Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§22 55699*02
special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2
Genehmigungsnummer: 55699*02
Approval number:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
ALCAR Wheels GmbH
AT-1030 Wien
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
OTLG
elektronisch gesiegelt
Kraftfahrt-Bundesamt
Typgenehmigung
12:38:49 UTC
23.10.2025
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 55699*02
Approval number:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Genehmigungszeichen
Approval identification
§22 55699*02
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV AUSTRIA GMBH
AT-1230 Wien
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
02.10.2025
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
366-0242-24-WIRD/N2
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 55699*02
Approval number:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
Pkw“ nur gemäß
The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
accordance with
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1 - 18
und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
and under the specified conditions mentioned there.
10. Bemerkungen:
Remarks:
§22 55699*02
Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval is extended
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Aktualisierung des Verwendungsbereiches
Update of the range of application
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 55699*02
Approval number:
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 20.10.2025
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§22 55699*02
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
Nummer der Genehmigung: 55699*02
Approval No.
Ausgabedatum: 24.02.2025 letztes Änderungsdatum: 20.10.2025
Date of issue: last date of amendment:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Prüfbericht(e) Nr.: Datum:
Test report(s) No.: Date
366-0242-24-WIRD 11.02.2025
366-0242-24-WIRD/N1 22.07.2025
366-0242-24-WIRD/N2 02.10.2025
Beschreibungsbogen Nr.: Datum:
§22 55699*02
Information document No.: Date
OTLG 20.09.2024
Liste der Änderungen: Datum:
List of modifications: Date
Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
See item V.4. of the test report
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 55699*02
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
schrift zu kennzeichnen.
Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:
KBA 55699
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 55699*02
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Approval No.: 55699*02
- Attachment -
Collateral clauses and instruction on right to appeal
Collateral clauses
All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
applied regulation.
The approval identification is as follows: - see German version -
The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
the Kraftfahrt-Bundesamt.
Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
ecuted.
§22 55699*02
The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.
The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
dered access to the production and storage facilities.
The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
mark rights of third parties are not affected with this approval.
Instruction on right to appeal
This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg.
TÜV AUSTRIA GMBH Deutschstraße 10 2025-AT-AUTO-EX-0-003911
Räder- und Reifenprüfung A-1230 Wien
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 6
G U T A C HT E N Z U R E R T E I L U N G E I N E S N A C H T R A G S Z U R
AB E 5 5 6 9 9
366-0242-24-WIRD/N2
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH
A-1030 Wien
Art: Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ: OTLG
Die in den Anlagen aufgeführt en Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgt er Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StV ZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- Ein- zul. zul. gültig
§22 55699*02
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm / in mm tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl in mm in kg in mm Datum
OTLGQBF50K711 PCD118 ET50 ohne 118/5 71,1 50 1400 2327 12/24
OTLGQKA50K711 PCD118 ET50 ohne 118/5 71,1 50 1400 2327 12/24
OTLGQRA50K711 PCD118 ET50 ohne 118/5 71,1 50 1400 2327 12/24
OTLG9BF45K651 PCD120 ET45 ohne 120/5 65,1 45 1400 2327 12/24
OTLG9KA45K651 PCD120 ET45 ohne 120/5 65,1 45 1400 2327 12/24
OTLG9RA45K651 PCD120 ET45 ohne 120/5 65,1 45 1400 2327 12/24
OTLGCBF43K716 PCD127 ET43 ohne 127/5 71,6 43 1400 2327 12/24
OTLGCKA43K716 PCD127 ET43 ohne 127/5 71,6 43 1400 2327 12/24
OTLGCRA43K716 PCD127 ET43 ohne 127/5 71,6 43 1400 2327 12/24
OTLGLBF50K781 PCD130 ET50 ohne 130/5 78,1 50 1400 2327 12/24
OTLGLKA50K781 PCD130 ET50 ohne 130/5 78,1 50 1400 2327 12/24
OTLGLRA50K781 PCD130 ET50 ohne 130/5 78,1 50 1400 2327 12/24
OTLGZBF45K841 PCD130 ET45 ohne 130/6 84,1 45 1400 2327 12/24
OTLGZKA45K841 PCD130 ET45 ohne 130/6 84,1 45 1400 2327 12/24
OTLGZRA45K841 PCD130 ET45 ohne 130/6 84,1 45 1400 2327 12/24
OTLGDBF44K931 PCD139,7 ET44 ohne 139,7/6 93,1 44 1400 2327 12/24
OTLGDKA44K931 PCD139,7 ET44 ohne 139,7/6 93,1 44 1400 2327 12/24
OTLGDRA44K931 PCD139,7 ET44 ohne 139,7/6 93,1 44 1400 2327 12/24
OTLGDBF20K1061 PCD139,7 ET20 ohne 139,7/6 106,1 20 1400 2327 12/24
OTLGDKA20K1061 PCD139,7 ET20 ohne 139,7/6 106,1 20 1400 2327 12/24
OTLGDRA20K1061 PCD139,7 ET20 ohne 139,7/6 106,1 20 1400 2327 12/24
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: OTLG
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 6
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : ALCAR WHEELS GmbH
A-1030 Wien
Hersteller : ALCAR WHEELS GmbH
:
: A-1030 Wien
Handelsmarke : Dotz Talara
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 16,1 kg
I.2. Radanschluss
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung OTLG9BF45K651:
: Außenseite : Innenseite
§22 55699*02
Radtyp : -- : OTLG
Radausführung : -- : PCD139,7 ET44
Radgröße : -- : 8 J X 18 H2
Typzeichen : KBA 55699 : --
Einpreßtiefe : -- : ET44
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 12/24
Herkunftsmerkmal : -- : MIT
Gießereikennzeichnung : -- : DS
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : DOTZ
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.1. aufgeführten
Unterlagen überein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: OTLG
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 6
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise/Prüfberichte vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht RP-005946-A0-144 30.01.2025 TÜV NORD
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpress tiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
§22 55699*02
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: OTLG
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 6
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 TOYOTA OTLGQBF50K711; 50 02.10.2025 liegt bei
OTLGQKA50K711;
OTLGQRA50K711
2 PEUGEOT OTLGQBF50K711; 50 02.10.2025 liegt bei
OTLGQKA50K711;
OTLGQRA50K711
3 CITROEN OTLGQBF50K711; 50 02.10.2025 liegt bei
OTLGQKA50K711;
OTLGQRA50K711
4 FIAT OTLGQBF50K711; 50 02.10.2025 liegt bei
OTLGQKA50K711;
OTLGQRA50K711
5 MAN OTLG9BF45K651; 45 02.10.2025 liegt bei
OTLG9KA45K651;
OTLG9RA45K651
6 VOLKSWAGEN OTLG9BF45K651; 45 02.10.2025 liegt bei
§22 55699*02
OTLG9KA45K651;
OTLG9RA45K651
7 FCA US LLC OTLGCBF43K716; 43 02.10.2025 liegt bei
OTLGCKA43K716;
OTLGCRA43K716
8 CHRYSLER (USA) OTLGCBF43K716; 43 02.10.2025 liegt bei
OTLGCKA43K716;
OTLGCRA43K716
9 TOYOTA OTLGLBF50K781; 50 02.10.2025 liegt bei
OTLGLKA50K781;
OTLGLRA50K781
10 FIAT OTLGLBF50K781; 50 02.10.2025 liegt bei
OTLGLKA50K781;
OTLGLRA50K781
11 PEUGEOT OTLGLBF50K781; 50 02.10.2025 liegt bei
OTLGLKA50K781;
OTLGLRA50K781
12 CITROEN OTLGLBF50K781; 50 02.10.2025 liegt bei
OTLGLKA50K781;
OTLGLRA50K781
13 DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ OTLGZBF45K841; 45 02.10.2025 liegt bei
OTLGZKA45K841;
OTLGZRA45K841
14 VOLKSWAGEN OTLGZBF45K841; 45 02.10.2025 liegt bei
OTLGZKA45K841;
OTLGZRA45K841
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: OTLG
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 6
15 Ineos Automotive OTLGZBF45K841; 45 02.10.2025 liegt bei
OTLGZKA45K841;
OTLGZRA45K841
16 FORD MOTOR COMPANY AUSTRALIA OTLGDBF44K931; 44 02.10.2025 liegt bei
OTLGDKA44K931;
OTLGDRA44K931
17 VOLKSWAGEN OTLGDBF44K931; 44 02.10.2025 liegt bei
OTLGDKA44K931;
OTLGDRA44K931
18 TOYOTA, OTLGDBF20K1061; 20 02.10.2025 liegt bei
TOYOTA MOTOR EUROPE OTLGDKA20K1061;
NV/SA, TOYOTA/USA OTLGDRA20K1061
§22 55699*02
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: OTLG
Antragsteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 6
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
V.4. Änderungen:
:Einzelheiten zum Antrag vom Datum 02.10.2025
:Es wird geändert
Verwendungsbereich der Anlagen 4,6,10,13,14,15 wurde aktualisiert.
§22 55699*02
Fleischer
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025:2017
Wien, 02.10.2025
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
ANLAGE: 5 MAN Radtyp: OTLG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 8
Fahrzeughersteller MAN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
OTLG9BF45K651 PCD120 ET45 ohne 65,1 1400 2327 12/24
OTLG9KA45K651 PCD120 ET45 ohne 65,1 1400 2327 12/24
OTLG9RA45K651 PCD120 ET45 ohne 65,1 1400 2327 12/24
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 55699*02
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör : OE-Schraube ww. ZJPV
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 200 Nm
Verkaufsbezeichnung: TGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SYN1E e1*2007/46*1626*.. 75 - 130 255/55R18C 11A; 24C; 24D; 26B; 10B; 101; 11B; 11G;
SZN1E e1*2007/46*1632*.. 117/115 26J; 27F; 54A 11H; 12A; 51A; 7BN;
7UJ; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74E;
77E
Auflagen
101) Die mindestens erforderliche Tragfähigkeit des angeführten Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit
Alpine Symbol nach ECE R-117, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich
keine Abweichungen festgelegt sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
ANLAGE: 5 MAN Radtyp: OTLG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 8
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
§22 55699*02
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
ANLAGE: 5 MAN Radtyp: OTLG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 8
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
§22 55699*02
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigk eit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7UJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3WA 907 255 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
ANLAGE: 5 MAN Radtyp: OTLG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 8
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: MAN
Fahrzeugtyp: SYN1E
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1626*..
Handelsbez.: TGE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 8 VA
§22 55699*02
26N x = 300 y = 300 20 VA
27F x = 300 y = 300 8 HA
27H x = 300 y = 300 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
ANLAGE: 5 MAN Radtyp: OTLG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 8
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: SYMWE
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1935*..
Handelsbez.: CRAFTER
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 8 VA
§22 55699*02
26N x = 300 y = 300 20 VA
27F x = 300 y = 300 8 HA
27H x = 300 y = 300 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
ANLAGE: 5 MAN Radtyp: OTLG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 8
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: SYN1E
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1613*..
Handelsbez.: CRAFTER MJ 2017-
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 8 VA
§22 55699*02
26N x = 300 y = 300 20 VA
27F x = 300 y = 300 8 HA
27H x = 300 y = 300 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
ANLAGE: 5 MAN Radtyp: OTLG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 8
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: SZN1E
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1619*..
Handelsbez.: CRAFTER MJ 2017-
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 8 VA
§22 55699*02
26N x = 300 y = 300 20 VA
27F x = 300 y = 300 8 HA
27H x = 300 y = 300 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0242-24-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55699
ANLAGE: 5 MAN Radtyp: OTLG
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 02.10.2025
______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 8
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: SYMVE
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1953*..
Handelsbez.: CRAFTER
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 8 VA
§22 55699*02
26N x = 300 y = 300 20 VA
27F x = 300 y = 300 8 HA
27H x = 300 y = 300 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.