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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 55699*02




                                        special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2


               Genehmigungsnummer: 55699*02
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     ALCAR Wheels GmbH
                     AT-1030 Wien

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     OTLG
                                                                                             elektronisch gesiegelt
                                                                                             Kraftfahrt-Bundesamt


                                                                                             Typgenehmigung
                                                                                             12:38:49 UTC
                                                                                             23.10.2025
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 55699*02
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 55699*02




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     02.10.2025

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0242-24-WIRD/N2
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 55699*02
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                     Pkw“ nur gemäß
                     The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                     accordance with

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 18

                     und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                     and under the specified conditions mentioned there.

               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
§22 55699*02




                     Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                        4

               Genehmigungsnummer: 55699*02
               Approval number:

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       20.10.2025
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 55699*02




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 55699*02
               Approval No.


               Ausgabedatum:        24.02.2025                 letztes Änderungsdatum: 20.10.2025
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     366-0242-24-WIRD                                                  11.02.2025
                     366-0242-24-WIRD/N1                                               22.07.2025
                     366-0242-24-WIRD/N2                                               02.10.2025

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
§22 55699*02




                     Information document No.:                                         Date
                     OTLG                                                              20.09.2024

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
                     See item V.4. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 55699*02

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
               schrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

               KBA 55699

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
               ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 55699*02




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
               te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
               den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
               zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
               gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
               ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
               nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
               entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 55699*02

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
               ecuted.
§22 55699*02




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
               signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
               ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
               dered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.
               TÜV AUSTRIA GMBH                            Deutschstraße 10    2025-AT-AUTO-EX-0-003911
               Räder- und Reifenprüfung                    A-1230 Wien


               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 6


                    G U T A C HT E N Z U R E R T E I L U N G E I N E S N A C H T R A G S Z U R
                                                AB E 5 5 6 9 9
                                                          366-0242-24-WIRD/N2

               Antragsteller:                             ALCAR WHEELS GmbH

                                                          A-1030 Wien
               Art:                                       Sonderrad 8 J X 18 H2
               Typ:                                       OTLG
               Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
               verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StV ZO ändern oder an
               den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
               0.       Hinweise
               Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
               I.       Übersicht
               Ausführung                 Ausführungsbezeichnung                     Loch-       Mitten- Ein-    zul.    zul.     gültig
§22 55699*02




                                                                                     kreis       loch    preß-   Rad-    Abroll   ab
                                          Kennzeichnung        Kennzeichnung         in mm /     in mm tiefe     last    umf.     Fertig.
                                          Rad                  Zentrierring          -zahl               in mm   in kg   in mm    Datum
               OTLGQBF50K711              PCD118 ET50          ohne                      118/5     71,1     50    1400    2327     12/24
               OTLGQKA50K711              PCD118 ET50          ohne                      118/5     71,1     50    1400    2327     12/24
               OTLGQRA50K711              PCD118 ET50          ohne                      118/5     71,1     50    1400    2327     12/24
               OTLG9BF45K651              PCD120 ET45          ohne                      120/5     65,1     45    1400    2327     12/24
               OTLG9KA45K651              PCD120 ET45          ohne                      120/5     65,1     45    1400    2327     12/24
               OTLG9RA45K651              PCD120 ET45          ohne                      120/5     65,1     45    1400    2327     12/24
               OTLGCBF43K716              PCD127 ET43          ohne                      127/5     71,6     43    1400    2327     12/24
               OTLGCKA43K716              PCD127 ET43          ohne                      127/5     71,6     43    1400    2327     12/24
               OTLGCRA43K716              PCD127 ET43          ohne                      127/5     71,6     43    1400    2327     12/24
               OTLGLBF50K781              PCD130 ET50          ohne                      130/5     78,1     50    1400    2327     12/24
               OTLGLKA50K781              PCD130 ET50          ohne                      130/5     78,1     50    1400    2327     12/24
               OTLGLRA50K781              PCD130 ET50          ohne                      130/5     78,1     50    1400    2327     12/24
               OTLGZBF45K841              PCD130 ET45          ohne                      130/6     84,1     45    1400    2327     12/24
               OTLGZKA45K841              PCD130 ET45          ohne                      130/6     84,1     45    1400    2327     12/24
               OTLGZRA45K841              PCD130 ET45          ohne                      130/6     84,1     45    1400    2327     12/24
               OTLGDBF44K931              PCD139,7 ET44        ohne                    139,7/6     93,1     44    1400    2327     12/24
               OTLGDKA44K931              PCD139,7 ET44        ohne                    139,7/6     93,1     44    1400    2327     12/24
               OTLGDRA44K931              PCD139,7 ET44        ohne                    139,7/6     93,1     44    1400    2327     12/24
               OTLGDBF20K1061             PCD139,7 ET20        ohne                    139,7/6    106,1     20    1400    2327     12/24
               OTLGDKA20K1061             PCD139,7 ET20        ohne                    139,7/6    106,1     20    1400    2327     12/24
               OTLGDRA20K1061             PCD139,7 ET20        ohne                    139,7/6    106,1     20    1400    2327     12/24




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
               Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                   Radtyp: OTLG
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 02.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 2 von 6
               I.1.     Beschreibung der Sonderräder
               Antragsteller                     : ALCAR WHEELS GmbH

                                                  A-1030 Wien
               Hersteller                        : ALCAR WHEELS GmbH
                                                 :
                                                 : A-1030 Wien
               Handelsmarke                      : Dotz Talara
               Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
               Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
               Masse des Rades                   : ca. 16,1 kg
               I.2.     Radanschluss
               siehe Anlage
               I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
               An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
               eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung OTLG9BF45K651:

                                                     : Außenseite                             : Innenseite
§22 55699*02




               Radtyp                                : --                                     : OTLG
               Radausführung                         : --                                     : PCD139,7 ET44
               Radgröße                              : --                                     : 8 J X 18 H2
               Typzeichen                            : KBA 55699                              : --
               Einpreßtiefe                          : --                                     : ET44
               Herstellungsdatum                     : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                              : z.B. 12/24
               Herkunftsmerkmal                      : --                                     : MIT
               Gießereikennzeichnung                 : --                                     : DS
               Japan. Prüfwertzeichen                : --                                     : JWL
               Weitere Kennzeichnung                 : --                                     : DOTZ
               Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
               I.4.     Verwendungsbereich
               Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
               II.      Sonderradprüfung
               II.1.    Felge
               Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
               Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
               Unterlagen überein.




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
               Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: OTLG
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 02.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 6
               II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
               Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
               Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
               II.3.    Festigkeitsprüfung:
               Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise/Prüfberichte vor:
               Berichtart               Berichtnummer                    Datum         Technischer Dienst
               Technischer Bericht      RP-005946-A0-144                 30.01.2025    TÜV NORD
               III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
               III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
               Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
               Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
               Bedingungen gewährleistet.
               III.2.   Fahrversuche:
               Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpress tiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
               nicht vor.
               Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
               Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
               ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
               des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
§22 55699*02




               besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
               Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
               Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
               abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
               Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
               Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
               IV.      Zusammenfassung:
               Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
               Bedenken.
               Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
               Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
               Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
               werden, wenn
               - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
               - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
               ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.


               - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
               fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
               Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                 Radtyp: OTLG
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 02.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                       Seite: 4 von 6
               V.      Unterlagen und Anlagen:
               V.1.    Verwendungsbereichsanlagen:
               Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
               ergänzt:
               Anl Hersteller                                    Ausführung                     ET       erstellt am     Allg.
               age                                                                                                       Hinweise
                 1 TOYOTA                                        OTLGQBF50K711;                 50       02.10.2025      liegt bei
                                                                 OTLGQKA50K711;
                                                                 OTLGQRA50K711
                 2 PEUGEOT                                       OTLGQBF50K711;                 50       02.10.2025      liegt bei
                                                                 OTLGQKA50K711;
                                                                 OTLGQRA50K711
                 3 CITROEN                                       OTLGQBF50K711;                 50       02.10.2025      liegt bei
                                                                 OTLGQKA50K711;
                                                                 OTLGQRA50K711
                 4 FIAT                                          OTLGQBF50K711;                 50       02.10.2025      liegt bei
                                                                 OTLGQKA50K711;
                                                                 OTLGQRA50K711
                 5 MAN                                           OTLG9BF45K651;                 45       02.10.2025      liegt bei
                                                                 OTLG9KA45K651;
                                                                 OTLG9RA45K651
                 6 VOLKSWAGEN                                    OTLG9BF45K651;                 45       02.10.2025      liegt bei
§22 55699*02




                                                                 OTLG9KA45K651;
                                                                 OTLG9RA45K651
                 7 FCA US LLC                                    OTLGCBF43K716;                 43       02.10.2025      liegt bei
                                                                 OTLGCKA43K716;
                                                                 OTLGCRA43K716
                 8 CHRYSLER (USA)                                OTLGCBF43K716;                 43       02.10.2025      liegt bei
                                                                 OTLGCKA43K716;
                                                                 OTLGCRA43K716
                 9 TOYOTA                                        OTLGLBF50K781;                 50       02.10.2025      liegt bei
                                                                 OTLGLKA50K781;
                                                                 OTLGLRA50K781
                10 FIAT                                          OTLGLBF50K781;                 50       02.10.2025      liegt bei
                                                                 OTLGLKA50K781;
                                                                 OTLGLRA50K781
                11 PEUGEOT                                       OTLGLBF50K781;                 50       02.10.2025      liegt bei
                                                                 OTLGLKA50K781;
                                                                 OTLGLRA50K781
                12 CITROEN                                       OTLGLBF50K781;                 50       02.10.2025      liegt bei
                                                                 OTLGLKA50K781;
                                                                 OTLGLRA50K781
                13 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ                    OTLGZBF45K841;                 45       02.10.2025      liegt bei
                                                                 OTLGZKA45K841;
                                                                 OTLGZRA45K841
                14 VOLKSWAGEN                                    OTLGZBF45K841;                 45       02.10.2025      liegt bei
                                                                 OTLGZKA45K841;
                                                                 OTLGZRA45K841




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
               Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: OTLG
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                   Stand: 02.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 5 von 6
               15 Ineos Automotive                              OTLGZBF45K841;                 45       02.10.2025     liegt bei
                                                                OTLGZKA45K841;
                                                                OTLGZRA45K841
               16 FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA                  OTLGDBF44K931;                 44       02.10.2025     liegt bei
                                                                OTLGDKA44K931;
                                                                OTLGDRA44K931
               17 VOLKSWAGEN                                    OTLGDBF44K931;                 44       02.10.2025     liegt bei
                                                                OTLGDKA44K931;
                                                                OTLGDRA44K931
               18 TOYOTA,                                       OTLGDBF20K1061;                20       02.10.2025     liegt bei
                            TOYOTA MOTOR EUROPE                 OTLGDKA20K1061;
                   NV/SA, TOYOTA/USA                            OTLGDRA20K1061
§22 55699*02




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
               Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                    Radtyp: OTLG
               Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH                                       Stand: 02.10.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 6 von 6


               V.2.    Allgemeine Hinweise:
               siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
               V.3.    Technische Unterlagen:
               siehe Anlage: Technische Unterlagen
                V.4.    Änderungen:
               :Einzelheiten zum Antrag vom                                                          Datum      02.10.2025

               :Es wird geändert
                Verwendungsbereich der Anlagen 4,6,10,13,14,15 wurde aktualisiert.
§22 55699*02




               Fleischer

               Sachverständiger
               Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
               Wien, 02.10.2025
               KUB




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
               ANLAGE: 5 MAN                                                        Radtyp: OTLG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 02.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 8

                               Fahrzeughersteller              MAN




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
               OTLG9BF45K651           PCD120 ET45            ohne                        65,1                   1400      2327    12/24
               OTLG9KA45K651           PCD120 ET45            ohne                        65,1                   1400      2327    12/24
               OTLG9RA45K651           PCD120 ET45            ohne                        65,1                   1400      2327    12/24
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 55699*02




               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : MAN
               Befestigungsteile                           : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
               Zubehör                                     : OE-Schraube ww. ZJPV


               Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 200 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     TGE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis           kW       Reifen             Auflagen zu Reifen  Auflagen
                SYN1E        e1*2007/46*1626*..         75 - 130 255/55R18C         11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 101; 11B; 11G;
                SZN1E        e1*2007/46*1632*..                  117/115            26J; 27F; 54A       11H; 12A; 51A; 7BN;
                                                                                                        7UJ; 71C; 71K; 721;
                                                                                                        725; 73C; 74C; 74E;
                                                                                                        77E


               Auflagen
               101) Die mindestens erforderliche Tragfähigkeit des angeführten Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit
                    Alpine Symbol nach ECE R-117, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich
                    keine Abweichungen festgelegt sind.




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
               ANLAGE: 5 MAN                                                    Radtyp: OTLG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 02.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 8
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                    Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                    und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                    das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                    angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                    Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                    zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
§22 55699*02




                    Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
               ANLAGE: 5 MAN                                                     Radtyp: OTLG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 02.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
§22 55699*02




                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigk eit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                    Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                    serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                    zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
               74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7UJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 3WA 907 255 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
               ANLAGE: 5 MAN                                                    Radtyp: OTLG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 02.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      MAN
                      Fahrzeugtyp:     SYN1E
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1626*..
                      Handelsbez.:     TGE

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 55699*02




                            26N                  x = 300        y = 300            20                VA
                            27F                  x = 300        y = 300             8                HA
                            27H                  x = 300        y = 300            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
               ANLAGE: 5 MAN                                                    Radtyp: OTLG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 02.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 8

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     SYMWE
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1935*..
                      Handelsbez.:     CRAFTER

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 55699*02




                            26N                  x = 300        y = 300            20                VA
                            27F                  x = 300        y = 300             8                HA
                            27H                  x = 300        y = 300            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
               ANLAGE: 5 MAN                                                    Radtyp: OTLG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 02.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 8

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     SYN1E
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1613*..
                      Handelsbez.:     CRAFTER MJ 2017-

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 55699*02




                            26N                  x = 300        y = 300            20                VA
                            27F                  x = 300        y = 300             8                HA
                            27H                  x = 300        y = 300            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
               ANLAGE: 5 MAN                                                    Radtyp: OTLG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 02.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 8

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     SZN1E
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1619*..
                      Handelsbez.:     CRAFTER MJ 2017-

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 55699*02




                            26N                  x = 300        y = 300            20                VA
                            27F                  x = 300        y = 300             8                HA
                            27H                  x = 300        y = 300            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
               ANLAGE: 5 MAN                                                    Radtyp: OTLG
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 02.10.2025
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 8

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      VW
                      Fahrzeugtyp:     SYMVE
                      Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1953*..
                      Handelsbez.:     CRAFTER

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 55699*02




                            26N                  x = 300        y = 300            20                VA
                            27F                  x = 300        y = 300             8                HA
                            27H                  x = 300        y = 300            20                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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