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							Gutachten 366-0174-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47297
ANLAGE: 5 MAZDA                                                        Radtyp: TRBL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                           : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                         loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                   (kg)     (mm)     datum
TRBL2BP38B541          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø54.1              54,1     Kunststoff      615    2016     04/11
TRBL2BP38T541          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø54.1              54,1     Kunststoff      615    2016     02/11
TRBL2BP38541           PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø54.1              54,1     Kunststoff      615    2016     08/08
TRBL2SA38B541          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø54.1              54,1     Kunststoff      615    2016     04/11
TRBL2SA38T541          PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø54.1              54,1     Kunststoff      615    2016     02/11
TRBL2SA38541           PCD100 ET38                 Ø60.1 Ø54.1              54,1     Kunststoff      615    2016     08/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : MAZDA
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJT1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 100 Nm für Typ : EC
                                               110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; DE; DE 1; DEE; DW; NA; NB
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA DEMIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                         Auflagen zu Reifen          Auflagen
DW           e1*97/27*0093*.., 46 - 55 195/45R15-78                                               10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0093*..                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                  721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
EC           e13*96/79*0027*.. 65 - 79              195/55R15-83                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    205/50R15-85      11A; 24D                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    205/55R15-87      11A; 22B; 24D               721; 73C; 74A; 74P
                                         65 - 98    215/50R15-88      11A; 21B; 22B; 24D
                                         95 - 98    205/55R15         11A; 22B; 24D; 51G

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                 Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
NA           e2*93/81*0163*..  66 - 96            185/55R15-81        11A; 24C                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  195/50R15-82        11A; 24C                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  205/50R15-85        11A; 24C                    721; 73C; 74A; 74P
                                                  215/45R15-82        11A; 24C; 66H
NB             e11*96/79*0083*..,        81 - 107 195/50R15-82                                    10B; 10S; 11B; 11G;
               e11*98/14*0083*..                  205/50R15-86        11A; 24J; 24M               11H; 12A; 51A; 71C;
                                                  215/45R15-82        11A; 24J; 24M; 65A          71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                                  74P; 76Q




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47297
ANLAGE: 5 MAZDA                                                   Radtyp: TRBL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
DE           e13*2001/116*0254*.. 50 - 76     185/55R15 82      11A; 24J; 24M               Schrägheck;
DE 1         e13*2001/116*0255*..             195/50R15 82      11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
DEE          e13*2007/46*1070*..              205/45R15 81      11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15 86      11A; 21P; 24D; 24J          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                            76Q

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.. 52 - 65        195/50R15-82      11A; 22B; 24M            Mazda 323P;
                                              195/55R15-84      11A; 22B; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R15-82      11A; 22B; 24M; 65A       12A; 51A; 71C; 71K;
                                    54 - 65   185/55R15-81      11A; 22B; 5DV            721; 73C; 74A; 74P
BA             e13*96/27*0023*..,   65 - 84   185/55R15-81      5DV                      Mazda 323F;
               G878                           195/50R15-82                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/55R15-84                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/45R15-82      65A                      721; 73C; 74A; 74P
BA             e13*96/27*0023*..,   52 - 84   195/50R15-82      11A; 22B                 Mazda 323C/S;
               G878                           195/55R15-84      11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R15-82      11A; 22B; 65A            12A; 51A; 71C; 71K;
                                    54 - 84   185/55R15-81      Ottomotor; 5DV           721; 73C; 74A; 74P
BJ             e1*97/27*0094*..,    52 - 96   195/50R15-82      nicht 74kW Diesel; 11A; Stufenheck;
               e1*98/14*0094*..                                 21B; 22B; 5DK            10B; 11B; 11G; 11H;
BJD            e1*98/14*0181*..               195/55R15-84      11A; 21B; 22B            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 721; 73C; 74A; 74P;
                                                                24M                      76Q
                                              215/45R15 84      11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
                                                                65A
BJ             e1*97/27*0094*..,    52 - 96   195/50R15-82      nicht 74kW Diesel; 11A; Schrägheck;
               e1*98/14*0094*..                                 21B; 22B; 24M; 5DK       10B; 11B; 11G; 11H;
BJD            e1*98/14*0181*..               195/55R15-84      11A; 21B; 22B; 24M       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 22F; 24D; 721; 73C; 74A; 74P;
                                                                24J                      76Q
                                              215/45R15 84      11A; 21B; 22B; 24D; 24J;
                                                                65A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47297
ANLAGE: 5 MAZDA                                                   Radtyp: TRBL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47297
ANLAGE: 5 MAZDA                                                   Radtyp: TRBL
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
65A) Sofern Reifen der Größe 215/45 R 15 auf der Felge 6 1/2 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe
     des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlenden Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66H) Sofern Reifen der Größe 245/35 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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