Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 1/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R460
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R4604.05
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: 590 kg
bei Reifenabrollumfang: 1945 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Europe S.A./ N.V.
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
JASM, JBSM, DY Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40521 110 Nm
M12x1,5
------------BEGINN VERWENDUNGSTABELLEN------------
RA-000557-A0-104-06a~MA-4-108-63_3-ET35_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 2/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: JASM
ABE / EG-Genehmigung: e13*93/81*0010*.., e13*95/54*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 55 Mazda 121 (5-türer) 165/60R14 A01) bis A10)
K15)K18)S01)
175/60R14
185/50R14
185/55R14
185/60R14
G01)
e13*95/54*0010*11 860/750 4/108/63,4
Typ: JBSM
ABE / EG-Genehmigung: e13*93/81*0011*.., e13*95/54*0011*
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 55 Mazda 121 (3-türer) 165/60R14 A01) bis A10)
K15)K18)S01)
175/60R14
185/50R14
185/55R14
185/60R14
G01)
e13*95/54*0011*11 850/740 4/108/63,4
Typ: DY
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0212*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74 Mazda 2 175/65R14 A02) bis A10)
A93)
185/60R14
A93)
195/55R14
A01)K03)
195/60R14
A01)K03)
e1*2001/116*0212*00 815/785 4/108/63,4
Auflagen und Hinweise
RA-000557-A0-104-06a~MA-4-108-63_3-ET35_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 3/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000557-A0-104-06a~MA-4-108-63_3-ET35_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 4/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der
Bremsscheibe/Bremstrommel sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010
RA-000557-A0-104-06a~MA-4-108-63_3-ET35_42R460.doc