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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  WM807
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            114G
Radgröße:                                               8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø60.1
geprüfte Radlast:                                        850 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2250 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
A2, A7, AR2, AR2N, E15EJ(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  4626     110 Nm
E15J(a), E15UT(a),              M12x1,5
E15UT(a)MS1, E15UTN(a), F1,
F2, F3, HE15U(a), HL10(a),
HS19(a), L10(a), M2, R1, R3,
S1, S16, S19(a), T25, T27, V10,
V10W, V2, V3, W2, W20, XA
bzw. XA1, XE1, XE2(A),
XW3(a), XW4(a)


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile           Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
XA3(A), XA4 (EU, M), XC1 (EU, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                      4626     120 Nm
M)                            M12x1,5

Typ:                         A7
ABE / EG-Genehmigung:        E326
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 150 bis 175  Toyota Supra            225/45R17                               A01)bisA10)
                                                                              K14)
                                      235/45R17

                                      255/40R17
                                      M00)
                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne                hinten
                                      235/45R17            255/40R17          A01)bis A10)
                                                           M00)               K14)V00)

E326/NT5E     1120/1120                                                       5/114,3/60,1



Typ:                         W2
ABE / EG-Genehmigung:        F438
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 115 bis 129  Toyota MR2              205/40R17                               A01) bis A10)
                                                                              K12)K37)
                                      215/40R17

                                      225/35R17

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne                hinten
                                      205/40R17            215/40R17          A01)bisA10)
                                                                              K12)K37)V00)
                                      215/40R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                                              K12)K37)V00)
                                      215/40R17            245/35R17          A01) bis A10)
                                                                              K12)K37)V00)
F438/NT04E    690/900                                                         5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ:                         W20
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 125 bis 129  Toyota MR2               215/40R17                                 A01) bis A10)
                                                                                 K12)K37)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/40R17            215/40R17          A01) bis A10)
                                                                                 K12)K37)V00)
                                         215/40R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                                                 K12)K37)V00)
                                         215/40R17            245/35R17          A01) bis A10)
                                                                                 K12)K37)V00)
e6*93/81*0011*02   690/980                                                       5/114,3/60



Typ:                         V10
ABE / EG-Genehmigung:        F824
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 138  Toyota Camry               215/50R17                               A01) bis A10)
                                         M00)                                    K38)

                                         235/40R17
                                         G01)
F824/NT05E         1130/1130                                                     5/114,3/60,1



Typ:                         V10W
ABE / EG-Genehmigung:        G017
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 138  Toyota Camry               215/50R17                               A01)bisA10)
              (Kombi)                    M00)                                    K38)

                                         225/45R17

G017/NT03E         1030/1075-1130/1295                                           5/114,3/60,1



Typ:                          F1
ABE / EG-Genehmigung:         F479 bis NT02
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 180          Toyota Lexus LS 400       235/45R17                                A02) bis A10)

F497/NT04E         1135/1160                                                     5/114,3/60,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ:                         S1
ABE / EG-Genehmigung:        G468, e6*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 156          Lexus GS300             235/45R17                          A02) bis A10)

                                         245/45R17
e6*93/81*0010*00E   1055/1210                                            5/114,3/60



Typ:                         F2
ABE / EG-Genehmigung:        G934; e6*93/81*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 194 bis 209  Lexus LS400             225/50R17                          A02)bisA10)

                                         225/55R17
                                         A01)K36)K39)

                                         235/45R17
                                         A01)G01)

                                         245/45R17
                                         A01)K03)
e6*93/81*0001*03E   1075/1200                                            5/114,3/60



Typ:                          XA bzw. XA1
ABE / EG-Genehmigung:         G703; e4*93/81*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 95    Toyota RAV4              255/50R17                         A01)bisA10)
              (3 und 5-türig)                                            K01)K02)L21)

e4*93/81*0001*06E   910/990                                              5/114,3/60



Typ:                         V2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 140   Toyota Camry             205/50R17                         A01)bisA10)
                                       M00)                              K40)

                                         225/45R17

                                         235/40R17
                                         K03)
e6*93/81*0029*05E   1130/1130                                            5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    5 / 24                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ:                         S16
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0078*.., e11*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 161 bis 163  Lexus GS300              225/45R17                                A02) bis A10)

                                        235/45R17

                                        245/40R17

208                     Lexus GS430     235/45R17                               A02) bis A10)

                                        245/40R17

e11*98/14*0078*07E      1055/1220                                               5/114,3/60



Typ:                         XE1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114 bis 157  Lexus IS200,             215/45R17                                A01)bisA10)
              Lexus IS300              K15)

                                        225/45R17
                                        K03)K04)K15)K21)K46)

                                        235/40R17
                                        K03)K04)K15)

                                        245/40R17
                                        K03)K04)K15)K21)K46)
                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne                hinten
                                        215/45R17            225/45R17          A01)bisA10)
                                                                                K04)K15)V00)
                                        215/45R17            235/40R17          A01)bisA10)
                                                                                K04)K15)V00)
                                        215/45R17            245/40R17          A01)bisA10)
                                                                                K04)K15)K21)V00)
                                        225/45R17            245/40R17          A01)bisA10) K03)
                                                                                K04)K15)K21)K46)
                                                                                V00)
e11*2001/116*0110*08E   1055/1090                                               5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    6 / 24                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ:                         R3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 115   Toyota Previa            225/50R17                            A02) bis A10)

                                              235/45R17

                                              245/45R17
                                              A01)K03)K15)
e6*2001/116*0069*07E   1250/1380                                            5/114,3/60



Typ:                            A2
ABE / EG-Genehmigung:           e6*98/14*0070*.., e6*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota RAV4                 225/55R17                         A01) bis A10)
              (FZ ohne Kotflügelver-                                        K03)
              breiterungen, Fz.- Breite
              1735 mm)
 85 bis 110   Toyota RAV4                 225/55R17                         A02) bis A10)
              (FZ mit Kotflügelver -
              breiterungen,
              Fz.- Breite 1785 mm)
e6*2001/116*0070*05E   920/1010 – 1020/1040                                 5/114,3/60



Typ:                          F3
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0079*.., e6*2001/116*0079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 207          Lexus LS430               225/55R17                           A02) bis A10)
              (Serie 225/55R17)
                                        235/50R17
 207          Lexus LS430               225/55R17 M+S
              (Serie 245/45R18)
e6*2001/116*0079*04E   1095/1280                                            5/114,3/60



Typ:                          M2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota Avensis Verso      215/50R17                           A02) bis A10)
                                        A01)K15)K57)M00)

                                              225/45R17

                                              235/45R17
                                              A01)K03)K15)K57)
e6*2001/116*0083*05    1230/1230                                            5/114,3/60




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    7 / 24                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ:                         V3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 112 bis 137  Toyota Camry             225/50R17                                  A01) bis A10)
                                                                                  K15)K18)K21)K26)

e6*2001/116*0085*04   1200/1200                                                   5/114,3/60



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                     e11*2001/116*0222*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100            Toyota Corolla Verso      205/50R17                         A02) bis A10)
                                                A01)K68)M00)

                                                215/45R17

                                                215/50R17
                                                A01)G8T)K03)K04)K68)M00)

                                                225/45R17
                                                A01)K68)

                                                235/45R17
                                                A01)G8T)K03)K04)K68)

                                                245/40R17
                                                A01)K03)K04)K68)



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                     e11*2001/116*0222*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
130                   Toyota Corolla Verso      215/45R17                         A02) bis A10)

                                                215/50R17
                                                A01)K03)K04)K68)M00)

                                                225/45R17
                                                A01)K68)

                                                235/45R17
                                                A01)K03)K04)K68)

                                                245/40R17
                                                A01)K03)K04)K68)




RA-000800-B0-306-12a~TO-5-114_3-60-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    8 / 24                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis             205/50R17                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge vor Facelift    A01)K04)K50)K63)K65)K66)M00)
                2006, ohne Serienbereifung
                215/50R17)                 215/45R17

                                          225/45R17
                                          A01)K04)K50)K63)K65)K66)

                                          235/40R17
                                          A01)K03)K04)K50)K63)K64)

                                          245/40R17
                                          A01)K01)K04)K50)K63)K64)K65)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                              e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis            205/50R17                          A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ab Facelift    A01)K04)K50)K63)K65)K66)M00)
                2006, mit Serienbereifung
                215/50R17)                215/45R17

                                          225/45R17
                                          A01)K04)K50)K63)K65)

                                          235/40R17
                                          A01)K03)K04)K50)K63)K64)

                                          245/40R17
                                          A01)K01)K04)K50)K63)K64)K65)




RA-000800-B0-306-12a~TO-5-114_3-60-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    9 / 24                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S19(a)                         e6*2001/116*0103*..
HS19(a)                        e6*2001/116*0106*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 218     Lexus GS300, GS450H     225/50R17                                A02) bis A10)
                                        A93a)                                    E64)EF0)

                                         235/45R17
                                         A93)

                                         245/45R17
                                         A93)

                                         255/45R17
                                         A01) K03)K04) K70)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                         A93a)                                   E64)EF0) V00)

                                         225/50R17            255/45R17          A01) bis A10)
                                         A93a)                K04)K70)           E64)EF0) V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S19(a)                         e6*2001/116*0103*..
HS19(a)                        e6*2001/116*0106*..
L10(a)                         e6*2007/46*0034*..
HL10(a)                        e6*2007/46*0035*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 215     Lexus GS200T, GS250,    225/50R17                                A02) bis A10)B40)
                GS300H, GS450H                                                   E65)E66) EF0)
                                        235/45R17

                                         245/45R17

                                         255/45R17
                                         A01) K01)K04) K87)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)B40)
                                                                                 E65)E66) EF0) V00)

                                         225/50R17            255/45R17          A01) bis A10)B40)
                                                              K04)               E65)E66) EF0) V00)




RA-000800-B0-306-12a~TO-5-114_3-60-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    10 / 24                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                          e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153     Lexus IS200D, IS220D,    205/50R17                                A02) bis A10)
                IS250, IS250C            M00)N215)                                E68)EF0)
                (Stufenheck, Cabrio)
                                         215/45R17
                                         G7E)N225)

                                          225/45R17
                                          N235)

                                          245/40R17
                                          A01)K03)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/45R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                                                                  E68)EF0)V00)




RA-000800-B0-306-12a~TO-5-114_3-60-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    11 / 24                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                           e11*2001/116*0206*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180     Lexus IS200T, IS250,      205/50R17                               A02) bis A10)
                IS300H                    M00)N215)                               E69)EF0)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen ab EG-         215/45R17
                Nummer:                   A94a)N225)
                e11*2001/116*0206*10)
                                          225/45R17

                                          235/40R17
                                          A01)A94a)K04)

                                          245/40R17
                                          A01)K01)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                          M00)N215)            A94a)K04)          E69)EF0)V00)

                                          205/45R17 M+S        235/40R17 M+S      A01) bis A10)
                                          M00)                 A94a)K04)          E69)EF0)V00)

                                          205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                          M00)N215)                               E69)EF0)V00)

                                          205/50R17 M+S        225/45R17 M+S      A02) bis A10)
                                          M00)                                    E69)EF0)V00)

                                          215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                          N225)                A94a)K04)          E69)EF0)V00)

                                          215/45R17 M+S        235/40R17 M+S      A01) bis A10)
                                                               A94a)K04)          E69)EF0)V00)

                                          215/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                          N225)                K04)               E69)EF0)V00)

                                          215/45R17 M+S        245/40R17 M+S      A01) bis A10)
                                                               K04)               E69)EF0)V00)

                                          225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                               K04)               E69)EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    12 / 24                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XC1 (EU, M)                    e11*2007/46*2883*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180     Lexus RC200T, RC300H 235/45R17                               A02) bis A10)B40)
                                        A01) K01)                            EF0)

                                           245/45R17
                                           A01) K01)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                           e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                225/60R17                         A02) bis A10)
                (ohne Serienverbreiterung, A01) K01)                         E62)EF0)
                nur bis EG-Genehmigungs-
                Nr.: e6*2001/116*0105*08) 225/65R17
                                           A01) K01)

                                           235/60R17
                                           A01) K01)K04)

                                           245/55R17
                                           A01) K01)K04)

                                           255/55R17
                                           A01) K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                            e6*2001/116*0105*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Toyota RAV4                225/60R17                         A02) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung,                                    E62)EF0)
                nur bis EG-Genehmigungs- 225/65R17
                Nr.: e6*2001/116*0105*08)
                                           235/60R17

                                           245/55R17

                                           255/55R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    13 / 24                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(a)                          e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)                     e6*2007/46*0166*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114      Toyota RAV4              225/65R17                             A02) bis A10)
                (nur Ausführungen ab EG- G6X)                                  E63)EF0)
                Genehmigungs-Nr.:
                e6*2001/116*0105*09 bzw. 235/60R17
                e6*2007/46*0166*00)
                                          245/60R17
                                          A01) G6X)K01) K04)

                                          255/55R17
                                          A01) K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a)                         e11*2001/116*0299*..
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
HE15U(a)                        e11*2007/46*0018*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
E15UT(a)MS1                     e11*2007/46*0167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Toyota Auris             205/45R17                             A02) bis A10)
                (1. Generation)          A93)M00) N215)                        E58)

                                          205/50R17
                                          A01) G7F)K01) K04) K78) M00) N215)

                                          215/45R17

                                          225/40R17
                                          A01) K01)K04)

                                          225/45R17
                                          A01) G7F)K01) K04) K78)

                                          235/40R17
                                          A01) K01)K04) K78)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    14 / 24                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Auris               205/45R17                        A02) bis A10)
                (2. Generation,            A01)A93a)K28)M00)N215)           E59)E60)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-Hinterachse) 215/45R17
                                           A01)K01)K04)K28)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                         e11*2001/116*0305*..
HE15U(a)                         e11*2007/46*0018*..
E15UTN(a)                        e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97       Toyota Auris              205/45R17                         A02) bis A10)
                (2. Generation,           A93a)M00) N215)                   E59)E61)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 215/45R17
                                          A01) K01)K04) K28) N225)

                                          225/40R17
                                          A01) A93a)K01) K04) K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    15 / 24                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                             e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Avensis           205/50R17                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93)G5V)M00)N215)                 EF0)

                                          205/55R17
                                          M00)N215)

                                          215/50R17
                                          A01)K03)M00)

                                          215/55R17
                                          A01)G0Z)K03)M00)

                                          225/45R17
                                          G5V)

                                          225/50R17
                                          A01)K01)K04)

                                          235/45R17
                                          A01)K03)

                                          235/50R17
                                          A01)G0Z)K01)K04)

                                          245/45R17
                                          A01)K01)K04)

                                          255/45R17
                                          A01)GCS)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    16 / 24                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                            e11*2001/116*0350*..
AR2N                           e11*2007/46*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130      Toyota Verso            205/50R17                            A02) bis A10)
                                        M00)N215)

                                           205/55R17
                                           M00)N215)

                                           215/50R17
                                           M00)

                                           215/55R17
                                           A01)K83)M00)

                                           225/45R17

                                           225/50R17

                                           235/45R17

                                           235/50R17
                                           A01)K01)K16)K23)K83)

                                           245/45R17

                                           255/45R17
                                           A01)K01)K16)K23)K83)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a)                            e11*2001/116*0264*..
XW4(a)                            e11*2007/46*0157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius Plus          205/50R17                         A02) bis A10)
                                           A01)K25)K88)M00)

                                           225/45R17
                                           A01)K25)K88)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
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Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(a)                       e11*2001/116*0304*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97       Toyota Corolla          205/45R17                         A02) bis A10)
                (Stufenheck)            A01)A93a)K12)M00)N215)            E67)

                                         205/45R17 M+S
                                         A01)A93a)K12)M00)

                                         215/45R17
                                         A01)K12)




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
         Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
         angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
         verwenden.



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A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
        Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
        unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.


A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B40)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
       -4-Kolben Festsattel ABVICS, belüftete Bremsscheibe Ø356x30 mm.

E58)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel
        '15'.

E59)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
        Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel
        '18'.

E60)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

E62)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e6*2001/116*0105*08

E63)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
        e6*2001/116*0105*09 bzw. e6*2007/46*0166*00


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E64)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e6*2001/116*0103*05 beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)

E65)    Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

E66)    Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

E67)    Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.

E68)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
        e11*2001/116*0206*09

E69)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
        e11*2001/116*0206*10

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G0Z)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G5V)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
        225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G6X)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7E)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.




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G7F)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
        205/55R16, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

G8T)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
     bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
        Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.




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K14)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
        Schweller komplett umzulegen.

K18)    An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
        umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K21)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen.

K23)    An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K26)    An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K36)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die beiden oberen Befestigungsschrauben des Kunststoffinnenkotflügels müssen
         entfernt werden,
       - weiterhin müssen die dahinter liegenden Blechlaschen ganz nach oben außen
         gebogen sowie der Kunststoffinnenkotflügel durch Erwärmen mit nach oben verformt
         werden,
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter der
         Radmitte umzulegen.

K37)    An Achse 1 ist das Innenradhaus im unteren Bereich der Blechsicken neben dem
        Kunststoffradhaus zur Fahrzeugmitte hin um ca. 5 mm einzuformen.

K38)    Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit sind die Radhausausschnittkanten an
        Achse 2 im Bereich ab 100 mm unterhalb der seitlichen Schutzleiste bis Oberkante des
        Stoßfängers nach oben umzulegen. Die nach innen stehende Befestigungslasche des
        Stoßfängers ist bis zur Schraube zu kürzen.

K39)    Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit sind die Radhausausschnittkanten an
        Achse 2 im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger komplett umzulegen.




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Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    22 / 24                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


K40)       An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von unterhalb der seitlichen
           Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die im weiteren Verlauf ins
           Radhaus ragende Kunststoffschutzleiste ist um ca. 50 mm zu kürzen und die dahinter
           liegende Blechkante entsprechend der umgelegten Radhauskante ebenfalls
           umzulegen.

K46)       An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus im vorderen Radeinschwenkbereich um ca.
           10 mm warm einzuformen. Kontrollmöglichkeit der Maßnahme: Rückwärtsfahrt mit
           leichtem Lenkeinschlag.

K50)       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
           zum hinteren Stoßfänger umzulegen.

K57)       An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
           Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden.
           Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz-
           ist weiter nach unten zu versetzen.

K63)       An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10
           mm, von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

K64)       An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus
           aufzuweiten.

K65)       An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel
           im Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
           auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten
           überprüft werden.

K66)       An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
           Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.

K68)       An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
           Maßnahmen erforderlich:
       -    die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb
            Schwellerkante umzulegen,
       -    im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
            komplett vom Halter zu entfernen,
       -    der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
       -    die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3
            mm zu kürzen,
       -    die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.

K70)    An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen
        erforderlich:
       - das Gummikederband an den Radhauskante ist zu entfernen,
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 150 mm oberhalb Schweller bis zum
         hinteren Stoßfänger komplett umzulegen (Restbreite 8..10 mm).




RA-000800-B0-306-12a~TO-5-114_3-60-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               12a
Seite :                    23 / 24                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


K78)    Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
        Maßnahmen notwendig:
       - die Radhausausschnittkanten ist von Stoßfängeroberkante bis 180 mm vor dem
         Schweller komplett umzulegen,
       - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist der umgelegten
         Radhausausschnittkanten anzupassen,
       - die Filzinnenverkleidung ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen, oder eng
         an das Innere Radhaus anzulegen.

K83)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich.
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
         klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
       - der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

K87)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
         hinter Radmitte komplett umzulegen,
       - die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K88)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter
         der Radmitte sind zu entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
         die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

L21)    Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.



RA-000800-B0-306-12a~TO-5-114_3-60-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50212
Nr. :                      RA-000800-B0-306
Anlage-Nr. :               12a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM807


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 12a mit den Blättern 1 bis 24 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ WM807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 02.03.2017




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