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          ABE: 47004
               Design:
                C 10
           Radnummer:
       C10 656 50 10
                Daten:
       6.5x16" ET50 LK5/114.3/67.1
              CMS 460/06
                                                                                                                        

    




                                                                                                                        
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
      1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
           Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
           ergänzen es, falls erforderlich.
      2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
           montiert werden.
      3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
           Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
           durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
           ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
      4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
           gesäubert werden.
      5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
           sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
           Reklamationen nicht anerkennen.
      6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
           fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.


    Montageinformation:
      1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
           wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
           Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
      2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
           wir nicht zurück nehmen.
      3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
           Schmutz befreit werden.
      4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
      5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
      6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
      7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
           Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
           bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
      8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
      9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              47004*07



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             6,5 J x 16 EH2+


Typ:                         C10 656



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                           2
Nummer der ABE: 47004*07

Die ABE-Nr. 47004 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6,5 J x 16 EH2+ , Typ
C10 656, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0015-07-WIRD/N7
vom 14.11.2011 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 28 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 14.11.2011 festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 26.03.2013
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0015-07-WIRD/N7, zur Genehmigung vorgelegt am: 25.03.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 47004*07


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           11-TAAP-3046
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                           Seite: 1 von 7


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 47 004
                                           366-0015-07-WIRD/N7

Antragsteller:                            CMS Automotive Trading GmbH

                                          68789 St. Leon-Rot
Art:                                      Sonderrad 6 1/2 J X 16 EH2+
Typ:                                      C10 656

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die LM- Sonderräder können auch mit 6.5Jx16EH2+ gekennzeichnet sein.
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
Die Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung "Ausführung" wurde aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C10 656 48 27                          C10 656 43 10 R                            C10 656 50 10
C10 656 39 06                          C10 656 39 95S                             C10 656 41 70S
C10 656 42 16S                         C10 656 50 56                              C10 656 42 60S
C10 656 50 60S                         C10 656 33 60S
I.       Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                           Loch-        Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                      kreis        loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung         (mm) /       (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                     Rad                        Zentrierring          -zahl               (mm)     (kg)   (mm)     Datum
C10 656 40 02        C10 656 CMS460/12          SR02 Ø67.1-Ø54.1          100/4     54,1     40     605   1930 09/08
R
C10 656 40 02        C10 656 CMS460/12          SR03 Ø67.1-Ø56.1          100/4     56,1     40     605   1930 09/08
R
C10 656 48 27        C10 656 CMS460/01          ohne                      100/4     56,1     48     600   1965 01/07
C10 656 48 27        C10 656 CMS460/01          ohne                      100/4     56,1     48     600   1965 03/08
R
C10 656 40 02        C10 656 CMS460/12          SR04 Ø67.1-Ø56.6          100/4     56,6     40     605   1930 09/08
R
C10 656 40 02        C10 656 CMS460/12          SR05 Ø67.1-Ø57.1          100/4     57,1     40     605   1930 09/08
R
C10 656 40 02        C10 656 CMS460/12          SR10 Ø67.1-Ø60.1          100/4     60,1     40     605   1930 09/08
R
C10 656 40 02        C10 656 CMS460/12          SR10 Ø67.1-Ø60.1          100/4     60,1     40     585   1990 09/08
R




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 EH2+                           Radtyp: C10 656
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 14.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 7
C10 656 15 35     C10 656 CMS460/11         ohne                       108/4    65,1      15    595   2013 09/08
R
C10 656 15 35     C10 656 CMS460/11         ohne                       108/4    65,1      15    605   1995 09/08
R
C10 656 15 35     C10 656 CMS460/11         ohne                       108/4    65,1      15    615   1961 09/08
R
C10 656 26 35     C10 656 CMS460/08         ohne                       108/4    65,1      26    598   2013 05/07
C10 656 26 35     C10 656 CMS460/08         ohne                       108/4    65,1      26    605   1990 05/07
C10 656 26 35     C10 656 CMS460/08         ohne                       108/4    65,1      26    598   2013 05/07
R
C10 656 26 35     C10 656 CMS460/08         ohne                       108/4    65,1      26    605   1990 09/08
R
C10 656 39 06     C10 656 CMS460/17         SR02 Ø67.1-Ø54.1           100/5    54,1      39    610   2092    07/09
C10 656 39 06     C10 656 CMS460/17         SR03 Ø67.1-Ø56.1           100/5    56,1      39    590   2159    07/09
C10 656 39 06     C10 656 CMS460/17         SR03 Ø67.1-Ø56.1           100/5    56,1      39    610   2092    07/09
C10 656 39 06     C10 656 CMS460/17         SR05 Ø67.1-Ø57.1           100/5    57,1      39    610   2092    07/09
C10 656 39 95S    C10 656 CMS460/18         ohne                       105/5    56,6      39    650   2045    03/10
C10 656 50 56     C10 656 CMS460/02         ohne                       108/5    63,4      50    675   2159    01/07
C10 656 50 56     C10 656 CMS460/02         ohne                       108/5    63,4      50    693   2098    01/07
C10 656 50 56     C10 656 CMS460/02         ohne                       108/5    63,4      50    715   2025    01/07
C10 656 50 56     C10 656 CMS460/02         ohne                       108/5    63,4      50    675   2159    03/08
R
C10 656 50 56     C10 656 CMS460/02         ohne                       108/5    63,4      50    693   2098 03/08
R
C10 656 50 56     C10 656 CMS460/02         ohne                       108/5    63,4      50    715   2025 03/08
R
C10 656 38 59     C10 656 CMS460/03         ohne                       110/5    65,1      38    670   1960 01/07
C10 656 38 59     C10 656 CMS460/03         ohne                       110/5    65,1      38    658   1995 09/08
R
C10 656 33 60S    C10 656 CMS460/09         ohne                       112/5    57,1      33    650   2100 01/08
C10 656 33 60S    C10 656 CMS460/09         ohne                       112/5    57,1      33    650   2100 03/08
R
C10 656 42 60S    C10 656 CMS460/04         ohne                       112/5    57,1      42    660   2025 01/07
C10 656 42 60S    C10 656 CMS460/04         ohne                       112/5    57,1      42    660   2025 03/08
R
C10 656 50 60S    C10 656 CMS460/05         ohne                       112/5    57,1      50    660   2025 01/07
C10 656 50 60S    C10 656 CMS460/05         ohne                       112/5    57,1      50    660   2025 03/08
R
C10 656 43 10     C10 656 CMS460/13         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      43    585   2245    09/08
C10 656 43 10     C10 656 CMS460/13         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      43    596   2200    09/08
C10 656 43 10     C10 656 CMS460/13         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      43    640   2025    09/08
C10 656 43 10     C10 656 CMS460/13         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      43    660   1960    09/08
C10 656 43 10     C10 656 CMS460/13         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      43    585   2245    09/08
R
C10 656 43 10     C10 656 CMS460/13         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      43    596   2200 09/08
R
C10 656 43 10     C10 656 CMS460/13         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      43    640   2025 09/08
R
C10 656 43 10     C10 656 CMS460/13         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      43    660   1960 09/08
R
C10 656 50 10     C10 656 CMS460/06         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      50    660   2025 01/07




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 EH2+                           Radtyp: C10 656
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 14.11.2011
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                                                                                                      Seite: 3 von 7
C10 656 50 10     C10 656 CMS460/06         SR10 Ø67.1-Ø60.1         114,3/5    60,1      50    660   2025 03/08
R
C10 656 43 10     C10 656 CMS460/13         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      43    624   2090 09/08
C10 656 43 10     C10 656 CMS460/13         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      43    660   1960 09/08
C10 656 43 10     C10 656 CMS460/13         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      43    624   2090 09/08
R
C10 656 43 10     C10 656 CMS460/13         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      43    660   1960 09/08
R
C10 656 50 10     C10 656 CMS460/06         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      50    642   2090 01/07
C10 656 50 10     C10 656 CMS460/06         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      50    660   2025 01/07
C10 656 50 10     C10 656 CMS460/06         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      50    642   2090 03/08
R
C10 656 50 10     C10 656 CMS460/06         SR12 Ø67.1-Ø64.1         114,3/5    64,1      50    660   2025 03/08
R
C10 656 43 10     C10 656 CMS460/13         SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5    66,1      43    620   2098 09/08
C10 656 43 10     C10 656 CMS460/13         SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5    66,1      43    660   1960 09/08
C10 656 43 10     C10 656 CMS460/13         SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5    66,1      43    620   2098 09/08
R
C10 656 43 10     C10 656 CMS460/13         SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5    66,1      43    660   1960 09/08
R
C10 656 50 10     C10 656 CMS460/06         SR14 Ø67.1-Ø66.1         114,3/5    66,1      50    660   2025 03/08
R
C10 656 43 10     C10 656 CMS460/13         ohne                     114,3/5    67,1      43    605   2159    09/08
C10 656 43 10     C10 656 CMS460/13         ohne                     114,3/5    67,1      43    620   2092    09/08
C10 656 43 10     C10 656 CMS460/13         ohne                     114,3/5    67,1      43    660   1960    09/08
C10 656 43 10     C10 656 CMS460/13         ohne                     114,3/5    67,1      43    605   2159    09/08
R
C10 656 43 10     C10 656 CMS460/13         ohne                     114,3/5    67,1      43    610   2129 09/08
R
C10 656 43 10     C10 656 CMS460/13         ohne                     114,3/5    67,1      43    620   2092 09/08
R
C10 656 43 10     C10 656 CMS460/13         ohne                     114,3/5    67,1      43    660   1960 09/08
R
C10 656 50 10     C10 656 CMS460/06         ohne                     114,3/5    67,1      50    625   2160 01/07
C10 656 50 10     C10 656 CMS460/06         ohne                     114,3/5    67,1      50    660   2025 01/07
C10 656 50 10     C10 656 CMS460/06         ohne                     114,3/5    67,1      50    625   2160 03/08
R
C10 656 50 10     C10 656 CMS460/06         ohne                     114,3/5    67,1      50    660   2025 03/08
R
C10 656 41 70S    C10 656 CMS460/19         ohne                       115/5    70,1      41    650   2202 03/10
C10 656 46 70     C10 656 CMS460/10         ohne                       115/5    70,1      46    670   2202 09/08
R
C10 656 41 78S    C10 656 CMS460/16         ohne                       120/5    67,1      41    675   2062 05/09
C10 656 41 78S    C10 656 CMS460/16         ohne                       120/5    67,1      41    690   2025 05/09
C10 656 41 78S    C10 656 CMS460/16         ohne                       120/5    67,1      41    675   2062 05/09
R
C10 656 41 78S    C10 656 CMS460/16         ohne                       120/5    67,1      41    690   2025 05/09
R
C10 656 42 16S    C10 656 CMS460/23         ohne                       120/5    72,6      42    650   2025 04/10




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 EH2+                             Radtyp: C10 656
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 14.11.2011
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                                                                                                       Seite: 4 von 7
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     :CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Hersteller                        : CMS Automotive Trading GmbH

                                    68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                      : C10
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 8,8 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C10 656 15 35 R:

                                      : Außenseite                             : Innenseite
Hersteller                            : CMS                                    : --
Handelsmarke                          : --                                     : C10
Radtyp                                : --                                     : C10 656
Radausführung                         : --                                     : C10 656 CMS460/11
Radgröße                              : --                                     : 6 1/2 J X 16 EH2+
Typzeichen                            : KBA 47004                              : --
Einpreßtiefe                          : --                                     : ET15
Herstellungsdatum                     : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                  z.B. 09.08
Gießereikennzeichnung                 : --                                     : TS 8987 w.w. R
Japan. Prüfwertzeichen                : --                                     : JWL
Weitere Kennzeichnung                 : --                                     : CMS 460
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Technische Berichte (TÜV NORD) mit Nr. RP-003737-B0-233 vom 17.10.2008 und RP-003737-C0-233 vom
14.05.2009 liegen vor.
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0015-07-WIRD/N6-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH.




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 EH2+                           Radtyp: C10 656
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 14.11.2011
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                                                                                                         Seite: 5 von 7
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
Für Fahrzeuge in diesem Gutachten, bei denen die Spurverbreiterung mehr als 2 % der serienmäßigen
Spurweite beträgt, wurde die Festigkeit des Fahrwerks positiv geprüft.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am      Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  1 DAIHATSU, HYUNDAI, HYUNDAI Assan               C10 656 40 02 R                40       14.11.2011       liegt bei
    Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
    (IND), KIA, MAZDA, OPEL / VAUXHALL,
    SUZUKI, TOYOTA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 EH2+                           Radtyp: C10 656
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 14.11.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 6 von 7
  4 BMW AG, HONDA                                  C10 656 48 27; C10 656 48      48       14.11.2011      liegt bei
                                                   27 R
  2 BMW AG, HONDA, KIA, NETHERLAND,                C10 656 40 02 R                40       14.11.2011      liegt bei
    ROVER
  3 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A.,                C10 656 40 02 R                40       14.11.2011      liegt bei
    DAEWOO MOTOR CO. LTD,
    DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., FIAT,
    GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL /
    VAUXHALL
  5 SEAT, VOLKSWAGEN                               C10 656 40 02 R                40       14.11.2011      liegt bei
  6 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                C10 656 40 02 R                40       14.11.2011      liegt bei
    NISSAN EUROPE (F), RENAULT
  8 CITROEN, PEUGEOT                               C10 656 26 35; C10 656 26      26       14.11.2011      liegt bei
                                                   35; C10 656 26 35 R; C10
                                                   656 26 35 R
  7 CITROEN, PEUGEOT                               C10 656 15 35 R; C10 656       15       14.11.2011      liegt bei
                                                   15 35 R; C10 656 15 35 R
  9 FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA                     C10 656 39 06                  39       14.11.2011      liegt bei
 10 FUJI HEAVY IND.(J), ROVER                      C10 656 39 06; C10 656 39      39       14.11.2011      liegt bei
                                                   06
 11 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C10 656 39 06                  39       14.11.2011      liegt bei
 12 GM DAEWOO (ROK), OPEL / VAUXHALL               C10 656 39 95S                 39       14.11.2011      liegt bei
 13 FORD, JAGUAR, VOLVO                            C10 656 50 56; C10 656 50      50       14.11.2011      liegt bei
                                                   56; C10 656 50 56; C10 656
                                                   50 56 R; C10 656 50 56 R;
                                                   C10 656 50 56 R
 14 FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB              C10 656 38 59; C10 656 38      38       14.11.2011      liegt bei
                                                   59 R
 15 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C10 656 33 60S; C10 656        33       14.11.2011      liegt bei
                                                   33 60S R
 16 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C10 656 42 60S; C10 656        42       14.11.2011      liegt bei
                                                   42 60S R
 17 AUDI, QUATTRO GmbH, SEAT, SKODA,               C10 656 50 60S; C10 656        50       14.11.2011      liegt bei
    VOLKSWAGEN                                     50 60S R
 18 SUZUKI, TOYOTA                                 C10 656 43 10; C10 656 43      43       14.11.2011      liegt bei
                                                   10; C10 656 43 10; C10 656
                                                   43 10; C10 656 43 10 R;
                                                   C10 656 43 10 R; C10 656
                                                   43 10 R; C10 656 43 10 R
 19 SUZUKI, TOYOTA                                 C10 656 50 10; C10 656 50      50       14.11.2011      liegt bei
                                                   10 R
 20 HONDA                                          C10 656 43 10; C10 656 43      43       14.11.2011      liegt bei
                                                   10; C10 656 43 10 R; C10
                                                   656 43 10 R
 21 HONDA                                          C10 656 50 10; C10 656 50      50       14.11.2011      liegt bei
                                                   10; C10 656 50 10 R; C10
                                                   656 50 10 R
 22 AUTOMOBILES DACIA S.A., NISSAN,                C10 656 43 10; C10 656 43      43       14.11.2011      liegt bei
    Nissan International S. A., RENAULT            10; C10 656 43 10 R; C10
                                                   656 43 10 R




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 16 EH2+                           Radtyp: C10 656
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 14.11.2011
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                                                                                                        Seite: 7 von 7
 23 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA,  C10 656 43 10; C10 656 43                  43       14.11.2011      liegt bei
    KIA MOTORS (SK), MAZDA, MITSUBISHI 10; C10 656 43 10; C10 656
                                       43 10 R; C10 656 43 10 R;
                                       C10 656 43 10 R; C10 656
                                       43 10 R
 24 MAZDA                              C10 656 50 10; C10 656 50                  50       14.11.2011      liegt bei
                                       10; C10 656 50 10 R; C10
                                       656 50 10 R
 25 GM DAEWOO (ROK), OPEL / VAUXHALL C10 656 41 70S                               41       14.11.2011      liegt bei
 26 GM DAEWOO (ROK), OPEL / VAUXHALL C10 656 46 70 R                              46       14.11.2011      liegt bei
 27 OPEL                               C10 656 41 78S; C10 656                    41       14.11.2011      liegt bei
                                       41 78S; C10 656 41 78S R;
                                       C10 656 41 78S R
 28 BMW AG                             C10 656 42 16S                             42       14.11.2011      liegt bei
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.   Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 14.11.2011
HPS




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: Technische Unterlagen                                     Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.11.2011
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                                                                                                      Seite: 1 von 1


Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
Festigkeit                            RP-003737-B0-233                       17.10.2008
Festigkeit                            RP-003737-C0-233                       14.05.2009
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0015-07-WIRD/N6-TB                 05.10.2010
Nabenkappe                            C020122-B                              07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung                       C10 656                                25.01.2011 14.02.2011
Radbeschreibung_Tabelle               C10 656                                21.09.2011
Radmutter                             D000395-N66                            10.12.1997
Radmutter                             D000394-N36                            10.12.1997
Radmutter                             M.12.60.28                             13.11.1993
Radmutter                             1912132                                12.09.2007
Radmutter                             1912023D                               21.06.2000 d/03.09.2009
Radschraube                           TP2107-BB50                            09.09.1999
Radschraube                           TP2095-BB13                            09.09.1999
Radschraube                           D000344-BB10                           09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB43                            09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB42                            09.09.1999
Radschraube                           3714T05                                30.07.2007
Radschraube                           3714T05                                30.07.2007
Radteilzeichnung                      J 460 021                              09.02.2010
Radteilzeichnung                      J 460 009                              17.09.2007
Radteilzeichnung                      J 460 004                              15.11.2006
Radteilzeichnung                      J 460 006                              15.11.2006
Radteilzeichnung                      J 460 001                              15.11.2006
Radteilzeichnung                      J 460 002_B                            15.11.2006 B/19.04.2007
Radteilzeichnung                      J 460 005                              15.11.2006
Radteilzeichnung                      J 460 003_C                            15.11.2006 C/07.11.2007
Radteilzeichnung                      J 460 010                              08.11.2007 A/18.07.2008
Radteilzeichnung                      J 460 012                              27.05.2008
Radteilzeichnung                      J 460 013                              28.05.2008
Radteilzeichnung                      J 460 008                              24.04.2007
Radteilzeichnung                      J 460 011                              27.05.2008
Radteilzeichnung                      J 460 017                              18.08.2009
Radteilzeichnung                      J 460 016                              08.05.2009
Radteilzeichnung                      J 460 023_A                            15.04.2010 A/12.05.2010
Radteilzeichnung                      J 460 018                              08.10.2009
Radteilzeichnung                      J 460 019                              08.10.2009
Radzeichnung                          J 460 000_K                            16.11.2006 K/28.05.2008
Zentrierring                          D 000 251-E-671                        26.01.1995 5/27.02.2003




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 14.11.2011
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                        Stand: 14.11.2011
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 21                                                           Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 29.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 50
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.      gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
C10 656 50          C10 656 CMS460/06          ohne                        67,1                   660    2025      03/08
10CMS
C10 656 50          C10 656 CMS460/06JF ohne                               67,1                   625      2160 02/12
10JF
C10 656 50          C10 656                    ohne                        67,1                   660      2025 02/12
10SD                CMS460/06SD


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 75
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/50R16 87                                        MX-5 "Softtop"; MX-
NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/50R16 90            11A; 24J; 24M               5 "Roadster Coupe";
                                                                                               Cabrio;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; MCU

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                       Auflagen zu Reifen          Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    215/55R16                    51G                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                               51A; 71K; 721; 725;
                                                                                               73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/55R16                12T; 51G                    Stufenheck;
                                          215/55R16 93             12A                         Schrägheck;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 71K; 721; 725;
                                                                                               729; 73C; 74A; 76U
BK             e1*2001/116*0234*..     62 - 110 205/55R16          12V; 51G                    Reifen mit
                                                                                               Schneeketten;
                                                                                               Stufenheck;
                                                                                               Schrägheck;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               51A; 71K; 721; 725;
                                                                                               729; 73C; 74A; 76U


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 21                                                        Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 29.10.2012
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                                                                                                      Seite: 2 von 5
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 205/55R16            12T; 51G                    Stufenheck;
BLE          e13*2007/46*1071*..           215/55R16 93         12A                         Schrägheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            729; 73C; 74A; 76U
BLE            e13*2007/46*1071*..   76 - 136 205/55R16         51G                         10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/55R16            12T; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74A; 76U
CW             e1*2007/46*0433*..    85 - 110 195/55R16 91      121; 51J                    Kombi; Frontantrieb;
                                              205/50R16 91      12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R16         12A; 51G                    51A; 71K; 721; 725;
                                                                                            729; 73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 205/55R16            51G                         Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                                                           Schrägheck;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            76U
GG/GY          e1*98/14*0188*..     88 - 122 205/55R16          12P; 51G                    Kombi; Stufenheck;
GG1            e11*2001/116*0203*..                                                         Schrägheck;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 573; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 76U
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/55R16 91                                  nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..   88 - 136 195/65R16 92                                  e13*2007/46*1075*01;
                                              205/55R16 91W                                 nur bis
                                              205/60R16 92                                  e1*2001/116*0448*05;
                                              215/55R16 93                                  Schrägheck;
                                              215/60R16 95                                  Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            76U
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 136 195/65R16 92                                  Kombi; Frontantrieb;
GHE            e13*2007/46*1075*..            205/55R16 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/60R16 92                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/55R16 93                                  725; 729; 73C; 74A;
                                              215/60R16 95                                  76U



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 21                                                        Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 29.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R16 91                                      ab
GHE          e13*2007/46*1075*.. 88 - 132 195/65R16     51G; 52J                            e13*2007/46*1075*02;
                                          205/55R16 91W                                     ab
                                          205/60R16 92                                      e1*2001/116*0448*06;
                                          215/55R16 93                                      Stufenheck;
                                          215/60R16 95                                      Schrägheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12P) Die Verwendung von Schneeketten ohne innere Spanneinrichtung (Herst. RUD System Centrax) ist nur
     an der Achse möglich, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 21                                                        Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 29.10.2012
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                                                                                                      Seite: 4 von 5
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12V) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
     Kettenschloss nicht mehr als 12 mm auftragen,z. B. Herst. RUD, ist nur an der Achse, die in der
     Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0015-07-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47004
ANLAGE: 21                                                        Radtyp: C10 656
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 29.10.2012
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                                                                                                      Seite: 5 von 5
      Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
      Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
MCU) Die Verwendung dieser Radgröße ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens
     17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nur mit M+S-Bereifung zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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