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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                AB9c
               Seite :                     1/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     68R8905
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                RONAL
                Montageposition:                                         Hinterachse **)
                Radausführung:                                             68R8905.08
                Radausführungskennz.:                                      68R8905.08
                Radgröße:                                                  9Jx18H2-N
                Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                      82,00 mm
§22 53630*04




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                             7 Ø82 Ø67.1
                geprüfte Radlast: *)                                          800 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
               beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (KBA-Nr.
               53631*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
               separaten Gutachten für den Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (KBA-Nr. 53631*00) zu entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MASERATI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     ZP50848     160 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     ZP50848    180 Nm
                               Schaftlänge 26,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                AB9c
               Seite :                     2/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               M156                             e3*2007/46*0224*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8Jx18H2-N,       9Jx18H2-N,
                                                         ET40             ET40
               184 bis 316      Maserati Ghibli          235/50R18        235/50R18                       A02) bis A10)
                                                                          M00)                            BF1) EB1) EF0)
                                                         245/45R18        245/45R18                       A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) EB1) EF0)
                                                            245/50R18              245/50R18              A02) bis A10)
                                                                                   M00)                   BF1) EB1) EF0)
                                                            255/45R18              255/45R18              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) EB1) EF0)
                                                            235/50R18              265/45R18              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) EB1) EF0) V00)
                                                            245/45R18              275/40R18              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) EB1) EF0) V00)
§22 53630*04




                                                            245/50R18              275/45R18              A02) bis A10)
                                                                                                          BF1) EB1) EF0) V00)
               Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (KBA-Nr. 53631*00) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               M156                            e3*2007/46*0224*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8Jx18H2-N,        9Jx18H2-N,
                                                        ET40              ET40
               184 bis 257      Maserati Levante        255/55R18         255/55R18                       A02) bis A10)
                                                                                                          BF2) EB2) S07)
                                                            265/55R18              265/55R18              A02) bis A10)
                                                                                                          BF2) EB2) S07)
                                                            275/50R18              275/50R18              A02) bis A10)
                                                                                                          BF2) EB2) S07)
               Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
               Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (KBA-Nr. 53631*00) an der Vorderachse
               zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
               genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                AB9c
               Seite :                     3/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
§22 53630*04




                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50848
                      Anzugsmoment: 160 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001167-E0-104
               Anlage-Nr. :                AB9c
               Seite :                     4/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R8905


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50848
                      Anzugsmoment: 180 Nm

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Maserati Brembo mit belüfteter und gelochter
                        Scheibe Ø360x32 mm

               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Maserati Brembo mit belüfteter und gelochter
                        Scheibe Ø380x34 mm

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
                      Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                      Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
§22 53630*04




               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               S07)   Vor Montage der Sonderräder sind die auf den Radanlageflächen an Achse 2 befindlichen
                      Halteschrauben zu entfernen.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB9c mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 68R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 08.04.2021
						
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