Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten 366-0207-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49180
ANLAGE: 14 MAZDA                                                       Radtyp: EGH
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                                 Stand: 13.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 4

Fahrzeughersteller                           : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                        loch   werkstoff       Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung        (mm)                   last     umf.      Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                (kg)     (mm)      datum
EGH2SA35O541           PCD100 ET35                 Ø60.1 Ø54.1              54,1    Kunststoff    560    1890      04/13
EGH2SA35541            PCD100 ET35                 Ø60.1 Ø54.1              54,1    Kunststoff    560    1890      04/13


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : MAZDA
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJT1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA DEMIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                         Auflagen zu Reifen       Auflagen
DW           e1*97/27*0093*.., 46 - 55 165/65R14-79                                            10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*98/14*0093*..          175/60R14                      51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                       185/55R14-80                                            73C; 74A; 74P; 75I

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
EC           e13*96/79*0027*.. 65 - 79              185/65R14         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/60R14-85      11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                    205/60R14-88      11A; 22B                 73C; 74A; 74P; 75I;
                                         95 - 98    175/70R14         51G; 52J                 76J

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                 Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
NA           e2*93/81*0163*..  66 - 96            175/65R14           51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  185/60R14           11A; 24J; 51G            12A; 51A; 71K; 721;
                                                  195/60R14-85        11A; 21L; 24C; 54A       73C; 74A; 74P; 75I
                                                  205/55R14-85        11A; 24C
NB             e11*96/79*0083*..,        81 - 103 175/70R14           51G; 52J                 10B; 10S; 11B; 11G;
               e11*98/14*0083*..         81 - 107 175/65R14           51G; 52J                 11H; 12A; 51A; 71K;
                                                  185/60R14           51G                      721; 73C; 74A; 74P;
                                                  185/65R14-86                                 75I; 76J
                                                  195/60R14-86

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.. 52 - 65              185/65R14-85      11A; 22B                 Mazda 323P;
                                                    195/60R14-85      11A; 22B; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         54 - 65    185/60R14-82      11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               73C; 74A; 74P; 75I




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49180
ANLAGE: 14 MAZDA                                                  Radtyp: EGH
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 13.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.., 52 - 84       185/65R14-85       11A; 22B                 Mazda 323C/S;
               G878                           195/60R14-85       11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R14-85       11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                    54        165/70R14-79                                73C; 74A; 74P; 75I
                                    54 - 65   175/65R14-82       Ottomotor
                                              185/60R14-82       Ottomotor; 11A; 22B
                                              195/55R14-82       Ottomotor; 11A; 22B
BA             e13*96/27*0023*..,   65        175/65R14-82                                Mazda 323F;
               G878                           185/60R14-82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                    65 - 84   185/65R14-85                                12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/60R14-85                                73C; 74A; 74P; 75I
                                              205/55R14-85
BJ             e1*97/27*0094*..,    52 - 96   185/60R14-82       nicht 74kW Diesel; 5DK   Stufenheck;
               e1*98/14*0094*..               185/65R14          51G                      Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0181*..               195/60R14-86       11A; 22B                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                    53 - 65   175/65R14          51G                      11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                          721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          75I; 76J

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49180
ANLAGE: 14 MAZDA                                                  Radtyp: EGH
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 13.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 4
      Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
      aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0207-12-WIRD
zur Erteilung der ABE 49180
ANLAGE: 14 MAZDA                                                  Radtyp: EGH
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 13.05.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen