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							Gutachten 366-0171-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 11 MAZDA                                                        Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                    Stand: 03.10.2011
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Fahrzeughersteller                           : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                     Einpreßtiefe (mm)     : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                           Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                     Mitten Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                          loch   werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung          (mm)                   last      umf.     Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
TREK2KA38D5         PCD100 ET38                    Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff    575     1975     03/11
41
TREK2KA38T54        PCD100 ET38                    Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff     575     1975 06/10
1
TREK2KA38W5         PCD100 ET38                    Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff     575     1975 03/09
41
TREK2KA38541        PCD100 ET38                    Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff     575     1975 05/09
TREK2SA38D5         PCD100 ET38                    Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff     575     1975 03/11
41
TREK2SA38T54        PCD100 ET38                    Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff     575     1975 06/10
1
TREK2SA38W5         PCD100 ET38                    Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff     575     1975 03/09
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TREK2SA38541        PCD100 ET38                    Ø60.1 Ø54.1                 54,1   Kunststoff     575     1975 05/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : MAZDA
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJT1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA DEMIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                         Auflagen zu Reifen           Auflagen
DW           e1*97/27*0093*.., 46 - 55 195/45R15-78                                                10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0093*..                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                   74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                  Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
EC           e13*96/79*0027*.., 65 - 79             195/55R15-83                                   10B; 11B; 11G; 11H;
               F946                                 205/50R15-85      11A; 24D                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    205/55R15-87      11A; 22B; 24D                721; 725; 73C; 74A;
                                         95 - 98    205/55R15         11A; 22B; 24D; 51G           74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen           Auflagen
NA           e2*93/81*0163*.., 66 - 96              185/55R15-81      11A; 24C                     10B; 11B; 11G; 11H;
               F488                                 195/50R15-82      11A; 24C                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    205/50R15-85      11A; 24C                     721; 725; 73C; 74A;
                                                    215/45R15-82      11A; 24C; 66H                74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 11 MAZDA                                                  Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 03.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
NB           e11*96/79*0083*.., 81 - 107 195/50R15-82                                       10B; 10S; 11B; 11G;
               e11*98/14*0083*..                                                            11H; 12K; 51A; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
DE           e13*2001/116*0254*.. 50 - 76     185/55R15 82      11A; 24M                    Schrägheck;
DE 1         e13*2001/116*0255*..             195/50R15 82      11A; 24J; 24M               Frontantrieb;
DEE          e13*2007/46*1070*..              205/50R15 86      11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.. 52 - 65        195/50R15-82      11A; 22B; 24M           Mazda 323P;
                                              195/55R15-84      11A; 22B; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                    54 - 65   185/55R15-81      11A; 22B; 5DV           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P
BA             e13*96/27*0023*..,   65 - 84   185/55R15-81      5DV                     Mazda 323F;
               G878                           195/50R15-82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/55R15-84                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/50R15-85                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P
BA             e13*96/27*0023*..,   52 - 84   195/50R15-82      11A; 22B                Mazda 323C/S;
               G878                           195/55R15-84      11A; 22B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15-85      11A; 22B                12A; 51A; 71C; 71K;
                                    54 - 84   185/55R15-81      Ottomotor; 5DV          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P
BJ             e1*97/27*0094*..,    52 - 96   195/50R15-82      nicht 74kW Diesel; 11A; Stufenheck;
               e1*98/14*0094*..                                 22B; 5DK                10B; 11B; 11G; 11H;
BJD            e1*98/14*0181*..               195/55R15-84      11A; 22B                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 76Q
BJ             e1*97/27*0094*..,    52 - 96   195/50R15-82      nicht 74kW Diesel; 11A; Schrägheck;
               e1*98/14*0094*..                                 22B; 24M; 5DK           10B; 11B; 11G; 11H;
BJD            e1*98/14*0181*..               195/55R15-84      11A; 22B; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/50R15-85      11A; 21B; 22B; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74P; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 11 MAZDA                                                  Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 03.10.2011
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      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 11 MAZDA                                                  Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 03.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 924kg.
66H) Sofern Reifen der Größe 245/35 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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