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							Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 15 MAZDA                                                       Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 20.07.2021
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                Fahrzeughersteller                  MAZDA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 5 1/2 J X 14 H2               Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                         Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                        och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung              Kennzeichnung        in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
TREH2KA35D541           PCD100 ET35                Ø60.1 Ø54.1               54,1     Kunststoff        560      1890    10/09
TREH2KA35O541           PCD100 ET35                Ø60.1 Ø54.1               54,1     Kunststoff        560      1890    03/13
TREH2KA35W541           PCD100 ET35                Ø60.1 Ø54.1               54,1     Kunststoff        560      1890    03/09
TREH2KA35541            PCD100 ET35                Ø60.1 Ø54.1               54,1     Kunststoff        560      1890    05/09
TREH2SA35D541           PCD100 ET35                Ø60.1 Ø54.1               54,1     Kunststoff        560      1890    10/09
TREH2SA35O541           PCD100 ET35                Ø60.1 Ø54.1               54,1     Kunststoff        560      1890    03/13
TREH2SA35W541           PCD100 ET35                Ø60.1 Ø54.1               54,1     Kunststoff        560      1890    03/09
TREH2SA35541            PCD100 ET35                Ø60.1 Ø54.1               54,1     Kunststoff        560      1890    05/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : MAZDA
Befestigungsteile                            : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJT1


Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     MAZDA DEMIO
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
 DW           e1*97/27*0093*.., 46 - 55              165/65R14-79                               10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0093*..                      175/60R14        51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                     185/55R14-80                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P

 Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-3
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                   Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
 EC           e13*96/79*0027*.. 65 - 79              185/65R14        51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     195/60R14-85     11A; 22B                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                     205/60R14-88     11A; 22B                  721; 725; 73C; 74A;
                                         95 - 98     175/70R14        51G; 52J                  74P; 76J




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 15 MAZDA                                                 Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW           Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
NA           e2*93/81*0163*..  66 - 96      175/65R14          51G; 52J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                            185/60R14          11A; 24J; 51G             12A; 51A; 71C; 71K;
                                            195/60R14-85       11A; 21L; 24C; 54A        721; 725; 73C; 74A;
                                            205/55R14-85       11A; 24C                  74P
NB            e11*96/79*0083*..,   81 - 103 175/70R14          51G; 52J                  10B; 10S; 11B; 11G;
              e11*98/14*0083*..    81 - 107 175/65R14          51G; 52J                  11H; 12A; 51A; 71C;
                                            185/60R14          51G                       71K; 721; 725; 73C;
                                            185/65R14-86                                 74A; 74P; 76J
                                            195/60R14-86

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.. 52 - 65       185/65R14-85      11A; 22B                  Mazda 323P;
                                             195/60R14-85      11A; 22B; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                   54 - 65   185/60R14-82      11A; 22B                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
BA            e13*96/27*0023*..,   52 - 84   185/65R14-85      11A; 22B                  Mazda 323C/S;
              G878                           195/60R14-85      11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/55R14-85      11A; 22B                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                   54        165/70R14-79                                721; 725; 73C; 74A;
                                   54 - 65   175/65R14-82      Ottomotor                 74P
                                             185/60R14-82      Ottomotor; 11A; 22B
BA            e13*96/27*0023*..,   65        175/65R14-82                             Mazda 323F;
              G878                           185/60R14-82                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                   65 - 84   185/65R14-85                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/60R14-85                             721; 725; 73C; 74A;
                                             205/55R14-85                             74P
BJ            e1*97/27*0094*..,    52 - 96   185/60R14-82      nicht 74kW Diesel; 5DK Stufenheck;
              e1*98/14*0094*..               185/65R14         51G                    Schrägheck;
BJD           e1*98/14*0181*..               195/60R14-86      11A; 22B               10B; 10S; 11B; 11G;
                                   53 - 65   175/65R14         51G                    11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                      74A; 74P; 76J


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 15 MAZDA                                                  Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0169-09-WIRD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670
ANLAGE: 15 MAZDA                                                  Radtyp: TREH
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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       Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
       Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
       konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährl eisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewic hte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J)   Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
       COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 15-Zoll-Rädern ausgerüstet
       sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.