TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 21-00226-CP-BWG-04 Hersteller: Delta GmbH D – 85235 Unterumbach Typ: Hamna 18 Seite 1 von 3 4. Neufassung zum TEILEGUTACHTEN Nr.: 21-00226-CP-BWG über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den : Sonderräder und Reifen Änderungsumfang vom Typ : Hamna 18 des Herstellers : DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR HANDELS GMBH Dorfstraße 20 D – 85235 Unterumbach 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen. I. Verwendungsbereich siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 21-00226-CP-BWG-04 Hersteller: Delta GmbH D – 85235 Unterumbach Typ: Hamna 18 Seite 2 von 3 II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs Hersteller: DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR HANDELS GMBH (D) Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigem Hump. Typ: Hamna 18 Radgröße: 9.0 J x 18 H2 Kennzeichnung: Herstellerzeichen Hamna 18 Radgröße 9,0 J x 18 H2 Lochkreis (s.U.) Mittenloch (s.U.) Einpreßtiefe (s.U.) Herstellercode - Herstelldatum - WW (Woche) JJ (Jahr) Anzugsmoment: 120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14) bzw. Herstellerangabe Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779 Radprüfung: TÜV Pfalz, Bestätigung vom 13.01.2023 Ausf. Befestigung Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- ab: ring [mm] / [mm] tiefe last umfang -zahl ) [mm] [kg] [mm] 114,3/5 Kegel ohne 114,3/5 76,1 12 1250 2370 04/21 120/5 Flachbett ohne 120/5 72,6 5 1250 2370 04/21 120/5 Kugel ohne 120/5 84,1 25 1250 2370 04/21 127/5 Kegel ohne 127/5 71,6 15 1250 2370 04/21 130/5 Kugel ohne 130/5 84,0 -15 1250 2370 04/21 130/6 Kugel ohne 130/6 84,0 20 1250 2370 04/21 139,7/6 Flachbett ohne 139,7/6 106,1 -10 1250 2370 04/21 139,7/6 Kegel ohne 139,7/6 106,1 5 1250 2370 12/21 139,7/6 Kegel ohne 139,7/6 106,1 15 1250 2370 05/22 139,7/6 Kegel ohne 139,7/6 106,1 21 1250 2370 12/21 139,7/6 Kegel ohne 139,7/6 106,1 25 1000 2370 05/22 ) geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz. Ersatzrad Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 21-00226-CP-BWG-04 Hersteller: Delta GmbH D – 85235 Unterumbach Typ: Hamna 18 Seite 3 von 3 III. Hinweise zur Kombinierbarkeit Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegung wurde nicht untersucht. Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden. IV. Hinweise und Auflagen siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 12/2020) werden erfüllt. VI. Anlagen Anlage FCA 01 (Jeep Wrangler JL) vom 11.01.2022 Anlage FCA 02 (Dodge Ram) vom 08.03.2023 Anlage FORD 01 (Ranger 2AB) vom 11.01.2022 Anlage LR 01 (Defender LE) vom 11.01.2022 Anlage Mercedes 01 (Sprinter 906) vom 11.01.2022 Anlage Mercedes 02 (Sprinter 907) vom 11.01.2022 Anlage Mercedes 03 (G 463A) vom 11.01.2022 Anlage Toyota 01 (J15) vom 15.05.2023 Anlage VW 01 (Crafter /TGE) vom 21.03.2023 VII. Schlußbescheinigung Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49 02 0152004 / TÜV Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 3 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage. München, den 15.05.2023 Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage Toyota 01 zu Teilegutachten Nr.: 21-00226-CP-BWG-** (Stand 05/23) Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Hamna 18 Seite 1 von 2 1. Verwendungsbereich: Fahrzeughersteller: Typ: Bezeichnung: KW-Bereich: ETG - Nr.: Toyota (J) J15TM Land Cruiser J15 127 - 207 e6*2007/46*0001*-- J15TMG e1*2007/46*0231*-- 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise ( siehe Punkt 3.) 255/60 R 18 – 108 *) 1), 3), 4), 5), 6), 7) 255/65 R 18 – 111 *) 1), 3), 4), 5), 6), 7) 265/60 R 18 – 108 *) 1), 3), 4), 5), 6), 7) 265/65 R 18 – 114 *) 1), 2), 3), 4), 5), 6), 7) 275/55 R 18 – 109 *) 1), 3a), 4), 5), 6), 7) 285/55 R 18 – 113 *) 1), 3a), 4), 5), 6), 7) 3. Auflagen und Hinweise: Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. 3) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage Toyota 01 zu Teilegutachten Nr.: 21-00226-CP-BWG-** (Stand 05/23) Hersteller: Delta GmbH D - 85235 Unterumbach Typ: Hamna 18 Seite 2 von 2 Fortsetzung zu 3. Auflagen und Hinweise: 3a) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 4) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. 4a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten auf der Hinterachse ist zulässig. 5) Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß das System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden. 6) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: Ausf. Befestigung Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- ab: ring [mm] / [mm] tiefe last umfang -zahl [mm] [kg] [mm] 139,7/6 Kegel ohne 139,7/6 106,1 5 1250 2370 12/21 Radbefestigung: Radmuttern M 12 x 1,5 mm, Kegelwinkel 60 Grad Anzugsmoment: 110 Nm 4. Abnahme des Anbaus: Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Die Anlage Toyota 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 21-00226-CP-BWG-** München, den 15.05.2023 Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland