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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                             National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                   issued by:

                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 51552




                                      special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


             Nummer der Genehmigung: 51552                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   MAK S.p.A.
                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   OA7070
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 51552                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 51552




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                   DE-80686 München

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   10.08.2017

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   366-0262-17-MURD
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 51552                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1 - 20                                                 1. Ausfertigung

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 51552




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                   Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                   The indications given in the above mentioned test report including its
                   annexes shall apply.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 51552                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        24.08.2017
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 51552




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 1 von 13

             Fahrzeughersteller                      : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 39
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung             Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                       Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
             FP2Y                FP2Y                      ohne                      60,1                    730     2300    05/17
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
             Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                 : N250521-C
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm für Typ : A2; R1; T25; XA; XA1; XA3(a)
                                                       104 Nm für Typ : V3
                                                       110 Nm für Typ : M2; R3
§ 22 51552




                                                       115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                                       erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                                       E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment; HE15U(a) erhöhtes
                                                       Anzugsmoment
                                                       135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
                                                       Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M)
                                                       erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a)
                                                       erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW4(a)
                                                       erhöhtes Anzugsmoment
                                                       140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                                       AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment
             Verkaufsbezeichnung:     AURIS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen         Auflagen
             E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/45R17 91                                   erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
             E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                                                            115 Nm; bis
             E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                             e11*2001/116*0305*13;
             1
                                                                                                        2-türig; 4-türig;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 740
             E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 66 - 97    205/50R17 89                                erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
             E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                215/45R17 87     5ET                        115 Nm; bis
             E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                 225/45R17 91                                e11*2001/116*0305*13;
             1
             E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..                                                              2-türig; 4-türig;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                        73C; 74A; 740
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     AURIS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             E15UT(a)     e11*2001/116*0305*.. 66 - 73     205/50R17 89      11A; 26P                 erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                           215/45R17 87                               115 Nm; AURIS
                                                                                                      TOURING
                                                           225/45R17 91      11A; 26P                 SPORTS; ab
                                                                                                      e11*2001/116*0305*14;
                                                                                                      Kombi; Schrägheck;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      Verbundlenkerhinterach
                                                                                                      se;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 740
             E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 82 - 97   205/50R17 89      11A; 26P                 erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                           215/45R17 87                               115 Nm; AURIS
                                                                                                      TOURING
                                                           225/45R17 91      11A; 26P                 SPORTS; ab
                                                                                                      e11*2001/116*0305*14;
                                                                                                      Kombi; Schrägheck;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51552




                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 740
             HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..   73       225/45R17         11A; 26P; 51G            erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                      115 Nm; AURIS
                                                                                                      TOURING
                                                                                                      SPORTS; ab
                                                                                                      e11*2007/46*0018*05;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 740
             HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..   73       215/45R17 87                               erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                      115 Nm; bis
                                                                                                      e11*2007/46*0018*04;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 740
             HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..   73       225/45R17 91                               erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                      115 Nm; ab
                                                                                                      e11*2007/46*0018*05;
                                                                                                      4-türig; Hybrid; nur
                                                                                                      Verbundlenker-
                                                                                                      Hinterachse;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 740
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
             XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 215/45R17 87W 11A; 24M; 5ET                 erhöhtes
                            e11*98/14*0110*..                                                         Anzugsmoment
                                                           225/45R17 90W 11A; 21B; 24J; 24M           135 Nm; Kombi;
                                                                                                      Limousine;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 740

             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H, IS200T
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
             XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 205/50R17 89W                                erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                           225/45R17 90W                              135 Nm; bis
                                                                                                      e11*2001/116*0206*09;
                                                                                                      Cabrio; Limousine;
                                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12M; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 740; 76S;
                                                                                                      76T

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
§ 22 51552




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
             T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/50R17 91        11A; 21P                 ab
                                                         225/45R17 91                                 e11*2001/116*0196*05;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A
             T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R17 87W                              nur bis
                                                           225/45R17 90                               e11*2001/116*0196*04;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A
             T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 215/50R17 91                                erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                          225/45R17 91                                135 Nm; Limousine;
                                                 91 - 130 215/50R17 91W                               Frontantrieb;
                                                          215/55R17 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/45R17 91W                               12A; 51A; 71E; 723;
                                                          225/50R17 94                                729; 73C; 74A; 740;
                                                                                                      76S
             T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 215/50R17 91                                erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                           215/55R17 94                               135 Nm; Kombi;
                                                           225/45R17 91                               Frontantrieb;
                                                           225/50R17 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      729; 73C; 74A; 740;
                                                                                                      76S
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS VERSO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             M2           e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 205/50R17 93                                  Frontantrieb;
                          e6*98/14*0083*..              225/45R17 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
             V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 215/50R17 91W 11A; 22B                       10B; 11B; 11G; 11H;
                          e6*98/14*0085*..               225/50R17 94  11A; 21B; 22B; 24J             12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.. 72 - 85      205/65R17 96      11A; 26P                 erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
             M)                                            215/55R17 94  11A; 26N; 26P; 27I           140 Nm; Allradantrieb;
             AX1T(EU,       e13*2007/46*1765*..            215/60R17 96  11A; 26N; 26P; 27I           Frontantrieb;
             M)-TMG                                        225/55R17 97  11A; 245; 26B; 26N;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         27I                          12A; 51A; 71E; 723;
                                                           235/50R17 96  11A; 24J; 248; 26B;          73C; 74A; 740; 76S
                                                                         26J; 27B; 27H
                                                           235/55R17 99  11A; 24J; 248; 26B;
§ 22 51552




                                                                         26J; 27B; 27H
                                                           245/50R17 99  11A; 24M; 241; 246;
                                                                         26B; 26J; 27B; 27H
                                                           255/50R17 101 11A; 24C; 244; 247;
                                                                         26B; 26J; 27B; 27F

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/50R17 89                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        215/45R17 91                                  12A; 51A; 71E; 723;
                                                        215/50R17 91                                  73C; 74A
                                                        225/45R17 90

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             R3           e6*98/14*0069*..  85 - 115 225/45R17 94            11A; 21B; 5HI            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius Plus
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             XW4(a)       e11*2007/46*0157*.. 73     215/50R17 91                                     erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                      135 Nm; Prius Plus;
                                                                                                      Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 740
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 13
             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
             XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    215/50R17 91                                     erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                                                                      135 Nm; Prius Plus;
                                                                                                      Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A; 740

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A2           e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 225/55R17 97                                  2-türig; 4-türig;
                            e6*98/14*0070*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A
             XA             G703                  94 - 95   225/55R17-94     Schaltgetriebe; 11A;     3-türig;
             XA1            e4*93/81*0001*..                                 24K                      Allradantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71E; 723;
                                                                                                      73C; 74A
             XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   100 - 130 225/60R17 99                              bis
                                                            225/65R17 101                             e6*2001/116*0105*08;
                                                            235/55R17 99                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/65R17 104 11A; 54A                    12A; 51A; 71E; 723;
§ 22 51552




                                                            245/55R17 102 11A; 24O                    73C; 74A; 76S
             XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   91 - 114 215/60R17 96   12M                         erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
             XA4(EU,        e6*2007/46*0166*..              215/65R17 99     12M                      135 Nm; ab
             M)                                             225/60R17 99     12M                      e6*2001/116*0105*09;
                                                            225/65R17 102    12M                      Allradantrieb;
                                                            235/55R17 99     12A                      Frontantrieb;
                                                            235/60R17 102    12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/55R17 102    12A                      51A; 71E; 723; 73C;
                                                                                                      74A; 740; 76S

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             AR2          e11*2001/116*0350*.. 82 - 108 205/50R17 93         51J                      erhöhtes
                                                                                                      Anzugsmoment
                                                           205/55R17 91      5GG; 51J                 135 Nm; Frontantrieb;
                                                           215/50R17 91      5GG                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  82 - 130 215/50R17 95                               12K; 51A; 71E; 723;
                                                           215/55R17         51G                      729; 73C; 74A; 740;
                                                           225/45R17 94                               MAO
                                                           225/50R17 94

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
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             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§ 22 51552




             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
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             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 51552




             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                  durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                  Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
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                    30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                    Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                    oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 51552




             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
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                   wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                   berücksichtigen.
             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1090kg.
             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1230kg.
             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                  10% nach ETRTO zulässig.
             71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§ 22 51552




             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  zu überprüfen.
                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                  nochmals zu überprüfen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
             MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
                  der Vorderachse nicht zulässig.
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:     TOYOTA
                    Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)-TMG
                    Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1765*..
                    Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                          27I                      x = 250             y = 250                   HA
                          27B                      x = 300             y = 300                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 51552




                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                          27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
                          27H                   x = 300       y = 250             8                 HA
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     TOYOTA
                    Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)
                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3641*..
                    Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 250                   VA
                          26P                      x = 250             y = 200                   VA
                          27B                      x = 300             y = 300                   HA
                          27I                      x = 250             y = 250                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                          26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
§ 22 51552




                          27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
                          27H                   x = 300       y = 250             8                 HA
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     TOYOTA
                    Fahrzeugtyp:    E15UT(a)
                    Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0305*..
                    Handelsbez.:    AURIS

                    Variante(n):    AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 330                   VA
                          27I                      x = 300             y = 350                   HA
                          26P                      x = 250             y = 280                   VA
                          27B                      x = 350             y = 400                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 300       y = 330             8                 VA
                          26J                   x = 300       y = 330            25                 VA
§ 22 51552




                          27H                   x = 350       y = 400             8                 HA
                          27F                   x = 350       y = 400            10                 HA
             Gutachten 366-0262-17-MURD
             zur Erteilung der ABE 51552
             zu V.1. ANLAGE: 12                                               Radtyp: OA7070
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 10.08.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:     TOYOTA
                    Fahrzeugtyp:    HE15U(a)
                    Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0018*..
                    Handelsbez.:    AURIS

                    Variante(n):    ab e11*2007/46*0018*05, AURIS TOURING SPORTS, Mehrlenkerhinterachse,
             Schrägheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 330                   VA
                          27I                      x = 300             y = 350                   HA
                          26P                      x = 250             y = 280                   VA
                          27B                      x = 350             y = 400                   HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          26N                   x = 300       y = 330             8                 VA
§ 22 51552




                          26J                   x = 300       y = 330            25                 VA
                          27H                   x = 350       y = 400             8                 HA
                          27F                   x = 350       y = 400            10                 HA
						
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