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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                3d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 53R4554
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         53R4554.03
Radgröße:                                               5½Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                        35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                         550 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 1935 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
BA, BG, BJ, BJD, DB, DW, EC, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP40345 110 Nm
NA, NB, NBD                  M12x1,5




RA-000591-A0-104-03d~MA-4-100-54-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                3d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Typ:                         BG
ABE / EG-Genehmigung:        F276
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 41 bis 76    Mazda 323                 165/70R14                         A01) bis A10)
                                                                          E03)K03)K04)
                                        175/60R14

41 bis 76           Mazda 323 F         175/65R14

                                        185/60R14
                                        K14)
 94                 Mazda 323,          175/60R14 M+S
                    Mazda 323 F
                                        185/60R14
                                        K14)
F276/Nt04E          860/820                                               4/100/54,1



Typ:                         NA
ABE / EG-Genehmigung:        F488; e2*93/81*0163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 96    Mazda MX-5              185/60R14                           A02) bis A10)

                                        195/60R14
                                        A01)K03)

                                        175/65R14 M+S
e2*93/81*0163*00E   620/645                                               4/100/54,1
                    620/645


Typ:                         EC
ABE / EG-Genehmigung:        F946; e13*96/79*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 79    Mazda MX-3             185/65R14                            A02) bis A10)
                                                                          E03)
                                        195/60R14

                                        205/55R14

                                        205/60R14

                                        175/70R14 M+S

e2*96/79*0027*00E   855/705                                               4/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                3d
Seite :                     3/7                                                               Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Typ:                         DB
ABE / EG-Genehmigung:        F706
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 39 bis 53    Mazda 121                     175/60R14                         A02) bis A10)

                                            185/60R14
                                            A01)K52)

                                            195/55R14
                                            A01)K52)
F706/Nt03E          700/695                                                   4/100/54,1



Typ:                            BA
ABE / EG-Genehmigung:           G878; e13*96/27*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 84     Mazda 323,                    175/60R14                         A02) bis A10)
              Mazda 323 S,                  E08)
              Mazda 323 C,
              Mazda 323 P                   175/65R14
              (Serie 13Zoll oder 14Zoll mit
              175/65R14 oder                185/60R14
              185/65R14 )
                                            185/65R14
                                            G21)

                                            195/55R14
                                            A01)K50)

                                            195/60R14
                                            A01)G21)K50)
 65 bis 84          Mazda 323,              185/60R14
                    Mazda 323 F
                    (Serie 185/65R14 ww.    185/65R14
                    195/55R15)
                                            195/60R14
G878/NT05           950/830                                                   4/100/54,1
e13*96/27*0023*04   945/820




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                3d
Seite :                     4/7                                                          Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Typ:                         NB
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0083*.., e11*98/14*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 107   Mazda MX-5              185/60R14                          A02) bis A10)
                                      E05)                               B22)E03)

                                         185/65R14

                                         195/60R14

                                         175/65R14 M+S                   A02) bis A10)
                                                                         B22)E05)
                                         175/70R14 M+S

e11*98/14*0083*05E   655/665                                             4/100/54,1



Typ:                         NBD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81           Mazda MX-5               175/65R14                         A02) bis A10)
                                                                         B22)
                                         185/60R14

                                         185/65R14

                                         195/60R14

e1*98/14*0192*01     645/665                                             4/100/54,1



Typ:                         DW
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0093*.., e1*98/14*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 46 bis 55    Mazda Demio              175/60R14                         A02) bis A10)

                                         185/55R14

                                         195/55R14
e11*98/14*0093*02E   780/755                                             4/100/54,0




RA-000591-A0-104-03d~MA-4-100-54-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                3d
Seite :                     5/7                                                          Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


Typ:                         BJ
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 84    Mazda 323                175/65R14                         A02) bis A10)
                                       A91)E05)

                                         185/60R14
                                         A91)

                                         185/65R14
                                         A91)

                                         195/60R14
e11*98/14*0094*07E   960/865                                             4/100/54,0



Typ:                         BJD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 53 bis 72    Mazda 323                175/65R14                         A02) bis A10)
                                       A91)E05)

                                         185/60R14
                                         A91)

                                         185/65R14
                                         A91)

                                         195/60R14
e11*98/14*0181*00E   875/865                                             4/100/54,0



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.



RA-000591-A0-104-03d~MA-4-100-54-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                3d
Seite :                     6/7                                                      Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B22) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø269,5x22 mm mit Faustsattel Kennz. FSX 16S

E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E08) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 13-Zoll-Bereifung aus-
     gerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbe-
     scheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelas-
     sen sind.




RA-000591-A0-104-03d~MA-4-100-54-ET35_53R4554.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48096 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000591-A0-104
Anlage-Nr. :                3d
Seite :                     7/7                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R4554


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

G21) Bei Fahrzeugen, bei denen die Reifengröße 185/65R14 nicht bereits in den Fahrzeug-
     papieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen
     ist, oder diese auch nicht in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind
     die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern an
     Achse 2 zu gewährleisten, sind die Radhausausschnittkanten im Bereich oberhalb Rad-
     mitte (auf ca. 150 mm Länge) anzustellen.

K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die Radhausaus-
     schnittkanten an Achse 2 ab Türunterkante bis ca. 200 mm nach oben umzulegen.

Die Anlage Nr. 3d mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R4554 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 02.02.2011




RA-000591-A0-104-03d~MA-4-100-54-ET35_53R4554.doc
						
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