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							Gutachten 366-0002-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48022
ANLAGE: 89 MAZDA                                                     Radtyp: EWK
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 08.04.2013
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Fahrzeughersteller                         : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                      last     umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
EWK0SA48D671           PCD114.3 ET48           Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      615    2000     05/12
EWK0SA48O671           PCD114.3 ET48           Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      615    2000     10/12
EWK0SA48T671           PCD114.3 ET48           Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      615    2000     05/10
EWK0SA48671            PCD114.3 ET48           Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      615    2000     05/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : CA; CP; CPD; GF; GFD/GWD; GF/GW; GG/GY;
                                             GG1; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 195/55R15 85                 5EG                      10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..          205/50R15 86                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                               96      195/60R15                    51G                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 185/65R15                  51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
             G138                        195/60R15                  51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                         205/55R15-87               11A; 367                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
TA           e13*95/54*0002*.., 105 - 155 195/70R15 M+S             51G; 52J                 Vorderachslenkung;
             G517                         205/65R15                 51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/60R15-93              52A                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/60R15-95              11A; 21M; 52A            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76Q
TA             G517                    105 - 155 195/70R15          51G; 52J                 Vorderachslenkung;
                                                 205/65R15          51G                      Allradlenkung;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                             73C; 74A; 74P; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0002-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48022
ANLAGE: 89 MAZDA                                                  Radtyp: EWK
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 80       195/65R15         12T; 51G                 Reifen mit
                                                                                          Schneeketten;
                                                                                          Stufenheck;
                                                                                          Schrägheck;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q; 4GC
BK             e1*2001/116*0234*..   62 - 80   195/65R15         51G                      Stufenheck;
                                               205/60R15 91                               Schrägheck;
                                               205/65R15 94                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/60R15 94                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76Q; 4GC
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 195/65R15           12T; 51G                 Stufenheck;
BLE            e13*2007/46*1071*..           205/60R15           12T; 51G                 Schrägheck;
                                               205/65R15 94      12A                      Frontantrieb;
                                               215/60R15 94      12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q; 4GC

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 195/65R15             12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/60R15 91          12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                           205/65R15 94          12A                      725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q; 4GC
CW             e1*2007/46*0433*..    85 - 110 195/65R15 91       12Q                      Kombi; Frontantrieb;
                                              205/60R15 91       12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/65R15 94       12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                              215/60R15 94       11A; 12A; 22I            725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q; 4GC

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 108 205/60R15 91                                   Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*.. 88 - 122 195/65R15             51G                      Schrägheck;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12T; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76Q




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0002-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48022
ANLAGE: 89 MAZDA                                                  Radtyp: EWK
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.04.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
GF           e1*96/27*0055*..  66 - 100 185/65R15                51G                      Stufenheck;
GFD/GWD      e1*98/14*0164*..           195/60R15                51G                      Schrägheck;
GF/GW        e1*96/27*0055*..,                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
               e1*98/14*0055*..                                                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76Q
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..     66 - 100 185/65R15           Nur Fz.bis 1060kg        Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW          e1*96/27*0055*..,                                 zul.Achslast; 51G        zul.Achslast; Kombi;
               e1*98/14*0055*..               195/60R15          Nur Fz.bis 1060kg        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 zul.Achslast; 51G        12K; 51A; 71C; 71K;
                                              195/65R15          nur 7-Sitzer, erhöhte    721; 725; 73C; 74A;
                                                                 Achslast; 51G            74P; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0002-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48022
ANLAGE: 89 MAZDA                                                  Radtyp: EWK
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.04.2013
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4GC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: BBP337140B ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0002-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48022
ANLAGE: 89 MAZDA                                                  Radtyp: EWK
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.04.2013
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.