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							Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 10 MAZDA                                                    Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l.                                             Stand: 15.12.2010
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Fahrzeughersteller                         : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-   zul.        zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff       Rad-        Abroll   ab
                    Kennzeichnung                Kennzeichnung       (mm)                   last        umf.     Fertig
                    Rad                          Zentrierring                               (kg)        (mm)     datum
002                 PCD 100/108                  Ø72.2 Ø54.1              54,1    Aluminium    615       1990     10/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
EC           e13*96/79*0027*.., 65 - 98           195/50R16 84    11A; 22B; 24M; 51J          10B; 11B; 11G; 11H;
               F946                               205/45R16 83    11A; 22B; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen      Auflagen
NA           e2*93/81*0163*.., 66 - 96            205/45R16-83    11A; 21L; 22B; 24J; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
               F488                               215/40R16-82    11A; 24C                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
NB             e11*96/79*0083*..,      81 - 107 205/45R16-83      11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
               e11*98/14*0083*..                215/40R16-82      11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
DE           e13*2001/116*0254*.. 50 - 76         195/45R16 80    11A; 24J; 24M               Schrägheck;
DE 1         e13*2001/116*0255*..                 205/45R16 83    11A; 21P; 22I; 22M; 24J;    Frontantrieb;
DEE          e13*2007/46*1070*..                                  24M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  215/40R16 82    11A; 21P; 22I; 22M; 24C;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  24D                         725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                 Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.. 52 - 65            205/45R16-83    11A; 22B; 24M               Mazda 323P;
                                                  215/40R16-82    11A; 22B; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                       54 - 65    195/45R16-80    11A; 22B; 24M; 5DA          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P
BA             e13*96/27*0023*..,      65 - 84    195/45R16-80    5DA                         Mazda 323F;
               G878                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 10 MAZDA                                                    Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l.                                             Stand: 15.12.2010
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.., 54 - 84        195/45R16-80       Ottomotor; 11A; 22B;        Mazda 323C/S;
                                                                  5DA
               G878                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P
BG             F276                  41 - 94   195/45R16 80       11A; 22B; 24M; 33H          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P
BJ             e1*97/27*0094*..,     52 - 96   195/50R16-83       11A; 21B; 22B               Stufenheck;
               e1*98/14*0094*..                205/45R16-83       11A; 21B; 22B; 24J; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
BJD            e1*98/14*0181*..                215/40R16-82       nicht 74kW Diesel; 11A;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  21B; 22B; 24J; 24M; 5DK     725; 73C; 74A; 74P
BJ             e1*97/27*0094*..,     52 - 96   195/50R16-83       11A; 21B; 22B; 24M          Schrägheck;
               e1*98/14*0094*..                205/45R16-83       11A; 21B; 22B; 24D; 24J     10B; 11B; 11G; 11H;
BJD            e1*98/14*0181*..                215/40R16-82       nicht 74kW Diesel; 11A;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  21B; 22B; 24D; 24J; 5DK     725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 10 MAZDA                                                    Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l.                                             Stand: 15.12.2010
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21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0151-10-WIRD
zur Erteilung der ABE 48385
ANLAGE: 10 MAZDA                                                    Radtyp: 596
Hersteller: Momo S.r.l.                                             Stand: 15.12.2010
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5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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