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							                             Gutachten 366-2015-95-WIRD/N90
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43737
                             ANLAGE: 7225                                               Typ:          15-ZOLL
                             Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                              Stand:        19.03.2020
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                             Raddaten:

                             Radgröße nach Norm            : 5 1/2 J X 15               Einpreßtiefe (mm)          : 40

                             Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 100/4                      Zentrierart                : Mittenzentrierung



                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Räder funktionsfähig bleiben.


                             Verwendungsbereich: MAZDA


                             Verkaufsbezeichnung:    Mazda 2, Mazda CX-3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Radgröße              Radaus- Hinweise
                                                                                                                   führung
                             DJ1            e1*2007/46*1335*..   55 - 77    185/65R15        5 1/2 J X 15          7225    *); Nur Mazda 2; 1);
                                                                                                                           2); 33)
§ 22 43737, Erweiterung 85




                             *) Die unter "Hinweise" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Ist zusätzlich auch die Verkaufs- oder
                             Handelsbezeichnung für ein oder mehrere Fahrzeugmodelle unter "Hinweise" angeführt, so sind nur diese
                             Fahrzeugmodelle zulässig. Alle anderen Fahrzeuge zu diesem Verwendungsbereich sind davon nicht betroffen.

                             Hinweise

                             1)    Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
                                   - Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
                                   - Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
                                     Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
                                   - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
                                     und Betriebsanleitung


                             2)    Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.

                             33)   Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
                                   entsprechende Serienrad zu verwenden.Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte
                                   für Stahlfelgen zum Einsatz gebracht werden.

                             Letzte Bearbeitung: 29.07.2016




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
						
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