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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. :              10b
Seite :                   1 / 14                                                       Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  NBU 807
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                       NBU 807 114,3G
Radgröße:                                                8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø60.1
geprüfte Radlast:                                         690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   TOYOTA (J) bzw. TOYOTA EUROPE (B) bzw. LEXUS

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
E15J(a), E15UT(a),             Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 4626     110 Nm
E15UT(a)MS1, E15UTN(a),        M12x1,5
HE15U(a), T25, T27, XE2(a),
XA3(A), XA4 (EU, M), XW3(a),
XW4(a), R1, E15EJ(a)
AX1T(EU,M), AX1T(EU,M)-        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   4626   120 Nm
TMG, L10(a), HL10(a), HS19(a), M12x1,5
S19(a), XC1 (EU, M)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. :              10b
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis             205/50R17                               A02) bis A10)
                (Fahrzeuge vor Facelift    A01) K65)M00)
                2006, ohne Serienbereifung
                215/50R17)                 215/45R17

                                           225/45R17




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                              e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis            205/50R17                                A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ab Facelift    M00)
                2006, mit Serienbereifung
                215/50R17)                215/45R17

                                           225/45R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S19(a)                         e6*2001/116*0103*..
HS19(a)                        e6*2001/116*0106*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 218     Lexus GS300, GS450H     225/50R17                                  A02) bis A10)
                                                                                   E64)EF0)
                                           235/45R17

                                           245/45R17

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                                                                   E64)EF0)V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064370-F0-306
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                          e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153     Lexus IS200D, IS220D,    205/50R17                                A02) bis A10)
                IS250, IS250C            M00)N215)                                E68)EF0)
                (Stufenheck, Cabrio)
                                         215/45R17
                                         G7E)N225)

                                          225/45R17
                                          N235)

                                          245/40R17

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/45R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                                                                  E68)EF0)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XC1 (EU, M)                    e11*2007/46*2883*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180     Lexus RC200T, RC300H 225/50R17                                    A02) bis A10)B40)
                                        A94)                                      EF0)

                                          235/45R17
                                          A94)

                                          235/50R17
                                          A01) A94)G01)

                                          245/45R17
                                          A94)

                                          255/45R17
                                          A94)




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Nr. :                     RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. :              10b
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 807


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S19(a)                         e6*2001/116*0103*..
HS19(a)                        e6*2001/116*0106*..
L10(a)                         e6*2007/46*0034*..
HL10(a)                        e6*2007/46*0035*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 215     Lexus GS200T, GS250,    225/50R17                                A02) bis A10)B40)
                GS300H, GS450H          A94)                                     E65)E66)EF0)

                                         235/45R17
                                         A94)

                                         235/50R17
                                         A01)A94a)G01)

                                         245/45R17
                                         A94)

                                         255/45R17
                                         A94)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)B40)
                                                              A94)               E65)E66)EF0)V00)

                                         225/50R17            255/45R17          A02) bis A10)B40)
                                                              A94)               E65)E66)EF0)V00)

                                         235/50R17            255/45R17          A02) bis A10)B40)
                                                              A94)               E65)E66)EF0)V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a)                         e11*2001/116*0299*..
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
HE15U(a)                        e11*2007/46*0018*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
E15UT(a)MS1                     e11*2007/46*0167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Toyota Auris             205/45R17                          A02) bis A10)
                (1. Generation)          M00)N215)                          E58)

                                          205/50R17
                                          G7F)M00)N215)

                                          215/45R17

                                          225/40R17

                                          225/45R17
                                          G7F)

                                          235/40R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Auris               205/45R17                        A02) bis A10)
                (2. Generation,            A93a)M00) N215)                  E59)E60)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-Hinterachse) 205/50R17
                                           M00)N215)

                                          215/45R17

                                          225/40R17

                                          225/45R17

                                          235/40R17
                                          A01) K28)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. :              10b
Seite :                   6 / 14                                                            Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 807


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                         e11*2001/116*0305*..
HE15U(a)                         e11*2007/46*0018*..
E15UTN(a)                        e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97       Toyota Auris              205/45R17                         A02) bis A10)
                (2. Generation,           A93a)M00)N215)                    E59)E61)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 205/50R17
                                          M00)N215)

                                          215/45R17
                                          N225)

                                          225/40R17

                                          225/45R17

                                          235/40R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                             e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Avensis           205/50R17                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93)G5V) M00) N215)                EF0)

                                          205/55R17
                                          M00)N215)

                                          215/50R17
                                          M00)

                                          215/55R17
                                          G0Z)M00)

                                          225/45R17
                                          G5V)

                                          225/50R17

                                          235/45R17

                                          245/45R17

                                          255/45R17
                                          GCS)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. :              10b
Seite :                   7 / 14                                                            Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 807


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M)                   e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 85     Toyota C-HR             215/55R17                             A02) bis A10)
                                      A93a)M00)

                                          215/60R17
                                          M00)

                                          225/55R17
                                          A01)K03)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                               e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100      Toyota Corolla Verso      205/50R17                         A02) bis A10)
                                          M00)

                                          215/45R17

                                          225/45R17

                                          245/40R17
                                          A01) K68)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                               e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
130             Toyota Corolla Verso      215/45R17                         A02) bis A10)

                                          225/45R17

                                          245/40R17
                                          A01) K68)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. :              10b
Seite :                   8 / 14                                                             Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 807


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                           e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                225/60R17                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung,                                   E62)EF0)
                nur bis EG-Genehmigungs- 225/65R17
                Nr.: e6*2001/116*0105*08)
                                           235/60R17




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                            e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                225/60R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung,                                    E62)EF0)
                nur bis EG-Genehmigungs- 225/65R17
                Nr.: e6*2001/116*0105*08)
                                           235/60R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                          e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)                     e6*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114      Toyota RAV4              225/65R17                           A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab EG- G6X)                                E63)EF0)
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09 bzw.
                e6*2007/46*0166*00)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a)                            e11*2001/116*0264*..
XW4(a)                            e11*2007/46*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius Plus          205/50R17                         A02) bis A10)
                                           M00)

                                           225/45R17




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. :              10b
Seite :                   9 / 14                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 807


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(a)                       e11*2001/116*0304*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97       Toyota Corolla          205/45R17                         A02) bis A10)
                (Stufenheck)            A93a)M00) N215)                   E67)

                                         205/45R17 M+S
                                         A93a)M00)

                                         205/50R17
                                         G6D)M00) N215)

                                         205/50R17 M+S
                                         G6D)M00)

                                         215/45R17

                                         225/45R17
                                         G6D)

                                         235/40R17
                                         A01) K12)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-064370-F0-306
Anlage-Nr. :              10b
Seite :                   10 / 14                                                                 Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                NBU 807


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                           e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180     Lexus IS200T, IS250,      205/50R17                               A02) bis A10)
                IS300H                    M00)N215)                               E69)EF0)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen ab EG-         215/45R17
                Nummer:                   N225)
                e11*2001/116*0206*10)
                                          225/45R17

                                          235/40R17

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/45R17            235/40R17          A02) bis A10)
                                          M00)N215)                               E69)EF0)V00)

                                          205/45R17 M+S        235/40R17 M+S      A02) bis A10)
                                          M00)                                    E69)EF0)V00)

                                          205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                          M00)N215)                               E69)EF0)V00)

                                          205/50R17 M+S        225/45R17 M+S      A02) bis A10)
                                          M00)                                    E69)EF0)V00)

                                          215/45R17            235/40R17          A02) bis A10)
                                          N225)                                   E69)EF0)V00)

                                          215/45R17 M+S        235/40R17 M+S      A02) bis A10)
                                                                                  E69)EF0)V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Anlage-Nr. :              10b
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A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
     ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp,
     ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden
     können.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B40) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
      -4-Kolben Festsattel ABVICS, belüftete Bremsscheibe Ø356x30 mm.

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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

E63) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09
     bzw. e6*2007/46*0166*00

E64) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05
     beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ
     HS19(a)

E65) Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

E66) Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

E67) Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.

E68) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
     e11*2001/116*0206*09

E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
     e11*2001/116*0206*10

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G5V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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G6X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
     Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
     auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
     werden.

K68) An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb
        Schwellerkante umzulegen,
     - im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
        komplett vom Halter zu entfernen,
     - der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
     - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3
        mm zu kürzen,
     - die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
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Teiletyp :                NBU 807


N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

Die Anlage Nr. 10b mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem
Gutachten für die Sonderräder Typ NBU 807 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 02.03.2017




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