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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                AB6a
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     68R8905
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                RONAL
                Montageposition:                                         Hinterachse **)
                Radausführung:                                             68R8905.08
                Radausführungskennz.:                                      68R8905.08
                Radgröße:                                                  9Jx18H2-N
                Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                      82,00 mm
§22 53630*04




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                             4 Ø82 Ø60.1
                geprüfte Radlast: *)                                          800 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (KBA-Nr.
               53631*05) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (KBA-Nr. 53631*05) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                        ZP50880     110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                        ZP50880     120 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                AB6a
               Seite :                     2 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               XPA1G(EU,M)                  e6*2007/46*0454*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  Vorderachse       Hinterachse
                                                     8Jx18H2-N,        9Jx18H2-N,
                                                     ET40              ET40
               192 bis 206   Toyota Yaris GR         225/40R18         225/40R18                          A02) bis A10)
                                                                                                          BF1)
                                                            235/35R18              235/35R18              A01) bis A10)
                                                                                                          BF1) G01)
                                                            245/35R18              245/35R18              A01) bis A10)
                                                                                                          BF1) G01)
               Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (KBA-Nr. 53631*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               XZ1L(EU,M)                     e6*2007/46*0250*..
§22 53630*04




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8Jx18H2-N,         9Jx18H2-N,
                                                       ET40               ET40
               131              Lexus ES               225/45R18          225/45R18                       A02) bis A10)
                                                                          M00)                            A11) BF1) EF0) N235)
                                                       235/45R18          235/45R18                       A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1) EF0)
                                                            245/40R18              245/40R18              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1) EF0)
                                                            245/45R18              245/45R18              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1) EF0) G2B)
                                                            225/45R18              245/40R18              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1) EF0) V00)
                                                            225/45R18              255/40R18              A01) bis A10)
                                                                                   K04)                   A11) BF1) EF0) V00)
                                                            225/45R18 M+S          245/40R18 M+S          A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1) EF0) V00)
                                                            225/45R18 M+S          255/40R18 M+S          A01) bis A10)
                                                                                   K04)                   A11) BF1) EF0) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (KBA-Nr. 53631*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                AB6a
               Seite :                     3 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               HL10(A)                        e6*2007/46*0035*..
               HS19(A)                        e6*2001/116*0106*..
               L10(A)                         e6*2007/46*0034*..
               S19(A)                         e6*2001/116*0103*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8Jx18H2-N,         9Jx18H2-N,
                                                       ET40               ET40
               133 bis 215      Lexus GS200T,          225/45R18          225/45R18                       A02) bis A10)
                                GS250, GS300, GS300H,                     A94) M00)                       A11) BF2) E65) E66) N235)
                                GS450H                 235/40R18          235/40R18                       A02) bis A10)
                                                                          A94)                            A11) BF2) E65) E66)
                                                       235/45R18          235/45R18                       A02) bis A10)
                                                                          A94a)                           A11) BF2) E65) E66)
                                                       245/40R18          245/40R18                       A02) bis A10)
                                                                          A94a)                           A11) BF2) E65) E66)
                                                       225/45R18          245/40R18                       A02) bis A10)
§22 53630*04




                                                                          A94a)                           A11) BF2) E65) E66) V00)
                                                       225/45R18          255/40R18                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            A11) BF2) E65) E66) V00)
                                                       225/45R18 M+S      245/40R18 M+S                   A02) bis A10)
                                                                          A94a)                           A11) BF2) E65) E66) V00)
                                                       225/45R18 M+S      255/40R18 M+S                   A01) bis A10)
                                                                          K04)                            A11) BF2) E65) E66) V00)
                                                       235/40R18          265/35R18                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            A11) BF2) E65) E66) V00)
                                                       235/40R18          275/35R18                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            A11) BF2) E65) E66) V00)
                                                       235/45R18          265/40R18                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            A11) BF2) E65) E66) V00)
                                                       245/40R18          275/35R18                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            A11) BF2) E65) E66) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (KBA-Nr. 53631*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                AB6a
               Seite :                     4 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               HS19(A)                        e6*2001/116*0106*..
               S19(A)                         e6*2001/116*0103*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8Jx18H2-N,         9Jx18H2-N,
                                                       ET40               ET40
               183 bis 255      Lexus GS300, GS430,    225/45R18          225/45R18                       A02) bis A10)
                                GS460, GS450H                             M00)                            A11) BF1) E64) N235)
                                                       235/40R18          235/40R18                       A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1) E64) N245)
                                                            245/40R18              245/40R18              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1) E64)
                                                            225/45R18              245/40R18              A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1) E64) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (KBA-Nr. 53631*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
§22 53630*04




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XE2(A)                          e11*2001/116*0206*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8Jx18H2-N,        9Jx18H2-N,
                                                        ET40              ET40
               110 bis 153      Lexus IS200D, IS220D, 215/40R18           215/40R18                       A02) bis A10)
                                IS250, IS250C                             M00)                            BF1) E68) G7D) N225)
                                (Stufenheck, Cabrio)    225/40R18         225/40R18                       A02) bis A10)
                                                                          N235)                           BF1) E68)
                                                        245/35R18         245/35R18                       A02) bis A10)
                                                                          N255)                           BF1) E68) G7D)
               Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (KBA-Nr. 53631*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               XE2(A)                          e11*2001/116*0206*..
               XE2(A)                          e6*2007/46*0346*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8Jx18H2-N,        9Jx18H2-N,
                                                        ET40              ET40
               133 bis 180      Lexus IS200T, IS250,    225/40R18         225/40R18                       A02) bis A10)
                                IS300H                                                                    A11) BF1) E69)
                                                        235/35R18         235/35R18                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            A11) BF1) E69)
               Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (KBA-Nr. 53631*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                AB6a
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               XC1 (EU, M)                    e11*2007/46*2883*..
               XC1(EU,M)                      e6*2007/46*0336*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8Jx18H2-N,         9Jx18H2-N,
                                                       ET40               ET40
               133 bis 180      Lexus RC200T,          225/45R18          225/45R18                       A02) bis A10)
                                RC300, RC300H                             A94) M00)                       A11) BF2) EF0) N235)
                                                       225/45R18 M+S      225/45R18 M+S                   A02) bis A10)
                                                                          A94) M00)                       A11) BF2) EF0)
                                                       235/40R18          235/40R18                       A02) bis A10)
                                                                          A94)                            A11) BF2) EF0)
                                                       235/45R18          235/45R18                       A02) bis A10)
                                                                          A94)                            A11) BF2) EF0) G2C)
                                                       245/40R18          245/40R18                       A01) bis A10)
                                                                          A94)                            A11) BF2) EF0)
                                                       235/45R18          265/40R18                       A01) bis A10)
§22 53630*04




                                                                          K04)                            A11) BF2) EF0) G2C) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (KBA-Nr. 53631*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               ZA1(EU,M)                   e6*2007/46*0263*..
               ZA1(EU,M)-TMG               e13*2007/46*2005*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 Vorderachse        Hinterachse
                                                    8Jx18H2-N,         9Jx18H2-N,
                                                    ET40               ET40
               112 bis 127   Lexus UX               235/45R18          235/45R18                          A02) bis A10)
                                                                                                          A11) BF1)
                                                            245/45R18              245/45R18              A01) bis A10)
                                                                                   K04)                   A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (KBA-Nr. 53631*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                AB6a
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
               E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
               E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
               HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse      Hinterachse
                                                      8Jx18H2-N,       9Jx18H2-N,
                                                      ET40             ET40
               73 bis 97     Toyota Auris             215/40R18        215/40R18                          A01) bis A10)
                             (2. Generation,                           K04) K28) M00)                     BF1) E59) E61) N225)
                             Ausführungen mit         HL 225/35R18     HL 225/35R18                       A01) bis A10)
                             Mehrlenker-Hinterachse)                   K04) K28)                          BF1) E59) E61)
               Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (KBA-Nr. 53631*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.
§22 53630*04




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               XV7(EU,M)                      e6*2007/46*0322*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8Jx18H2-N,         9Jx18H2-N,
                                                       ET40               ET40
               131              Toyota Camry           225/45R18          225/45R18                       A01) bis A10)
                                                                          K04) M00)                       A11) BF1) N235)
                                                       225/45R18 M+S      225/45R18 M+S                   A01) bis A10)
                                                                          K04) M00)                       A11) BF1)
                                                       235/45R18          235/45R18                       A01) bis A10)
                                                                          K04)                            A11) BF1)
                                                       245/40R18          245/40R18                       A01) bis A10)
                                                                          K02)                            A11) BF1)
               Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (KBA-Nr. 53631*05) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                AB6a
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.
§22 53630*04




               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                AB6a
               Seite :                     8 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50880
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50880
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E59)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
                      Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

               E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

               E64)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05
§22 53630*04




                      beim Typ S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)

               E65)   Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

               E66)   Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

               E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09

               E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*10 bzw.
                      e6*2007/46*0346*00

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G2B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R19 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               G2C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/40R19,
                    235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                AB6a
               Seite :                     9 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               G7D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16,
                    245/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 53630*04




               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                AB6a
               Seite :                     10 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905



               Die Anlage AB6a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 68R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 09.12.2025
§22 53630*04
						
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