Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 16d
Seite : 1/8 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C18 808
Art des Sonderrades: Einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: CMS 590/07
Artikel- oder Katalog-Nr: C18 808 40 10
Radgröße: 8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 703 kg
bei Reifenabrollumfang: 2254 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda (J)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BK, BL, BLE, CR1, ER, GG/GY, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde Z 75 110 Nm
GG1, GH, LW, LWD, NC1, M12x1,5
NC1E, SE
Typ: LW
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0118*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104 Mazda MPV 235/40R18 A01) bis A10)
K04)
e1*98/14*0118*06E 1205/1310 5/114.3/67
RA-000492-A0-233-16d~MA-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
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Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 16d
Seite : 2/8 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Typ: LWD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0165*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 90 Mazda MPV 235/40R18 A01) bis A10)
K04)
e1*98/14*0165*00E 1070/1280 5/114.3/67
Typ: GG/GY
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 122 Mazda 6, 215/40R18 A01) bis A10)
Mazda 6 Kombi, K15)K23)
Mazda 6 Kombi Allrad 225/40R18
K03)K04)K26)
e1*98/14*0188*10E 1095/1095 5/114,3/67,1
Typ: GG1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 122 Mazda 6, 215/40R18 A01) bis A10)
Mazda 6 Kombi, K15)K23)
Mazda 6 Kombi Allrad 225/40R18
K03)K04)K26)
191 Mazda 6 MPS 225/40R18 A01) bis A10)K03)K04)
K15)K23)K26)
e11*2001/116*0203*04E 1135/1095 5/114,3/67,1
Typ: BK
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 110 Mazda 3 225/35R18 A01) bis A10)
K03)K04)K15)K21)
225/40R18 K37)K38)
191 Mazda 3 MPS 225/35R18 A01) bis A10)
K03)K04)K15)K21)
225/40R18 K37)K38)
e1*2001/116*0234*12 1110/915(0) 5/114.3/67
RA-000492-A0-233-16d~MA-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
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Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 16d
Seite : 3/8 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Typ: SE
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
141 bis 170 Mazda RX8 225/45R18 A02) bis A10)
245/40R18
A01)K03)K04)K39)
e11*2001/116*0199*05 860/1030(-) 5/108/63,3
Typ: CR1
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107 Mazda 5 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)K26)K41)
e13*2001/116*0156*07 1130/1205(-) 5/114.3/67,0
Typ: NC1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0202*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118 Mazda MX-5 215/35R18 A01) bis A10)
K01)K02)K42)
e11*2001/116*0202*03 670/705(0) 5/114.3/67
Typ: NC1E
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118 Mazda MX-5 215/35R18 A01) bis A10)
K01)K02)K42)
e1*2001/116*0371*00 665/690(0) 5/114.3/67
Typ: ER
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0308*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
191 Mazda CX-7 235/60R18 A02) bis A10)
245/55R18
A01)K04)
255/50R18
A01)K01)K04)
255/55R18
A01)K03)K04)K51)
e11*2001/116*0308*01 1210/1165(0) 5/114.3/67
RA-000492-A0-233-16d~MA-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
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Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 16d
Seite : 4/8 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Typ: GH
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0448*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136 Mazda 6 215/45R18 A01) bis A10)
(Stufenheck, Schrägheck, K04)K55) K01)K16)K23)K56)
Kombi)
225/40R18
K02)
e1*2001/116*0448*04 1180/1090 (0) 5/114,3/67,1
Typ: BL
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136 Mazda 3 205/40R18 A01) bis A10)
(Schrägheck) K03)T86)
205/45R18
K03)M00)
215/40R18
K01)
225/35R18
K01)K04)T87)
235/35R18
K01)K04)K58)
e11*2001/116*0262*01 1135/920 (0) 5/114,3/67,1
Typ: BLE
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 77 Mazda 3 205/40R18 A01) bis A10)
(LPG Schrägheck) K03)T86)
205/45R18
K03)M00)
215/40R18
K01)
225/35R18
K01)K04)T87)
235/35R18
K01)K04)K58)
e13*2007/46*1071*00 925/920 (0) 5/114,3/67,1
Auflagen und Hinweise
RA-000492-A0-233-16d~MA-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
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Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 16d
Seite : 5/8 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
Befestigungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000492-A0-233-16d~MA-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 16d
Seite : 6/8 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
K23) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
aufzuweiten.
K37) An Achse 2 sind die komplett umgelegten Radhauskanten zusätzlich um ca. 10 mm
aufzuweiten. Dies gilt insbesondere im Bereich oberhalb der Radmitte sowie im
Übergangsbereich Radhauskante zum hinteren Stoßfänger. Als Kontrollmaße können
folgende Abstände dienen:
Abstand Radhausinnenwand(hinter Stoßdämpfer) zu Innenkante gebördelter
Radhauskante: min. 345 mm,
Abstand hinterer innerer Befestigungspunkt Filzinnenradhaus (oben) zu Innenkante
Übergangsbereich Radhaus-Stoßfänger: min. 300 mm.
K38) An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich ab Höhe seitlicher Zierleiste bis zum
Übergang vom Blechradhaus zum hinteren Stoßfänger um ca. 40 mm zu kürzen und eng
an das äußere Radhausblech anzulegen (verkleben).
RA-000492-A0-233-16d~MA-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 16d
Seite : 7/8 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 250 mm vor der Radmitte bis zur
Oberkante des hinteren Stoßfängers nach oben umzulegen (Restdicke ca. 10 mm)
- das hintere Kunststoffinnenradhaus ist oberhalb der oberen Führungsklammer komplett
zu kürzen,
- die Befestigungslaschen (Kunststoff/Blech) im Übergangsbereich zum hinteren
Stoßfänger sind zu kürzen bzw. nach oben zu biegen.
K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
- der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis
zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
- die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante
zu klemmen.
K51) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der hinteren Türdichtung
bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kuststoffspritzschutz in Höhe der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden.
K56) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
- die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante
zu klemmen
- die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen
- der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
auszuschneiden (siehe Skizze)
RA-000492-A0-233-16d~MA-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 16d
Seite : 8/8 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 16d mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 808 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.
Essen, 05.02.2010
RA-000492-A0-233-16d~MA-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
RA-000492-A0-233-16d~MA-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc