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							Gutachten 366-0272-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48865
ANLAGE: 8 MAZDA                                                        Radtyp: 614
Hersteller: Momo S.r.l.                                                Stand: 16.10.2015
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Fahrzeughersteller                           : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                    Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                          Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                    Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                         och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung                  Kennzeichnung         (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                            Zentrierring                                  (kg)      (mm)     datum
A4 100435541        A4 614 PCD 100                 Ø72.2/Ø54.1                54,1    Kunststoff     620     2007    11/11
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : MAZDA
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                  Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
EC           e13*96/79*0027*.., 65 - 98             215/40R17-83      11A; 21B; 22B; 24D;        10B; 11B; 11G; 11H;
               F946                                                   24J                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                 725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
NA           e2*93/81*0163*.., 66 - 96              205/40R17         11A; 21B; 21L; 22B;        10B; 11B; 11G; 11H;
               F488                                                   24C; 362; 54A; 631         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                 725; 73C; 74A; 74P
NB             e11*96/79*0083*..,        81 - 107 205/40R17-80        11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
               e11*98/14*0083*..                  225/35R17 82        11A; 22B; 24J; 24M;        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                      66V                        725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
DE           e13*2001/116*0254*.. 50 - 76           195/40R17 81      11A; 22I; 22M; 24J;        Schrägheck;
DE 1         e13*2001/116*0255*..                                     24M                        Frontantrieb;
DEE          e13*2007/46*1070*..                    205/40R17 80      11A; 21P; 22I; 22M;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      24J; 24M; 54A              12A; 51A; 71K; 721;
                                                    215/35R17 79      11A; 21P; 22I; 22M;        725; 73C; 74A; 74P
                                                                      24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.. 52 - 65              205/40R17-84      11A; 22B; 24M              Mazda 323P;
                                                    Reinf
                                         54 - 65    205/40R17-80      11A; 22B; 24M; 5DA         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                 725; 73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48865
ANLAGE: 8 MAZDA                                                   Radtyp: 614
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.., 65 - 84       205/40R17-80       5DA                      Mazda 323F;
               G878                           205/40R17-84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              Reinf
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
BA             e13*96/27*0023*..,   52 - 84   205/40R17-84       11A; 22B                 Mazda 323C/S;
                                              Reinf
               G878                 54 - 84   205/40R17-80       Ottomotor; 11A; 22B;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 5DA                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
BG             F276                 41 - 94   205/40R17          11A; 22B; 24J; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 33H; 631                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
BJ             e1*97/27*0094*..,    52 - 84   205/40R17 80       nicht Dieselmotor; 11A; Stufenheck;
BJD            e1*98/14*0094*..                                  21B; 22B; 24J; 24M;     10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0181*..                                  5DA                     12A; 51A; 71K; 721;
                                    52 - 96   205/40R17 84       11A; 21B; 22B; 24J;     725; 73C; 74A; 74P
                                                                 24M
BJ             e1*97/27*0094*..,    52 - 84   205/40R17 80       nicht Dieselmotor; 11A; Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0094*..                                  21B; 22B; 24D; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0181*..                                  5DA                     12A; 51A; 71K; 721;
                                    52 - 96   205/40R17 84       11A; 21B; 22B; 24D;     725; 73C; 74A; 74P
                                                                 24J

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48865
ANLAGE: 8 MAZDA                                                   Radtyp: 614
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
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       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
     Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0272-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48865
ANLAGE: 8 MAZDA                                                   Radtyp: 614
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 16.10.2015
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362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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