Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-E0-104
Anlage-Nr. : 2d
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R5604
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R5604.03
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 615 kg
bei Reifenabrollumfang: 2016 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BA, BG, BJ, BJD, DE, DE1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40345 110 Nm
DEE, DJ1, DW, EC, NA, NB, M12x1,5
NBD
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-E0-104
Anlage-Nr. : 2d
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ: BG
ABE / EG-Genehmigung: F276
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
41 bis 94 Mazda 323 185/55R15 A01) bis A10)
(Stufenheck und K14)
Schrägheck) 195/50R15
41 bis 94 Mazda 323 F
F276/NT04E 860/820 4/100/54,0
Typ: NA
ABE / EG-Genehmigung: F488; e2*93/81*0163*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mazda MX-5 185/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
e2*93/81*0163*00 620/645 4/100/54,0
Typ: EC
ABE / EG-Genehmigung: F946; e13*96/79*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 79 Mazda MX-3 195/55R15 A01) bis A10)
K14)
205/50R15
95 bis 98 Mazda MX-3 205/55R15
e13*96/79*0027*00E 895/710 4/100/54,1
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Nr. : RA-000806-E0-104
Anlage-Nr. : 2d
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ: BA
ABE / EG-Genehmigung: G878; e13*96/27*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 84 Mazda 323 C, 185/55R15 A02) bis A10)
Mazda 323 S,
Mazda 323 P 195/50R15
195/55R15
A01)K50)
205/50R15
A01)K50)
65 bis 84 Mazda 323 F 185/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
195/55R15
205/50R15
A01)K50)
e13*96/27*0023*04E 945/820 4/100/54,1
Typ: NB
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0083*.., e11*98/14*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107 Mazda MX-5 195/50R15 A02) bis A10)
E04)
195/55R15
205/50R15
e11*98/14*0083*05E 645/665 4/100/54,1
Typ: NBD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107 Mazda MX-5 195/50R15 A02) bis A10)
E04)
195/55R15
205/50R15
e1*98/14*0192*01E 645/665 4/100/54,1
RA-000806-E0-104-02d~MA-4-100-54-ET38_56R5604.docx
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Nr. : RA-000806-E0-104
Anlage-Nr. : 2d
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ: DW
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0093*.., e1*98/14*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
46 bis 55 Mazda Demio 195/45R15 A02) bis A10)
e11*98/14*0093*02E 780/755 4/100/54,0
Typ: BJ
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 84 Mazda 323, 323F 195/50R15 A02) bis A10)
195/55R15
205/50R15
e1*98/14*0094*07E 960/865 4/100/54,0
Typ: BJD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 72 Mazda 323 / 323F 195/50R15 A02) bis A10)
195/55R15
205/50R15
e1*98/14*0181*00E 870/865 4/100/54,0
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DE e13*2001/116*0254*..
DE1 e13*2001/116*0255*..
DEE e13*2007/46*1070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 76 Mazda 2, Mazda 2 LPG 185/55R15 A02) bis A10)
A93)
195/50R15
A01)K03)
205/50R15
A01)K03)K16)K23)
RA-000806-E0-104-02d~MA-4-100-54-ET38_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-E0-104
Anlage-Nr. : 2d
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1 e1*2007/46*1335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Mazda 2 185/60R15 A02) bis A10)
A93)
185/65R15
A93a)
195/60R15
205/55R15
A01)K03)
205/60R15
A01)K03)
215/55R15
A01)K01)
225/50R15
A01)K01)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000806-E0-104-02d~MA-4-100-54-ET38_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-E0-104
Anlage-Nr. : 2d
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000806-E0-104-02d~MA-4-100-54-ET38_56R5604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 49920
Nr. : RA-000806-E0-104
Anlage-Nr. : 2d
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5604
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern an
Achse 2 zu gewährleisten, sind die Radhausausschnittkanten im Bereich oberhalb
Radmitte (auf ca. 150 mm Länge) anzulegen.
Die Anlage Nr. 2d mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 29.08.2016
RA-000806-E0-104-02d~MA-4-100-54-ET38_56R5604.docx