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							               Gutachten 366-0338-18-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52509
               ANLAGE: 76 TOYOTA                                                    Radtyp: TTAY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 15.02.2024
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                               Fahrzeughersteller              TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                Kennzeichnung                 Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                Rad                           Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TTAY0BP50TEB601 PCD114,3 ET50                  ohne                        60,1                     750      2324    11/21
               TTAY0BP50TEC60 PCD114,3 ET50                   ohne                        60,1                     750      2324    11/21
               1
               TTAY0BP50TED60 PCD114,3 ET50                   ohne                        60,1                    750      2324     11/21
               1
               TTAY0BP50TE X601 PCD114,3 ET50                 ohne                        60,1                    750      2324     11/21
               TTAY0SA50TEB601 PCD114,3 ET50                  ohne                        60,1                    750      2324     11/21
               TTAY0SA50TEC60 PCD114,3 ET50                   ohne                        60,1                    750      2324     11/21
               1
§22 52509*12




               TTAY0SA50TED60 PCD114,3 ET50                   ohne                        60,1                    750      2324     11/21
               1
               TTAY0SA50TE X601 PCD114,3 ET50                 ohne                        60,1                    750      2324     11/21
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA
               Befestigungsteile                          : Flachbundmuttern M12x1,5
               Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZOET1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     AURIS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97       215/45R17 87        5ET                      bis
                E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..               225/45R17           51G                      e11*2001/116*0305*13;
                E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                               2-türig; 4-türig;
                1
                E15UTN(a)    e11*2007/46*0019*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 7EH; 71C;
                                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                             74C




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0338-18-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52509
               ANLAGE: 76 TOYOTA                                                Radtyp: TTAY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     AURIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               E15UT(a)     e11*2001/116*0305*.. 66 - 97    215/45R17 87                                ab
               HE15U(a)     e11*2007/46*0018*.. 91 - 97     225/45R17           51G                     e11*2007/46*0018*05;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e11*2001/116*0305*14;
                                                                                                        Schrägheck;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 4A0
               E15UT(a)      e11*2001/116*0305*.. 66 - 73   215/45R17           51G                     AURIS TOURING
                                                                                                        SPORTS;
                                                                                                        bis
                                                                                                        e11*2001/116*0305*13;
                                                                                                        Kombi; Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Verbundlenkerhinterach
                                                                                                        se;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        4A0
               E15UT(a)   e11*2001/116*0305*.. 108 - 130 225/45R17              51G                     bis
               E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                           e11*2001/116*0305*13;
§22 52509*12




               1
                                                                                                        2-türig; 4-türig;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12K; 51A; 7EH; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74C
               E15UT(a)      e11*2001/116*0305*.. 82 - 97   225/45R17           51G                     AURIS TOURING
                                                                                                        SPORTS;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e11*2001/116*0305*14;
                                                                                                        Kombi; Schrägheck;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        4A0
               HE15U(a)      e11*2007/46*0018*.. 73         225/45R17           51G                     AURIS TOURING
                                                                                                        SPORTS;
                                                                                                        ab
                                                                                                        e11*2007/46*0018*05;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        4A0




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0338-18-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52509
               ANLAGE: 76 TOYOTA                                                Radtyp: TTAY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2024
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                                                                                                                     Seite: 3 von 9
               Verkaufsbezeichnung:     AURIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               HE15U(a)     e11*2007/46*0018*.. 73          215/45R17           12K; 51G                bis
                                                                                                        e11*2007/46*0018*04;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 4A0
               HE15U(a)      e11*2007/46*0018*.. 73         225/45R17 91W       51G                     10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 4A0

               Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 215/45R17           51G                     Limousine;
                             e11*98/14*0110*..
                                                                                                        Heckantrieb;
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C
               XE1           e11*2001/116*0110*.., 157      215/45R17           51G; 57E                Kombi; Heckantrieb;
                             e11*98/14*0110*..
                                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 76A;
§22 52509*12




                                                                                                        FKA

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AURIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               HE15U(a)-T e13*2007/46*1549*.. 73     225/45R17                  51G                     AURIS TOURING
               MG                                                                                       SPORTS;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.., 72 - 112   205/65R17   96      12R                     Allradantrieb;
               M)           e6*2007/46*0338*..              215/55R17   94      12N                     Frontantrieb;
               AX1T(EU,     e13*2007/46*1765*..             215/60R17   96      12N                     10B; 11B; 11G; 11H;
               M)-TMG                                       225/55R17   97      124                     51A; 7NO; 71C; 71K;
                                                            235/50R17   96      11A; 12A; 26P           721; 725; 73C; 74C;
                                                            235/55R17   99      11A; 12A; 26P           76S




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0338-18-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52509
               ANLAGE: 76 TOYOTA                                                Radtyp: TTAY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2024
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               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS       CROSS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               XPB1F(EU,M   e13*2018/858*00156*. 68        205/55R17 91         12I                     Allradantrieb; inkl.
               )-TGRE       .
               XPB1F(M)     e6*2018/858*00013*..            215/55R17 94        12I                     Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7PZ; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76S
               XPB1F(EU,M e13*2018/858*00156*. 68           205/55R17 91        12I                     Frontantrieb; inkl.
               )-TGRE     .
               XPB1F(M)   e6*2018/858*00013*..              215/55R17 94        12I                     Hybrid;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7PZ; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                        76S


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
§22 52509*12




                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0338-18-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52509
               ANLAGE: 76 TOYOTA                                                 Radtyp: TTAY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 15.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 9
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§22 52509*12




               4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                    zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                    werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                    derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0338-18-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52509
               ANLAGE: 76 TOYOTA                                                Radtyp: TTAY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2024
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                                                                                                                  Seite: 6 von 9
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7EH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02030 ( nur e11*2001/116*0305*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                    System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                    Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7NO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 48020 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
§22 52509*12




                    werden.
               7PZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 42607 - 02070 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0338-18-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52509
               ANLAGE: 76 TOYOTA                                                Radtyp: TTAY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)-TMG
                      Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1765*..
                      Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52509*12




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 250             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 250            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0338-18-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52509
               ANLAGE: 76 TOYOTA                                                Radtyp: TTAY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2024
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3641*..
                      Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52509*12




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 250             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 250            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0338-18-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52509
               ANLAGE: 76 TOYOTA                                                Radtyp: TTAY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 15.02.2024
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 9

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)
                      Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0338*..
                      Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            27I                     x = 250              y = 250                  HA
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA
                            27B                     x = 300              y = 300                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52509*12




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27H                  x = 300        y = 250             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 250            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 250            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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