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							TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München


Teilegutachten Nr.                21-00226-CP-BWG-04
Hersteller:                       Delta GmbH
                                  D – 85235 Unterumbach
Typ:                              Hamna 18                                                     Seite 1 von 3

                                        4. Neufassung
                                             zum
                                TEILEGUTACHTEN
                                      Nr.: 21-00226-CP-BWG

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil / den                     :    Sonderräder und Reifen
Änderungsumfang

vom Typ                                :    Hamna 18

des Herstellers                        :    DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR
                                            HANDELS GMBH
                                            Dorfstraße 20
                                            D – 85235 Unterumbach

0.     Hinweise für den Fahrzeughalter

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.

I.     Verwendungsbereich
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten


                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München


Teilegutachten Nr.                   21-00226-CP-BWG-04
Hersteller:                          Delta GmbH
                                     D – 85235 Unterumbach
Typ:                                 Hamna 18                                                     Seite 2 von 3

II.     Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller:                     DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR HANDELS GMBH (D)
Art:                               Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                    und beidseitigem Hump.
Typ:                                                      Hamna 18
Radgröße:                                                9.0 J x 18 H2
Kennzeichnung:
Herstellerzeichen                                           Hamna 18
Radgröße                                                  9,0 J x 18 H2
Lochkreis                                                     (s.U.)
Mittenloch                                                    (s.U.)
Einpreßtiefe                                                  (s.U.)
Herstellercode                                                   -
Herstelldatum                                        - WW (Woche) JJ (Jahr)
Anzugsmoment:                      120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14) bzw. Herstellerangabe
Ventile:                          Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung:                                  TÜV Pfalz, Bestätigung vom 13.01.2023

Ausf.         Befestigung       Kennz.       Loch-       Mitten      Ein-      zul.       zul.         Gültig
                                Zentrier-    kreis       loch        preß      Rad        Abroll-      ab:
                                ring         [mm] /      [mm]        tiefe     last       umfang
                                             -zahl       )          [mm]      [kg]       [mm]
114,3/5       Kegel             ohne         114,3/5     76,1        12        1250       2370         04/21
120/5         Flachbett         ohne         120/5       72,6        5         1250       2370         04/21
120/5         Kugel             ohne         120/5       84,1        25        1250       2370         04/21
127/5         Kegel             ohne         127/5       71,6        15        1250       2370         04/21
130/5         Kugel             ohne         130/5       84,0        -15       1250       2370         04/21
130/6         Kugel             ohne         130/6       84,0        20        1250       2370         04/21
139,7/6       Flachbett         ohne         139,7/6     106,1       -10       1250       2370         04/21
139,7/6       Kegel             ohne         139,7/6     106,1       5         1250       2370         12/21
139,7/6       Kegel             ohne         139,7/6     106,1       15        1250       2370         05/22
139,7/6       Kegel             ohne         139,7/6     106,1       21        1250       2370         12/21
139,7/6       Kegel             ohne         139,7/6     106,1       25        1000       2370         05/22
)      geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den
        fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp
        abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz.

Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.



                              Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
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Teilegutachten Nr.                21-00226-CP-BWG-04
Hersteller:                       Delta GmbH
                                  D – 85235 Unterumbach
Typ:                              Hamna 18                                                     Seite 3 von 3

III.   Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegung wurde nicht untersucht.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.

IV.    Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten

V.     Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 12/2020) werden erfüllt.

VI.    Anlagen
Anlage FCA 01 (Jeep Wrangler JL)                   vom 11.01.2022
Anlage FCA 02 (Dodge Ram)                          vom 08.03.2023
Anlage FORD 01 (Ranger 2AB)                        vom 11.01.2022
Anlage LR 01 (Defender LE)                         vom 11.01.2022
Anlage Mercedes 01 (Sprinter 906)                  vom 11.01.2022
Anlage Mercedes 02 (Sprinter 907)                  vom 11.01.2022
Anlage Mercedes 03 (G 463A)                        vom 11.01.2022
Anlage Toyota 01 (J15)                             vom 15.05.2023
Anlage VW 01 (Crafter /TGE)                        vom 21.03.2023

VII.   Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49 02 0152004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 3 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

München, den 15.05.2023




Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025


                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München




Anlage Toyota 01 zu Teilegutachten Nr.:    21-00226-CP-BWG-**                                   (Stand 05/23)
Hersteller:                                Delta GmbH
                                           D - 85235 Unterumbach
Typ:                                       Hamna 18                                             Seite 1 von 2

1.      Verwendungsbereich:

Fahrzeughersteller:     Typ:         Bezeichnung:          KW-Bereich:         ETG - Nr.:

Toyota (J)              J15TM        Land Cruiser J15 127 - 207                e6*2007/46*0001*--
                        J15TMG                                                 e1*2007/46*0231*--

2.      Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
                                                                   Auflagen und Hinweise
                                                                       ( siehe Punkt 3.)
               255/60 R 18 – 108 *)                                    1), 3), 4), 5), 6), 7)

               255/65 R 18 – 111 *)                                    1), 3), 4), 5), 6), 7)

               265/60 R 18 – 108 *)                                    1), 3), 4), 5), 6), 7)

               265/65 R 18 – 114 *)                                  1), 2), 3), 4), 5), 6), 7)

               275/55 R 18 – 109 *)                                   1), 3a), 4), 5), 6), 7)

               285/55 R 18 – 113 *)                                   1), 3a), 4), 5), 6), 7)

3.      Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)     Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
       *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
       Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
       geeignete       Art     darauf   hinzuweisen      (Luftdruckaufkleber,  Ergänzen    der
       Bedienungsanleitung).
2)     Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
       Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
       Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
       werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für
       diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
3)     An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
       Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des
       Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es
       möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München




Anlage Toyota 01 zu Teilegutachten Nr.:    21-00226-CP-BWG-**                                   (Stand 05/23)
Hersteller:                                Delta GmbH
                                           D - 85235 Unterumbach
Typ:                                       Hamna 18                                             Seite 2 von 2

         Fortsetzung zu
3.       Auflagen und Hinweise:
3a)     An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
        Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
4)      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
4a)     Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten auf der Hinterachse ist zulässig.
5)      Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in
        den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß
        das System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden.
6)      Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf.       Befestigung       Kennz.       Loch-       Mitten      Ein-      zul.      zul.    Gültig
                              Zentrier-    kreis       loch        preß      Rad       Abroll- ab:
                              ring         [mm] /      [mm]        tiefe     last      umfang
                                           -zahl                   [mm]      [kg]      [mm]
139,7/6     Kegel             ohne         139,7/6     106,1       5         1250      2370    12/21
Radbefestigung:              Radmuttern M 12 x 1,5 mm, Kegelwinkel 60 Grad
Anzugsmoment:                110 Nm



4.       Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

Die Anlage Toyota 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
21-00226-CP-BWG-**

München, den 15.05.2023




Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland