Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46318
Nr. : RA-000571-A0-104
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 1/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R4604
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 46R4604
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 46R4604.05
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: 590 kg
bei Reifenabrollumfang: 1940 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Europe S.A./ N.V.
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
DY, JASM, JBSM Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40521 110 Nm
M12x1,5
RA-000571-A0-104-15a~MA-4-108-63-ET38_46R4604.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46318
Nr. : RA-000571-A0-104
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 2/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R4604
Typ: JASM
ABE / EG-Genehmigung: e13*93/81*0010*.., e13*95/54*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 55 Mazda 121 (5-türer) 165/60R14 A02) bis A10)
E24) S01)
175/60R14
185/55R14
A01)K15)K18)
185/50R14
A01)K15)K18)
e13*95/54*0010*11 860/750 4/108/63,4
Typ: JBSM
ABE / EG-Genehmigung: e13*93/81*0011*.., e13*95/54*0011*
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 55 Mazda 121 (3-türer) 165/60R14 A02) bis A10)
E24) S01)
175/60R14
185/55R14
A01)K15)K18)
185/50R14
A01)K15)K18)
e13*95/54*0011*11 850/740 4/108/63,4
Typ: DY
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0212*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 74 Mazda 2 175/65R14 A02) bis A10)
A93)
185/60R14
A93)
195/55R14
195/60R14
e1*2001/116*0212*05 815/790 4/108/63,4
RA-000571-A0-104-15a~MA-4-108-63-ET38_46R4604.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46318
Nr. : RA-000571-A0-104
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 3/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R4604
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
RA-000571-A0-104-15a~MA-4-108-63-ET38_46R4604.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46318
Nr. : RA-000571-A0-104
Anlage-Nr. : 15a
Seite : 4/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R4604
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 774 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
anzuwenden.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge-
legten Radhauskante zu kürzen.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrom-
mel sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 15a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R4604 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 15.11.2010
RA-000571-A0-104-15a~MA-4-108-63-ET38_46R4604.doc