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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    1 / 14                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 AR4706
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            114G
Radgröße:                                               7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø60.1
geprüfte Radlast:                                        710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2150 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
E15J(a),E15EJ(a), E15UT(a),      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              4626     110 Nm
E15UTN(a), E15UT(a)MS1,          M12x1,5
HE15U(a), M2, R1, R3, T25,
T27, V3, XA3(a), XA4 (EU, M),
XE1, XE2(a), XW3(a), XW4(a)
A2, AX1T(EU,M), AX1T(EU,M)-      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                4626   120 Nm
TMG                              M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               8b
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ:                          XE1
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114 bis 157  Lexus IS200, IS300        205/55R16                                         A02) bis A10)

                                                  205/55R16 M+S
e11*2001/116*0110*08E   1055/1090                                                         5/114,3/60



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                                  e11*2001/116*0206*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153             Lexus IS200D, IS220D,    205/55R16                                A02) bis A10)
                        IS250, IS250C                                                     E68)EF0)
                        (Stufenheck, Cabrio)     215/55R16

                                                  225/50R16

                                                  235/50R16




Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                                   e11*2001/116*0206*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 153             Lexus IS200T, IS250,      205/55R16                               A02) bis A10)
                        IS300H                    A94a)                                   E69)EF0)
                        (Nur zulässig an
                        Fahrzeugen ab EG-         215/50R16
                        Nummer:
                        e11*2001/116*0206*10)     215/55R16
                                                  A01) G01)

                                                  225/50R16

                                                  235/50R16
                                                  A01) G01)

                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                                                                          E69)EF0) V00)

                                                  215/55R16            235/50R16          A01) bis A10)
                                                                                          E69)EF0) G01) V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               8b
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ:                         R3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 115   Toyota Previa            215/60R16                                    A02) bis A10)


e6*2001/116*0069*07E                                                                5/114,3/60



Typ:                         V3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 112 bis 137  Toyota Camry             215/60R16                                    A02) bis A10)
                                       A91)

e6*2001/116*0085*04E   1200/1200                                                    5/114,3/60



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                                    e11*2001/116*0196*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130            Toyota Avensis             205/55R16                         A02) bis A10)
                       (Fahrzeuge vor Facelift                                      EF0)
                       2006, ohne Serienbereifung 225/50R16
                       215/50R17)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                                     e11*2001/116*0196*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130            Toyota Avensis            205/55R16                          A02) bis A10)
                       (Fahrzeuge ab Facelift                                       EF0)
                       2006, mit Serienbereifung 225/50R16
                       215/50R17)




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Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               8b
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                             e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 112      Toyota Avensis           205/60R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93)                              EF0)

                                          205/65R16
                                          G0Z)

                                          215/55R16
                                          A93)

                                          215/60R16
                                          GCS)

                                          225/55R16

                                          235/50R16

                                          235/55R16
                                          GCS)

                                          245/50R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               8b
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a)                         e11*2001/116*0299*..
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
HE15U(a)                        e11*2007/46*0018*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
E15UT(a)MS1                     e11*2007/46*0167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Toyota Auris             195/55R16                          A02) bis A10)
                (1. Generation)          A93)N205)                          E58)EF0)

                                          195/60R16
                                          G0E)N205)

                                          205/50R16
                                          A93)

                                          205/55R16

                                          215/50R16

                                          225/45R16
                                          G7E)

                                          225/50R16




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Auris               195/55R16                        A02) bis A10)
                (2. Generation,            A93)N205)                        E59)E60)EF0)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-Hinterachse) 195/60R16
                                           N205)

                                          205/50R16
                                          A93a)

                                          205/55R16

                                          215/50R16

                                          225/50R16
                                          A01)K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    6 / 14                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                         e11*2001/116*0305*..
HE15U(a)                         e11*2007/46*0018*..
E15UTN(a)                        e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97       Toyota Auris              195/55R16                         A02) bis A10)
                (2. Generation,           A93)N205)                         E59)E61) EF0)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 195/60R16
                                          N205)

                                          205/50R16
                                          A93a)

                                          205/55R16

                                          215/50R16

                                          225/50R16




Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M)                   e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 85     Toyota C-HR             215/60R16                             A02) bis A10)
                                      A93)

                                          215/65R16

                                          225/60R16
                                          A93a)

                                          225/65R16
                                          A01)G01)

                                          235/55R16
                                          A01)A93)K03)

                                          235/60R16
                                          A01)K03)

                                          245/55R16
                                          A01)K01)K91)

                                          255/55R16
                                          A01)K01)K04)K91)




RA-000738-F0-306-08b~TO-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    7 / 14                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ:                          M2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota Avensis Verso      205/60R16                                 A02) bis A10)
                                        A91)

                                                215/55R16
e6*2001/116*0083*05   1230/1230                                                   5/114,3/60



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                     e11*2001/116*0222*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100            Toyota Corolla Verso      205/55R16                         A02) bis A10)

                                                215/50R16

                                                215/55R16
                                                G8T)

                                                225/50R16




Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                     e11*2001/116*0222*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
130                   Toyota Corolla Verso      205/55R16 M+S                     A02) bis A10)

                                                205/60R16 M+S

                                                215/50R16 M+S

                                                215/55R16 M+S




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    8 / 14                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(a)                             e11*2001/116*0304*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97             Toyota Corolla          195/55R16                            A02) bis A10)
                      (Stufenheck)            A93)N205)                            E67)EF0)

                                                 195/55R16 M+S
                                                 A93)

                                                 195/60R16
                                                 G05)N205)

                                                 195/60R16 M+S
                                                 G05)

                                                 205/55R16

                                                 215/50R16

                                                 225/50R16
                                                 A01)K12)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a)                                  e11*2001/116*0264*..
XW4(a)                                  e11*2007/46*0157*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
73                    Toyota Prius Plus          205/55R16                         A02) bis A10)

                                                 205/60R16

                                                 215/55R16

                                                 225/50R16




Typ:                           A2
ABE / EG-Genehmigung:          e6*98/14*0070*.., e6*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota RAV4                215/70R16                                 A02) bis A10)
              (3- und 5-türig,           E05)
              nur Fahrzeuge mit Serie
              215/70R16)
e6*2001/116*0070*05   920/1010 – 1020/1040                                         5/114,3/60




RA-000738-F0-306-08b~TO-5-114_3-60-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    9 / 14                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                           e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                215/70R16                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung, A93)                              E62)EF0)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 225/65R16
                                           A93)

                                           225/70R16
                                           A93)

                                           235/65R16
                                           A93)

                                           245/60R16

                                           255/60R16




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                            e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                215/70R16                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung,  A93)                              E62)EF0)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 225/65R16
                                           A93)

                                           225/70R16
                                           A93)

                                           235/65R16
                                           A93)

                                           245/60R16

                                           255/60R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    10 / 14                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                          e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)                     e6*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114      Toyota RAV4              215/70R16                         A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab EG- A93)                              E63)EF0)
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09 bzw. 215/75R16
                e6*2007/46*0166*00)      G6X)

                                          225/70R16
                                          G6X)

                                          235/65R16

                                          245/60R16




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               8b
Seite :                    11 / 14                                                      Mo b i l i t ä t
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A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               8b
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E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
     bzw. e6*2007/46*0166*00

E67) Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.

E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e11*2001/116*0206*09

E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e11*2001/116*0206*10

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G05) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G0E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
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Teiletyp :                 AR4706


G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K91) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf
        eine Restbreite von 10 mm zu kürzen,
     - die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung
        umzulegen (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
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Teiletyp :                 AR4706


N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR4706 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 14.09.2017




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