Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 44
Seite : 1/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 65535
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 114,3
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast: 620 kg
bei Reifenabrollumfang: 2050 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BK, BL, BLE, CR1, CW, GG/GY, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
GG1 M12x1,5
Typ: GG/GY
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104 Mazda 6, 195/65R15 A02) bis A10)
Mazda 6 Kombi
205/60R15
195/65R15 M+S
A93)
119 bis 122 Mazda 6, 195/65R15 M+S
Mazda 6 Kombi, A93)
Mazda 6 Kombi Allrad
205/60R15 M+S
e1*98/14*0188*10E 1095/1065 5/114.3/67
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 44
Seite : 2/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ: GG1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 108 Mazda 6, 195/65R15 M+S A02) bis A10)E04)
Mazda 6 Kombi A93)
195/65R15
A93)
205/60R15
119 bis 122 Mazda 6, 195/65R15 M+S
Mazda 6 Kombi A93)
205/60R15 M+S
e11*2001/116*0203*04E 1095/1065 5/114.3/67
Typ: BK
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 80 Mazda 3 195/65R15 A02) bis A10)
A93) E04)
195/65R15 M+S
A93)
205/60R15
A93)
205/60R15 M+S
A93)
215/60R15
e1*2001/116*0234*12E 995/905(0) 5/114.3/67
Typ: CR1
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107 Mazda 5 195/65R15 A02) bis A10)E04)
205/60R15 M+S
e13*2001/116*0156*08E 1130/1205(0) 5/114.3/67
RA-000344-M0-015-44~MA-5-114_3-67-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 44
Seite : 3/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ: BL
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136 Mazda 3 195/60R15 A02) bis A10)B28)
(Schrägheck) E04)
195/65R15
205/60R15
215/55R15
215/60R15
225/55R15
A01)K03)
e11*2001/116*0262*06 1135/920 (0) 5/114,3/67,1
Typ: BLE
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136 Mazda 3 195/60R15 A02) bis A10)B28)
(LPG, Schrägheck) E04)
195/65R15
205/60R15
215/55R15
215/60R15
225/55R15
A01)K03)
e13*2007/46*1071*02 1135/920 (0) 5/114,3/67,1
RA-000344-M0-015-44~MA-5-114_3-67-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 44
Seite : 4/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ: CW
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0433*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Mazda 5 195/60R15 A02) bis A10)E04)
A93) B28)
195/65R15
205/60R15
215/60R15
A01)K63)
225/50R15
A01)K01)
225/55R15
A01)K01) K63)
235/55R15
A01)K01)K63)
E1*2007/46*0433*02 1020/1212 (0) 5/114,3/67,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 44
Seite : 5/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B28) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgenden Bremsanlagen an Achse 1 :
- innenbelüftete Bremsscheibe Ø278x25 mm.
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens)
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K63) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
RA-000344-M0-015-44~MA-5-114_3-67-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 44
Seite : 6/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
- die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante
zu klemmen
- die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen
- der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
auszuschneiden (siehe Skizze)
Die Anlage Nr. 44 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 23.09.2011
RA-000344-M0-015-44~MA-5-114_3-67-ET45.docx