Gutachten 366-0169-09-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 15 MAZDA Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : MAZDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TREH2KA35D541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 560 1890 10/09 TREH2KA35O541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 560 1890 03/13 TREH2KA35W541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 560 1890 03/09 TREH2KA35541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 560 1890 05/09 TREH2SA35D541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 560 1890 10/09 TREH2SA35O541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 560 1890 03/13 TREH2SA35W541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 560 1890 03/09 TREH2SA35541 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø54.1 54,1 Kunststoff 560 1890 05/09 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJT1 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: MAZDA DEMIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen DW e1*97/27*0093*.., 46 - 55 165/65R14-79 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0093*.. 175/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 185/55R14-80 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EC e13*96/79*0027*.. 65 - 79 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14-85 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 205/60R14-88 11A; 22B 721; 725; 73C; 74A; 95 - 98 175/70R14 51G; 52J 74P; 76J Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NA e2*93/81*0163*.. 66 - 96 175/65R14 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 11A; 24J; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 195/60R14-85 11A; 21L; 24C; 54A 721; 725; 73C; 74A; 205/55R14-85 11A; 24C 74P NB e11*96/79*0083*.., 81 - 103 175/70R14 51G; 52J 10B; 10S; 11B; 11G; e11*98/14*0083*.. 81 - 107 175/65R14 51G; 52J 11H; 12A; 51A; 71C; 185/60R14 51G 71K; 721; 725; 73C; 185/65R14-86 74A; 74P; 76J 195/60R14-86 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 15 MAZDA Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BA e13*96/27*0023*.. 52 - 65 185/65R14-85 11A; 22B Mazda 323P; 195/60R14-85 11A; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 54 - 65 185/60R14-82 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P BA e13*96/27*0023*.., 65 175/65R14-82 Mazda 323F; G878 185/60R14-82 10B; 11B; 11G; 11H; 65 - 84 185/65R14-85 12A; 51A; 71C; 71K; 195/60R14-85 721; 725; 73C; 74A; 205/55R14-85 74P BA e13*96/27*0023*.., 52 - 84 185/65R14-85 11A; 22B Mazda 323C/S; G878 195/60R14-85 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R14-85 11A; 22B 12A; 51A; 71C; 71K; 54 165/70R14-79 721; 725; 73C; 74A; 54 - 65 175/65R14-82 Ottomotor 74P 185/60R14-82 Ottomotor; 11A; 22B 195/55R14-82 Ottomotor; 11A; 22B BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 96 185/60R14-82 nicht 74kW Diesel; 5DK Stufenheck; e1*98/14*0094*.. 185/65R14 51G Schrägheck; BJD e1*98/14*0181*.. 195/60R14-86 11A; 22B 10B; 10S; 11B; 11G; 53 - 65 175/65R14 51G 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76J Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 15 MAZDA Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N15 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 15 MAZDA Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.09.2016 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.