bis A10)
                                                 A01)K68)

                                                 225/40R18
                                                 A01)K68)

                                                 235/40R18
                                                 A01)G8T)K03)K04)K68)

                                                 245/35R18
                                                 A01)K03)K04)K68)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                      e11*2001/116*0222*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
130                    Toyota Corolla Verso      215/40R18                         A02) bis A10)
                                                 A01)K68)

                                                 215/45R18
                                                 A01)K68)

                                                 225/40R18
                                                 A01)K68)

                                                 235/40R18
                                                 A01)K03)K04)K68)

                                                 245/35R18
                                                 A01)K03)K04)K68)



Typ:                         R3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 115   Toyota Previa            245/40R18                                   A01) bis A10)
                                                                                   K03)K15)
                                                 245/45R18
                                                 G01)K21)
e6*2001/116*0069*07E   1250/1380                                                   5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    10 / 19                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a)                                   e11*2001/116*0264*..
XW4(a)                                   e11*2007/46*0157*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
73                     Toyota Prius Plus          215/40R18                         A02) bis A10)

                                                   225/40R18
                                                   A01)K25)K88)

                                                   245/35R18
                                                   A01)K01)K04)K16)K88)



Typ:                          XA bzw. XA1
ABE / EG-Genehmigung:         G703; e4*93/81*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 95    Toyota RAV4              235/50R18                                    A01) bis A10)
              (3 und 5-türig)                                                       K01)K02)L21)
                                       255/45R18
e4*93/81*0001*06E      910/990                                                      5/114,3/60



Typ:                            A2
ABE / EG-Genehmigung:           e6*98/14*0070*.., e6*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota RAV4                 235/50R18                                 A01) bis A10)
              (FZ ohne Kotflügelver-                                                K03)K04)
              Breiterungen, Fz.- Breite   245/45R18
              1600 mm)
 85 bis 110            Toyota RAV4                 235/50R18                        A02) bis A10)
                       (FZ mit Kotflügelver -
                       Breiterungen, Fz.- Breite   245/45R18
                       1640 mm)
e6*2001/116*0070*05E   1020/1040                                                    5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    11 / 19                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                           e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                235/50R18                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung, A01)G7A)K01)K04)                  E62)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 235/55R18
                                           A01)K01)K04)

                                           245/50R18
                                           A01)K01)K04)

                                           255/50R18
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                            e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                235/50R18                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung,  G7A)                              E62)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 235/55R18

                                           245/50R18

                                           255/50R18




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                          e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 112      Toyota RAV4              225/60R18                           A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab EG- G5Z)N235)                           E63)
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09)     225/60R18 M+S
                                         G5Z)

                                           235/55R18

                                           245/55R18
                                           A01)G5Z)K01)K04)

                                           255/50R18
                                           A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    12 / 19                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


Typ:                         A7
ABE / EG-Genehmigung:        E326
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 175          Toyota Supra                 235/40R18                         A02) bis A10)

                                           245/40R18
E326/NT06         1120/1120                                                  5/114,3/60



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                              e11*2001/116*0350*..
AR2N                             e11*2007/46*0117*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130        Toyota Verso            215/45R18                          A02) bis A10)

                                           225/40R18

                                           225/45R18

                                           235/40R18

                                           235/45R18
                                           A01)K83)

                                           245/40R18




Auflagen und Hinweise
A01)        Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
            Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
            sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
            auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
            Muster bescheinigen zu lassen.

A02)        Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
            den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
            Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
            ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
            Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)        Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
            verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
            der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
            Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
            Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
        Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
        unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E58)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel
        '15'.




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E59)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel
        '18'.

E60)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

E62)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e6*2001/116*0105*08

E63)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
        e6*2001/116*0105*09

E64)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e6*2001/116*0103*05 beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)

E65)    Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

E66)    Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

E68)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e11*2001/116*0206*09

E69)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
        e11*2001/116*0206*10

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G05)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G0Z)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.




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G3U)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R18
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5V)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
        225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G5Z)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/60R18,
        225/65R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G7A)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
        235/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G7F)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G8T)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
        Schweller komplett umzulegen.

K18)    An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
        umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K21)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K26)    An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K36)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die beiden oberen Befestigungsschrauben des Kunststoffinnenkotflügels müssen
         entfernt werden,
       - weiterhin müssen die dahinter liegenden Blechlaschen ganz nach oben außen
         gebogen sowie der Kunststoffinnenkotflügel durch Erwärmen mit nach oben verformt
         werden,
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter der
         Radmitte umzulegen.

K38)    Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit sind die Radhausausschnittkanten an
        Achse 2 im Bereich ab 100 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bis Oberkante des
        Stoßfängers nach oben umzulegen. Die nach innen stehende Befestigungslasche des
        Stoßfängers ist bis zur Schraube zu kürzen.



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K39)       Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit sind die Radhausausschnittkanten an
           Achse 2 im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger komplett umzulegen.

K40)       An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von unterhalb der seitlichen
           Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die im weiteren Verlauf ins
           Radhaus ragende Kunststoffschutzleiste ist um ca. 50 mm zu kürzen und die dahinter
           liegende Blechkante entsprechend der umgelegten Radhauskante ebenfalls
           umzulegen.

K46)       An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus im vorderen Radeinschwenkbereich um ca.
           10 mm warm einzuformen. Kontrollmöglichkeit der Maßnahme: Rückwärtsfahrt mit
           leichtem Lenkeinschlag.

K50)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
           zum hinteren Stoßfänger umzulegen.

K57)       An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
           Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden.
           Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz-
           ist weiter nach unten zu versetzen.

K63)       An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10
           mm, von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

K64)       An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus
           aufzuweiten.

K65)       An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel
           im Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
           auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten
           überprüft werden.

K66)       An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
           Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.

K68)       An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb
            Schwellerkante umzulegen,
       -    im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
            komplett vom Halter zu entfernen,
       -    der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
       -    die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3
            mm zu kürzen,
       -    die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.




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K73)    An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich
        (siehe Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus
        ragende Kante des Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen.




K78)    Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
        Maßnahmen notwendig:
       - die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem
         Schweller komplett umzulegen,
       - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
         Radhausausschnittkanten anzupassen,
       - die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng
         an das Innere Radhaus anzulegen.

K83)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich.
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
         klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
       - der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

K87)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
         hinter Radmitte komplett umzulegen,
       - die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K88)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter
         der Radmitte sind zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
         die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

L21)    Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen.



RA-000608-D0-306-05b~TO-5-114_3-60-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 48496
Nr. :                      RA-000608-D0-306
Anlage-Nr. :               5b
Seite :                    19 / 19                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 DE808


M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T86)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 5b mit den Blättern 1 bis 19 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DE808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 03.11.2015




RA-000608-D0-306-05b~TO-5-114_3-60-ET35.docx
						
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