Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							Gutachten 366-0080-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47219
ANLAGE: 76 MAZDA                                                    Radtyp: TLLY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                          Seite: 1 von 9

Fahrzeughersteller                       : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
             Kennzeichnung                   Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
             Rad                             Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
TLLY0AA40B67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff    625      2007     06/09
1
TLLY0AA40D67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      625     2007 09/08
1
TLLY0HA40B67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      625     2007 06/09
1
TLLY0HA40D67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      560     2250 09/08
1
TLLY0HA40D67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      590     2141 09/08
1
TLLY0HA40D67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      615     2037 09/08
1
TLLY0HA40D67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      625     2007 09/08
1
TLLY0HA40671 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      560     2250    02/08
TLLY0HA40671 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      590     2141    02/08
TLLY0HA40671 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      615     2037    02/08
TLLY0HA40671 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      625     2007    02/08
TLLY0SA40B67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      625     2007    06/09
1
TLLY0SA40D67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      560     2250 09/08
1
TLLY0SA40D67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      590     2141 09/08
1
TLLY0SA40D67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      615     2037 09/08
1
TLLY0SA40D67 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      625     2007 09/08
1
TLLY0SA40671 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      560     2250    02/08
TLLY0SA40671 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      590     2141    02/08
TLLY0SA40671 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      615     2037    02/08
TLLY0SA40671 PCD114,3 ET40                   Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      625     2007    02/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : MAZDA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : AEZ Artikel Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE 6; GF; GFD/GWD;
                                           GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E; SE; TA
                                           120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW
                                           133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47219
ANLAGE: 76 MAZDA                                                    Radtyp: TLLY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80           11A; 24J; 24M               MX-5 "Softtop"; MX-
NC1E         e1*2001/116*0371*..           205/45R17 84           11A; 24J; 24M               5 "Roadster Coupe";
                                           215/40R17 83           11A; 24J; 24M               Cabrio;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
GE 6         G003             85               215/40R17-83       nicht Allradlenkung; 11A;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  22B; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                     120 - 121 215/40R17          Allradlenkung; 11A; 22B;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                  631                         74P
                                               215/40R17          nicht Allradlenkung; 11A;
                                                                  22B; 24J; 24M; 631

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 205/40R17 84               11A; 21B; 22B; 24M; 5EA     10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..          205/45R17 88               11A; 21B; 22B; 24D; 54F     12A; 51A; 71C; 71K;
                                       215/40R17 87               11A; 21B; 22B; 24D          721; 725; 73C; 74A;
                                       225/35R17 86               11A; 21B; 22B; 24D; 24J;    74P
                                                                  66V
                                     74 - 84   215/40R17 83       nicht Dieselmotor; 11A;
                                                                  21B; 22B; 24D; 5DP
                                               225/35R17 82       nicht Dieselmotor; 11A;
                                                                  21B; 22B; 24D; 24J; 5DK;
                                                                  66V

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17             51G; 52J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                        Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..    91   225/55R17 101                                           Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..         235/55R17 103                                           Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*.      235/60R17 102                                           10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R         e13*2001/116*0090*.      255/50R17 101 11A; 24K                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                 145  235/65R17 104                                           721; 725; 73C; 74A;
                                      255/60R17 106                                           74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17                11A; 22B; 22F; 631          10B; 11B; 11G; 11H;
               G138                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47219
ANLAGE: 76 MAZDA                                                    Radtyp: TLLY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 3 von 9

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    215/50R17 91                11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/45R17 90                11A; 24J                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P
TA             e13*95/54*0002*..,    105 - 155 225/45R17 91       11A; 24J; 24M               Vorderachslenkung;
               G517                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen
                                                                                   Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89            11A; 22B; 24J; 24M
                                                                                   Stufenheck;
                                          215/45R17 87            11A; 22B; 24J    Schrägheck;
                                          225/45R17 90            11A; 22B; 24J; 24M
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                   721; 725; 729; 73C;
                                                                                   74A; 74P
BK             e1*2001/116*0234*.. 191       205/50R17 89 11A; 22I; 24J; 52J       Mazda 3 MPS;
                                             215/45R17 87 52J                      Schrägheck;
                                             225/45R17 91 11A; 22I; 24J; 52J       Frontantrieb;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                   721; 725; 729; 73C;
                                                                                   74A; 74P; 76S; 76Z
BL             e11*2001/116*0262*.. 191      205/50R17    11A; 21P; 22I; 24J; 51G; Schrägheck;
                                                          52J                      Frontantrieb;
                                             215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 52J       10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 248; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          52J                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                   74A; 74H; 74P; 76S;
                                                                                   76Z
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24J       Stufenheck;
BLE            e13*2007/46*1071*.. 76 - 136 205/50R17 89W 11A; 21P; 22I; 24J       Schrägheck;
                                             215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 246       Frontantrieb;
                                             225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                   721; 725; 729; 73C;
                                                                                   74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.., 106            215/40R17 87  Nur bis 975 kg zul.              Schrägheck 4-türig;
               G878                                          Achslast; 11A; 22B; 24J          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/40R17 87W 11A; 22B; 24J; 5ET               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P
BJ             e1*98/14*0094*..      96        205/40R17 80       11A; 22B; 24M               Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0181*..                215/40R17 83       11A; 21B; 22B; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47219
ANLAGE: 76 MAZDA                                                    Radtyp: TLLY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 4 von 9

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91           11A; 22I; 24J; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91           11A; 22I; 24J; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17 91           11A; 22I; 24J; 24M      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
CW             e1*2007/46*0433*..    85 - 110 205/50R17 93        11A; 21P; 22B; 24J; 270 Kombi; Frontantrieb;
                                              215/45R17 91        11A; 21P; 22B; 24J; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91        11A; 21B; 22B; 24J; 270 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 215/45R17 87W          11A; 22I; 5ET               Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..          215/45R17 91           11A; 22I                    Schrägheck;
                                           225/45R17 90           11A; 22I; 24J; 24M          Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76S
GG1            e11*2001/116*0203*.. 122        215/45R17 87 11A; 22I; 5ET                     für Fz. mit 18"
                                               M+S
                                               215/45R17 91 11A; 22I                          Bereifung; Kombi;
                                               M+S
                                     191       215/45R17 91H 11A; 22I                         Stufenheck;
                                               M+S
                                                                                              Schrägheck;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74A; 74P
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/50R17 91        11A; 22I; 24J; 24M; 51J     nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..            205/55R17 91        11A; 22I; 24J; 24M; 51J     e13*2007/46*1075*01;
                                              215/50R17 91        11A; 22I; 24C; 24D          nur bis
                                              225/45R17 91        11A; 22I; 24J; 24M          e1*2001/116*0448*05;
                                     88 - 136 205/50R17 91W       11A; 22I; 24J; 24M; 51J     Schrägheck;
                                              205/55R17 91W       11A; 22I; 24J; 24M; 51J     Frontantrieb;
                                              215/50R17 91W       11A; 22I; 24C; 24D          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91W       11A; 22I; 24J; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/50R17 94        11A; 21P; 22B; 22M;         721; 725; 729; 73C;
                                                                  24C; 24D                    74A; 74P; 76S




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47219
ANLAGE: 76 MAZDA                                                    Radtyp: TLLY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 9
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 136 205/50R17 91            11A; 21S; 22I; 24J; 24M;
                                                                                     nur bis
GHE          e13*2007/46*1075*..                                  51J                e13*2007/46*1075*01;
                                          205/55R17 91            11A; 21S; 22I; 24J; 24M;
                                                                                     nur bis
                                                                  51J                e1*2001/116*0448*05;
                                              215/50R17 91        11A; 21T; 22I; 24C; 24D
                                                                                     Kombi; Frontantrieb;
                                              225/45R17 91        11A; 21S; 22I; 24J; 24M
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R17 94        11A; 21T; 22I; 24C; 24D
                                                                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                     74A; 74P; 76S
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/55R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 248; ab
GHE            e13*2007/46*1075*..                          51J                      e13*2007/46*1075*02;
                                              215/50R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; 241; ab
                                                            246; 248                 e1*2001/116*0448*06;
                                              225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; Stufenheck;
                                                            248                      Schrägheck;
                                     88 - 132 205/50R17 93 11A; 21P; 22I; 24J; 248; Frontantrieb;
                                                            51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R17 91W 11A; 21P; 22I; 24J; 248; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            51J                      721; 725; 729; 73C;
                                              215/50R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; 241; 74A; 74P; 76S
                                                            246; 248
                                              215/55R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 241;
                                                            246; 248
                                              225/45R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; 24J;
                                                            248
                                              225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 22M; 241;
                                                            246; 248

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
GF           e1*96/27*0055*..  66 - 100 205/45R17 84              11A; 21B; 22B; 24J; 24M     Stufenheck;
GFD/GWD      e1*98/14*0164*..           215/40R17 83              Ottomotor; nicht            Schrägheck;
GF/GW        e1*96/27*0055*..,                                    Dieselmotor; 11A; 21B;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0055*..                                   22B; 24J; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/40R17 87       11A; 21B; 22B; 24J; 24M     721; 725; 73C; 74A;
                                               215/45R17 87       11A; 21B; 22B; 22F; 24J;    74P
                                                                  24M
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..      66 - 100 205/45R17 88        11A; 21B; 22B; 24J; 24M     Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW          e1*96/27*0055*..,              215/40R17 87        11A; 21B; 22B; 24J; 24M     zul.Achslast; Kombi;
               e1*98/14*0055*..               215/45R17 87        11A; 21B; 22B; 22F; 24J;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24M; 54A                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47219
ANLAGE: 76 MAZDA                                                    Radtyp: TLLY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 6 von 9
       FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
       dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47219
ANLAGE: 76 MAZDA                                                    Radtyp: TLLY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 7 von 9
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47219
ANLAGE: 76 MAZDA                                                    Radtyp: TLLY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 8 von 9
      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
5DP) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 970kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66V) Sofern Reifen der Größe 225/35 R 17 auf der Felge 7 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0080-08-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47219
ANLAGE: 76 MAZDA                                                    Radtyp: TLLY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 9 von 9
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen