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							Gutachten 366-0169-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 15 MAZDA                                                       Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 18.09.2013
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Fahrzeughersteller                           : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                        loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung               Kennzeichnung        (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                         Zentrierring                                  (kg)     (mm)     datum
TREH2KA35D541          PCD100 ET35                 Ø60.1 Ø54.1              54,1    Kunststoff      560    1890     10/09
TREH2KA35O541          PCD100 ET35                 Ø60.1 Ø54.1              54,1    Kunststoff      560    1890     03/13
TREH2KA35W541          PCD100 ET35                 Ø60.1 Ø54.1              54,1    Kunststoff      560    1890     03/09
TREH2KA35541           PCD100 ET35                 Ø60.1 Ø54.1              54,1    Kunststoff      560    1890     05/09
TREH2SA35D541          PCD100 ET35                 Ø60.1 Ø54.1              54,1    Kunststoff      560    1890     10/09
TREH2SA35O541          PCD100 ET35                 Ø60.1 Ø54.1              54,1    Kunststoff      560    1890     03/13
TREH2SA35W541          PCD100 ET35                 Ø60.1 Ø54.1              54,1    Kunststoff      560    1890     03/09
TREH2SA35541           PCD100 ET35                 Ø60.1 Ø54.1              54,1    Kunststoff      560    1890     05/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : MAZDA
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJT1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA DEMIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                         Auflagen zu Reifen       Auflagen
DW           e1*97/27*0093*.., 46 - 55 165/65R14-79                                            10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*98/14*0093*..          175/60R14                      51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                       185/55R14-80                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
EC           e13*96/79*0027*.. 65 - 79              185/65R14         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/60R14-85      11A; 22B                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    205/60R14-88      11A; 22B                 721; 725; 73C; 74A;
                                         95 - 98    175/70R14         51G; 52J                 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                 Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
NA           e2*93/81*0163*..  66 - 96            175/65R14           51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  185/60R14           11A; 24J; 51G            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                  195/60R14-85        11A; 21L; 24C; 54A       721; 725; 73C; 74A;
                                                  205/55R14-85        11A; 24C                 74P
NB             e11*96/79*0083*..,        81 - 103 175/70R14           51G; 52J                 10B; 10S; 11B; 11G;
               e11*98/14*0083*..         81 - 107 175/65R14           51G; 52J                 11H; 12A; 51A; 71C;
                                                  185/60R14           51G                      71K; 721; 725; 73C;
                                                  185/65R14-86                                 74A; 74P; 76J
                                                  195/60R14-86




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 15 MAZDA                                                  Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 18.09.2013
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.. 52 - 65        185/65R14-85       11A; 22B                 Mazda 323P;
                                              195/60R14-85       11A; 22B; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                    54 - 65   185/60R14-82       11A; 22B                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
BA             e13*96/27*0023*..,   52 - 84   185/65R14-85       11A; 22B                 Mazda 323C/S;
               G878                           195/60R14-85       11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R14-85       11A; 22B                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                    54        165/70R14-79                                721; 725; 73C; 74A;
                                    54 - 65   175/65R14-82       Ottomotor                74P
                                              185/60R14-82       Ottomotor; 11A; 22B
                                              195/55R14-82       Ottomotor; 11A; 22B
BA             e13*96/27*0023*..,   65        175/65R14-82                              Mazda 323F;
               G878                           185/60R14-82                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                    65 - 84   185/65R14-85                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                              195/60R14-85                              721; 725; 73C; 74A;
                                              205/55R14-85                              74P
BJ             e1*97/27*0094*..,    52 - 96   185/60R14-82       nicht 74kW Diesel; 5DK Stufenheck;
               e1*98/14*0094*..               185/65R14          51G                    Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0181*..               195/60R14-86       11A; 22B               10B; 10S; 11B; 11G;
                                    53 - 65   175/65R14          51G                    11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                        74A; 74P; 76J

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 15 MAZDA                                                  Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 18.09.2013
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                                                                                                      Seite: 3 von 4
      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 15 MAZDA                                                  Radtyp: TREH
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 18.09.2013
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.