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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49046 nach §22 StVZO

                             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55066012 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                             Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                               Schleidener Straße 32
                                                               53919 Weilerswist - Derkum
                                                               QM-Nr. 49 02 0201708


                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

                             Modell                            RC25
                             Typ                               RC25-757
                             Radgröße                          7,5Jx17EH2+
                             Zentrierart                       Mittenzentrierung

                             Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
                             V4            RC25-757 V4 / ohne Ring              5/120/65,1          55          1050   2200
§ 22 49046, Erweiterung 09




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                        49046
                             Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
                             Radtyp und Ausführung             RC25-757 (s.o.)
                             Radgröße                          7,5Jx17EH2+
                             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                             Herstelldatum                     Monat und Jahr


                             Befestigungsmittel

                             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
                             S01       Serien-Schraube              Kugel          180                   36
                                       M14x1,5                      D = 28 mm
                             S02       Serien-Schraube              Kugel          160                   36
                                       M14x1,5                      D = 28 mm
                             S03       Serien-Schraube              Kugel          200                   36
                                       M14x1,5                      D = 28 mm


                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.


                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                        MAN
                                                               Volkswagen


                             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49046 nach §22 StVZO

                             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55066012 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                 Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             MAN TGE                      75,103,130   235/60R17C 210                                 A07 A12 A19
                             SYN1E                                                                                    A99 AFa NoE
                             e1*2007/46*1626*..                                                                       S03
                             - nur Frontantrieb
                             - geschl. Aufbau
                             MAN TGE 4x4                  103, 130     235/60R17C A10 210                             A07 A19 A56
                             SYN1E                                                                                    A99 S03
                             e1*2007/46*1626*..
                             - geschl. Aufbau
                             VW Amarok                    90-132       235/65R17   A10 R37 T04 T08                    A07 A19 A57
                             2H, 2HS2                     90-132       235/70R17   A10 R37                            A99 KOV S01
                             e1*2007/46*0356*..;          90-132       245/65R17   A10
                             e1*2007/46*0750*..           90-132       245/70R17   A01 A12 G01
                             - Pickup
                             - ohne Radhaus-
                               Verbreiterungen
§ 22 49046, Erweiterung 09




                             VW Amarok                    90-132       235/65R17   A10 R37 T04 T08                    A07 A19 A57
                             2H, 2HS2                     90-132       235/70R17   A10 R37                            A99 KMV S01
                             e1*2007/46*0356*..;          90-165       245/65R17   A10
                             e1*2007/46*0750*..           90-165       245/70R17   A01 A12 G82 G89
                             - Pickup                     90-165       245/70R17   A12 R09 R82
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             VW Bus (T5)                  62-132       245/50R17  T98 T99                             A07 A12 A19
                             7HC, 7HCA, 7HK.              62-173       225/55R17  T01                                 A57 A99 S01
                             e1*2001/116*0220*00-35;      62-173       225/55R17C
                             e1*2001/116*0286*..,         62-173       235/55R17  T03 T99
                             L148
                             - Multivan, California,
                             Transporter,...
                             VW Bus (T5)                  62-128       245/50R17  T98 T99                             A07 A12 A19
                             7HM, 7HMA                    62-173       225/55R17  T01                                 A57 A99 S01
                             e1*2001/116*0218*..,         62-173       225/55R17C
                             e1*2001/116*0289*00-24       62-173       235/55R17  T03 T99
                             - Multivan, California,...
                             VW Bus (T5)                  62-150       225/55R17  T01 T97                             A07 A12 A19
                             7J0                          62-150       225/55R17C                                     A57 A99 S01
                             e1*2007/46*0130*00-15        62-150       235/55R17  T03 T99
                             - Transporter                62-150       245/50R17  T98 T99
                             - geschl. Aufbau
                             VW Bus (T6)                  62-150       225/55R17  T01                                 A07 A12 A19
                             7HC                          62-150       225/55R17C                                     A57 A99 S01
                             e1*2001/116*0220*36-54       62-150       225/60R17  A01 G01 T03 T99
                             - California, Kombi,         62-150       235/55R17  T03 T99
                             Multivan,...
                             VW Bus (T6)                  75-150       225/55R17  T01                                 A07 A12 A19
                             7HMA                         75-150       225/55R17C                                     A57 A99 S01
                             e1*2001/116*0289*25-43       75-150       225/60R17  A01 G01 T03
                             - California                 75-150       235/55R17  T03




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49046 nach §22 StVZO

                             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55066012 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                             Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                   Seite 3 von 7

                             Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                              Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             VW Bus (T6)                62-150       225/55R17  T01                                      A07 A12 A19
                             7J0                        62-150       225/55R17C                                          A57 A99 S01
                             e1*2007/46*0130*16-31      62-150       225/60R17  A01 G01 T03 T99
                             -Transporter               62-150       235/55R17  T03 T99
                             - geschl. Aufbau
                             VW Bus (T6.1)              81-146       225/55R17  T01                                      A07 A12 A19
                             7HC                        81-146       225/55R17C                                          A57 A99 S01
                             e1*2001/116*0220*55-..     81-146       225/60R17  A01 G01 T03 T99
                             - California, Kombi,       81-146       235/55R17  T03 T99
                             Multivan, ...
                             - ab Facelift 2019
                             VW Bus (T6.1)              81-146       225/55R17  T01                                      A07 A12 A19
                             7HMA                       81-146       225/55R17C                                          A57 A99 S01
                             e1*2001/116*0289*44-..     81-146       225/60R17  A01 G01 T03 T99
                             - California               81-146       235/55R17  T03 T99
                             - ab Facelift 2019
§ 22 49046, Erweiterung 09




                             VW Bus (T6.1)              66-146       225/55R17  T01                                      A07 A12 A19
                             7J0                        66-146       225/55R17C                                          A57 A99 S01
                             e1*2007/46*0130*32-..      66-146       225/60R17  A01 G01 T03 T99
                             -Transporter               66-146       235/55R17  T03 T99
                             - geschl. Aufbau
                             - ab Facelift 2019
                             VW Crafter (II)            75,103,130   235/60R17C 210                                      A07 A12 A19
                             SYN1E                                                                                       A99 AFa NoE
                             e1*2007/46*1613*..                                                                          S03
                             - nur Frontantrieb
                             - geschl. Aufbau
                             VW Crafter (II) 4Motion    103, 130     235/60R17C A10 210                                  A07 A19 A56
                             SY1NE                                                                                       A99 S03
                             e1*2007/46*1613*..
                             - geschl. Aufbau
                             VW Touareg R5 (I)          120,128      235/65R17     A11                                   A07 A19 A99
                             7L                         120,128      255/60R17     A30                                   B03 S02
                             e1*2001/116*0203*..        120,128      275/55R17     A12 K1c K2b

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55066012 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                             Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 7

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
§ 22 49046, Erweiterung 09




                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.



                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.

                             A07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufge-
                             führten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefesti-
                             gungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                             A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A11   Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet wer-
                             den.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55066012 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                      Seite 5 von 7

                             A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                             E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
                             sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                             den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                             Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§ 22 49046, Erweiterung 09




                             AFa     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

                             B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
                             lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
                             tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
                             streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
                             ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                             oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G82     Ist die Reifengröße 265/60R18 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
                             gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
                             zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
                             zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                             Reifengrößen zu überprüfen

                             G89     Ist die Reifengröße 245/70R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
                             gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
                             zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
                             zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                             Reifengrößen zu überprüfen

                             K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
                             ten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49046 nach §22 StVZO

                             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55066012 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                       Seite 6 von 7

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             R82      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 265/60R18
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
§ 22 49046, Erweiterung 09




                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T03     Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T04     Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T08     Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
                             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 49046 nach §22 StVZO

                             Anlage 12 zum Prüfbericht Nr. 55066012 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx17EH2+ Typ RC25-757
                             Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                                         Seite 7 von 7

                             T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
                             sichtigen.

                             210      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 2100 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 27. Februar 2020 in Lambsheim statt.
§ 22 49046, Erweiterung 09




                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 27. Februar 2020




                             Bohlander                                                                        00338471.DOC
                             RN/Boh




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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