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							Gutachten 366-0527-06-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46774
ANLAGE: 45 MAZDA                                                    Radtyp: APHS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 06.10.2011
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Fahrzeughersteller                       : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 17 EH2+                Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.      Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)      datum
APHS0HA3567         LK114.3 ET35             Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff    895      2290      12/06
1


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : MAZDA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; ER; GE; GE 6; GEA;
                                           GF; GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; LW; LWD; SE; TA
                                           120 Nm für Typ : BL; BLE; LW
                                           133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 127 - 191 235/65R17 104 11A; 24J; 24M; 52J                  nur bis
                                            255/60R17 106 11A; 22I; 24C; 24D; 52J             e11*2001/116*0308*0
                                                                                              1; Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              76Z

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  88 - 90         235/45R17-93       11A; 24D; 24J            nur bis
LWD          e1*98/14*0165*..                                                              e1*98/14*0118*01;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P
LW             e1*98/14*0118*..      100 - 104 225/50R17 94       11A; 22I; 24J; 24M       nur ab
                                               235/45R17 94       11A; 22I; 24J; 24M       e1*98/14*0118*02;
                                               245/45R17 95       11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                     104       225/45R17 94       Ottomotor; 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0527-06-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46774
ANLAGE: 45 MAZDA                                                    Radtyp: APHS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 06.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:    MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
GE 6         G003             85               215/40R17-83       nicht Allradlenkung; 11A;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  22B; 24C; 24D               12A; 51A; 71K; 721;
                                     85 - 121 245/35R17           nicht Allradlenkung; 11A;   73C; 74A; 74P
                                                                  22B; 24C; 24D; 57U; 631
                                     120 - 121 215/40R17          nicht Allradlenkung; 11A;
                                                                  22B; 24C; 24D; 631
                                               215/40R17          Allradlenkung; 11A; 22B;
                                                                  24J; 24M; 631
                                               245/35R17          Allradlenkung; 11A; 22B;
                                                                  24J; 24M; 57U; 631

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 205/40R17 84               11A; 21B; 22B; 24D; 5EA     10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..          205/45R17 88               11A; 21B; 22B; 24D; 24J;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  54F; 65L                    73C; 74A; 74P
                                               215/40R17 87       11A; 21B; 22B; 24D; 24J
                                               225/35R17 86       11A; 21B; 22B; 24C; 24D
                                     74 - 84   225/35R17 82       nicht Dieselmotor; 11A;
                                                                  21B; 22B; 24C; 24D; 5DK
                                     74 - 96   215/40R17 83       nicht Dieselmotor; 11A;
                                                                  21B; 22B; 24D; 24J; 5DW

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17             11A; 22I; 24J; 24M; 51G;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  52J                         12A; 51A; 71K; 721;
                                               235/45R17 93       MCS                         73C; 74A; 74P
                                               245/45R17 95       MCS; 11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                        Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..    91   225/55R17 101                                           Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..         235/55R17 103                                           Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*.      235/60R17 102                                           10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R         e13*2001/116*0090*.      255/50R17 101 11A; 24K                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                 145  235/65R17 104                                           73C; 74A; 74H; 74P
                                      255/60R17 106

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17                11A; 22B; 22F; 24J; 631     10B; 11B; 11G; 11H;
               G138                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
TA           e13*95/54*0002*.., 105 - 123 225/45R17-90            11A; 22B; 24J; 24M          Vorderachslenkung;
             G517               105 - 155 225/45R17               11A; 22B; 24J; 24M; 631     10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/45R17-93            11A; 21B; 22B; 24J; 24M     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0527-06-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46774
ANLAGE: 45 MAZDA                                                    Radtyp: APHS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 06.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89           11A; 21B; 21N; 22B; 22H; Stufenheck;
BLE          e13*2007/46*1071*..                                  24C; 248; 65H            Schrägheck;
                                  76 - 136 205/50R17 89W          11A; 21B; 21N; 22B; 22H; Frontantrieb;
                                                                  24C; 248; 65H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R17 91       11A; 21B; 21N; 22B; 22H; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  242; 245; 248            729; 73C; 74A; 74P;
                                               225/45R17 91       11A; 21B; 21N; 22B; 22F; 76S
                                                                  24C; 244
                                               235/40R17 90       11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
                                                                  24C; 244; 247
                                               235/45R17 94       11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
                                                                  24C; 244; 247

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.., 106            215/40R17 87  Nur bis 975 kg zul.              Schrägheck 4-türig;
               G878                                          Achslast; 11A; 22B; 24C;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24M
                                               215/40R17 87W 11A; 22B; 24C; 24M; 5ET          12A; 51A; 71K; 721;
                                               245/35R17-87 11A; 22B; 22F; 24C; 24D;          73C; 74A; 74P
                                                             57U
BJ             e1*98/14*0094*..      96        205/40R17 80 11A; 22B; 24J; 24M                Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0181*..                215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/35R17-82 11A; 21B; 22B; 22F; 24D;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                             24J                              73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 215/45R17 87W          11A; 22B; 24J; 24M; 5ET     Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..          215/45R17 91           11A; 22B; 24J; 24M          Schrägheck;
                                           225/45R17 90           11A; 21B; 22B; 22F; 24C;    Allradantrieb;
                                                                  24D                         Frontantrieb;
                                               235/40R17 90       11A; 21B; 22B; 22F; 24C;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24D; 684                    12A; 51A; 573; 71K;
                                               245/40R17 91       11A; 22B; 22F; 24D; 57F;    721; 73C; 74A; 74P;
                                                                  681; 687                    76S




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0527-06-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46774
ANLAGE: 45 MAZDA                                                    Radtyp: APHS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 06.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91            11A; 21B; 21N; 22B; 22L;    ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                                  24C; 244; 247; 51J; 56G     e13*2007/46*1075*02;
                                          215/50R17 91            11A; 21B; 21N; 22B; 22L;    ab
                                                                  24C; 244; 247; 56G          e1*2001/116*0448*06;
                                               225/45R17 91       11A; 21B; 21N; 22B; 22L;    Stufenheck;
                                                                  24C; 244; 247               Schrägheck;
                                     88 - 132 205/50R17 93        11A; 21B; 21N; 22B; 22L;    Frontantrieb;
                                                                  24C; 244; 247; 51J; 65H     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R17 91W      11A; 21B; 21N; 22B; 22L;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  24C; 244; 247; 51J; 56G     729; 73C; 74A; 74P;
                                               215/50R17 91W      11A; 21B; 21N; 22B; 22L;    76S
                                                                  24C; 244; 247; 56G
                                               215/55R17 94       11A; 21B; 21N; 22B; 22L;
                                                                  24C; 244; 247; 56G
                                               225/45R17 91W      11A; 21B; 21N; 22B; 22L;
                                                                  24C; 244; 247
                                               225/50R17 94       11A; 21B; 21J; 22B; 22H;
                                                                  22L; 24C; 244; 247
                                               235/45R17 94       11A; 21B; 21N; 22B; 22L;
                                                                  24C; 244; 247; 68A
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/50R17 91        11A; 21P; 22B; 22M;         nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..                                24C; 24D; 51J; 65H          e13*2007/46*1075*01;
                                               205/55R17 91       11A; 21P; 22B; 22M;         nur bis
                                                                  24C; 24D; 51J; 56G          e1*2001/116*0448*05;
                                               215/50R17 91       11A; 21P; 22B; 22L; 24C;    Schrägheck;
                                                                  24D; 56G                    Frontantrieb;
                                               225/45R17 91       11A; 21P; 22B; 22M;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24C; 24D                    12A; 51A; 71K; 721;
                                     88 - 136 205/50R17 91W       11A; 21P; 22B; 22M;         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                  24C; 24D; 51J; 65H          76S
                                               205/55R17 91W      11A; 21P; 22B; 22M;
                                                                  24C; 24D; 51J; 56G
                                               215/50R17 91W      11A; 21P; 22B; 22L; 24C;
                                                                  24D; 56G
                                               225/45R17 91W      11A; 21P; 22B; 22M;
                                                                  24C; 24D
                                               225/50R17 94       11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
                                                                  24D
                                               235/45R17 94       11A; 21P; 22B; 22L; 24C;
                                                                  24D; 68A
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 136 205/50R17 91        11A; 21T; 22B; 24C; 24D;    nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..                                51J; 65H                    e13*2007/46*1075*01;
                                               205/55R17 91       11A; 21T; 22B; 24C; 24D;    nur bis
                                                                  51J; 56G                    e1*2001/116*0448*05;
                                               215/50R17 91       11A; 21P; 21T; 22B; 24C;    Kombi; Frontantrieb;
                                                                  24D; 56G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R17 91       11A; 21T; 22B; 24C; 24D     12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/50R17 94       11A; 21P; 21T; 22B; 24C;    729; 73C; 74A; 74P;
                                                                  24D                         76S
                                               235/45R17 94       11A; 21P; 21T; 22B; 24C;
                                                                  24D




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0527-06-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46774
ANLAGE: 45 MAZDA                                                    Radtyp: APHS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 06.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:    MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen       Auflagen zu Reifen       Auflagen
GE           G104             121              245/35R17-87 11A; 22B; 22F; 22G; 24D; Frontantrieb;
                                                            24J                      Allradlenkung;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                     73C; 74A; 74P
GE             G104                  55 - 121 215/40R17 87W 11A; 22B; 22F; 22G;      Frontantrieb; nicht
                                                            24M; 5ET                 Allradlenkung;
                                              245/35R17-87 11A; 22B; 22F; 22G; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24J; 57U                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                     73C; 74A; 74P
GEA            G691                  85       215/40R17-83 11A; 22B; 22F; 22G; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/35R17-87 11A; 22B; 22F; 22G; 24D; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                            24J; 57U                 73C; 74A; 74P
GF             e1*96/27*0055*..      66 - 100 215/40R17 83 Ottomotor; nicht          Stufenheck;
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..                             Dieselmotor; 11A; 21B; Schrägheck;
GF/GW          e1*96/27*0055*..,                            21J; 22B; 22F; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0055*..               215/40R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                            24D; 24J                 73C; 74A; 74P
                                              215/45R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
                                                            24D; 24J
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..      66 - 100 215/40R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW          e1*96/27*0055*..,                            24D; 24J                 zul.Achslast; Kombi;
               e1*98/14*0055*..               215/45R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24D; 24J; 54A            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                     73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0527-06-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46774
ANLAGE: 45 MAZDA                                                    Radtyp: APHS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 06.10.2011
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       Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
       nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0527-06-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46774
ANLAGE: 45 MAZDA                                                    Radtyp: APHS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 06.10.2011
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 45 MAZDA                                                    Radtyp: APHS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 06.10.2011
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                                                                                                        Seite: 8 von 10
      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/40 R17
                    Hinterachse:                          245/35 R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0527-06-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46774
ANLAGE: 45 MAZDA                                                    Radtyp: APHS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 06.10.2011
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                                                                                                        Seite: 9 von 10
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
65L) Sofern Reifen der Größe 205/45 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0527-06-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46774
ANLAGE: 45 MAZDA                                                    Radtyp: APHS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 06.10.2011
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68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          235/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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