Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-J0-104
Anlage-Nr. : 63b
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R665
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R6655.28
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: 755 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 110 Nm
E15UT(a)MS1, E15UTN(a), M12x1,5
HE15U(a), V3
AX1T(EU,M), AX1T(EU,M)- Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 120 Nm
TMG, XE1 M12x1,5
RA-000477-J0-104-63b~TO-5-114_3-60-ET50_42R665.docx
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Nr. : RA-000477-J0-104
Anlage-Nr. : 63b
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ: XE1
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
114 bis 157 Lexus IS 200, IS 300 205/55R16 A02) bis A10)A10Y)
A93)
e11*98/14*0110*08E 1055/1090(0) 5/114,3/60
Typ: V3
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 137 Toyota Camry 215/60R16 A02) bis A10)
e6*2001/116*0085*04E 1200/1200 5/114,3/60
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a) e11*2001/116*0299*..
E15UT(a) e11*2001/116*0305*..
HE15U(a) e11*2007/46*0018*..
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..
E15UT(a)MS1 e11*2007/46*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 Toyota Auris 195/55R16 A02) bis A10)
(1. Generation) N205) E58)EF0)
195/60R16
G0E)N205)
205/50R16
205/55R16
215/50R16
225/50R16
RA-000477-J0-104-63b~TO-5-114_3-60-ET50_42R665.docx
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Nr. : RA-000477-J0-104
Anlage-Nr. : 63b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a) e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73 Toyota Auris 195/55R16 A02) bis A10)
(2. Generation, A93)N205) E59)E60)EF0)
Ausführungen mit
Verbundlenker-Hinterachse) 195/60R16
N205)
205/50R16
A93a)
205/55R16
215/50R16
225/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a) e11*2001/116*0305*..
HE15U(a) e11*2007/46*0018*..
E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97 Toyota Auris 195/55R16 A02) bis A10)
(2. Generation, A93)N205) E59)E61)EF0)
Ausführungen mit
Mehrlenker-Hinterachse) 195/60R16
N205)
205/50R16
A93a)
205/55R16
215/50R16
225/50R16
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-J0-104
Anlage-Nr. : 63b
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M) e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)-TMG e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 85 Toyota C-HR 215/60R16 A02) bis A10)
A93)
215/65R16
A93a)
225/60R16
A93)
225/65R16
A01)G01)
235/55R16
A93a)
235/60R16
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden.
A10Y) In Abhängigkeit von der am Fahrzeug verbauten Bremsanlage kann die Montage von
Klebewuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und der Felgenschulter nicht möglich
sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.
E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.
E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.
E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819
Nr. : RA-000477-J0-104
Anlage-Nr. : 63b
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R665
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 63b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 07.11.2017
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