Gutachten 366-0002-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48022 ANLAGE: 89 MAZDA Radtyp: EWK Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : MAZDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum EWK0SA48D671 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 05/12 EWK0SA48O671 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 10/12 EWK0SA48T671 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 05/10 EWK0SA48671 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 05/10 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : CA; CP; CPD; GF; GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; TA 120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CP e1*98/14*0116*.. 66 - 96 195/55R15 85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H; CPD e1*98/14*0161*.. 205/50R15 86 12A; 51A; 71C; 71K; 96 195/60R15 51G 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CA e13*96/79*0028*.., 76 - 106 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; G138 195/60R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 205/55R15-87 11A; 367 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TA e13*95/54*0002*.., 105 - 155 195/70R15 M+S 51G; 52J Vorderachslenkung; G517 205/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15-93 52A 12A; 51A; 71C; 71K; 225/60R15-95 11A; 21M; 52A 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q TA G517 105 - 155 195/70R15 51G; 52J Vorderachslenkung; 205/65R15 51G Allradlenkung; 10B; 11G; 11H; 12K; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0002-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48022 ANLAGE: 89 MAZDA Radtyp: EWK Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 80 195/65R15 12T; 51G Reifen mit Schneeketten; Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 4GC BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 80 195/65R15 51G Stufenheck; 205/60R15 91 Schrägheck; 205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H; 215/60R15 94 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 4GC BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 195/65R15 12T; 51G Stufenheck; BLE e13*2007/46*1071*.. 205/60R15 12T; 51G Schrägheck; 205/65R15 94 12A Frontantrieb; 215/60R15 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 4GC Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 195/65R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 12A 51A; 71C; 71K; 721; 205/65R15 94 12A 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 4GC CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 195/65R15 91 12Q Kombi; Frontantrieb; 205/60R15 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 205/65R15 94 12A 51A; 71C; 71K; 721; 215/60R15 94 11A; 12A; 22I 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 4GC Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 108 205/60R15 91 Kombi; Stufenheck; GG1 e11*2001/116*0203*.. 88 - 122 195/65R15 51G Schrägheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12T; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0002-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48022 ANLAGE: 89 MAZDA Radtyp: EWK Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 626 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GF e1*96/27*0055*.. 66 - 100 185/65R15 51G Stufenheck; GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 195/60R15 51G Schrägheck; GF/GW e1*96/27*0055*.., 10B; 11G; 11H; 12K; e1*98/14*0055*.. 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 66 - 100 185/65R15 Nur Fz.bis 1060kg Nur Fz.bis 1060kg GF/GW e1*96/27*0055*.., zul.Achslast; 51G zul.Achslast; Kombi; e1*98/14*0055*.. 195/60R15 Nur Fz.bis 1060kg 10B; 11B; 11G; 11H; zul.Achslast; 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 195/65R15 nur 7-Sitzer, erhöhte 721; 725; 73C; 74A; Achslast; 51G 74P; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0002-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48022 ANLAGE: 89 MAZDA Radtyp: EWK Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 4GC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: BBP337140B ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0002-10-WIRD/N5 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48022 ANLAGE: 89 MAZDA Radtyp: EWK Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.04.2013 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.