Gutachten 366-0177-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 55 MAZDA Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 07.10.2011
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Fahrzeughersteller : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TREZ0KA48D6 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 638 1995 10/09
71
TREZ0KA48T67 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 638 1995 01/11
1
TREZ0KA48W6 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 638 1995 03/09
71
TREZ0KA48Y67 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 638 1995 06/09
1
TREZ0KA48671 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 638 1995 06/09
TREZ0SA48D6 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 595 2160 10/09
71
TREZ0SA48D6 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 638 1995 10/09
71
TREZ0SA48T67 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 595 2160 01/11
1
TREZ0SA48W6 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 595 2160 03/09
71
TREZ0SA48W6 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 638 1995 03/09
71
TREZ0SA48Y67 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 595 2160 06/09
1
TREZ0SA48Y67 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 638 1995 03/09
1
TREZ0SA48671 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 595 2160 03/09
TREZ0SA48671 PCD114.3 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 638 1995 03/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : CP; CPD; GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E
120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW
133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 55 MAZDA Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 07.10.2011
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/50R16 87 11A; 24J; 24M MX-5 "Softtop"; MX-
NC1E e1*2001/116*0371*.. 215/50R16 90 11A; 24J; 24M 5 "Roadster Coupe";
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; MCU
Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CP e1*98/14*0116*.. 66 - 96 195/50R16 84 5EA 10B; 11B; 11G; 11H;
CPD e1*98/14*0161*.. 205/45R16 87 12A; 51A; 71C; 71K;
74 - 96 205/45R16 83 nicht Dieselmotor; 5DW 721; 725; 73C; 74A;
96 195/55R16 87 54F 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EP e4*98/14*0044*.. 91 215/70R16 51G Frontantrieb;
EPR e4*98/14*0052*.. 10B; 11G; 11H; 12T;
EP2 e13*2001/116*0092*. 51A; 71C; 71K; 721;
EP2R e13*2001/116*0090*. 725; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/55R16 51G Stufenheck;
215/55R16 93 Schrägheck;
225/50R16 92 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76U
BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/55R16 12V; 51G Reifen mit
Schneeketten;
Stufenheck;
Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 76U
BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 205/55R16 91 Stufenheck;
BLE e13*2007/46*1071*.. 215/55R16 93 Schrägheck;
225/50R16 92 11A; 246; 57T Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/55R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 12A; 22I 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 55 MAZDA Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 07.10.2011
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 195/55R16 91 51J Kombi; Frontantrieb;
205/50R16 91 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91 11A; 22I 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen
Auflagen
GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 205/55R16 51G Kombi; Stufenheck;
GG1 e11*2001/116*0203*.. Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76U
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R16 91 nur bis
GHE e13*2007/46*1075*.. 88 - 136 195/65R16 92 e13*2007/46*1075*01;
205/55R16 91W nur bis
205/60R16 92 e1*2001/116*0448*05;
215/55R16 93 Schrägheck;
215/60R16 95 Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 24J; 24M; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76U
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 136 195/65R16 92 nur bis
GHE e13*2007/46*1075*.. 205/55R16 91 e13*2007/46*1075*01;
205/60R16 92 nur bis
215/55R16 93 e1*2001/116*0448*05;
215/60R16 95 Kombi; Frontantrieb;
225/50R16 92 11A; 21S; 24J; 24M; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16 95 11A; 21S; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76U
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R16 91 ab
GHE e13*2007/46*1075*.. 88 - 132 195/65R16 51G; 52J e13*2007/46*1075*02;
205/55R16 91W ab
205/60R16 92 e1*2001/116*0448*06;
215/55R16 93 Stufenheck;
215/60R16 95 Schrägheck;
225/50R16 92 11A; 245; 57T Frontantrieb;
225/55R16 95 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 55 MAZDA Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 07.10.2011
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12V) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
Kettenschloss nicht mehr als 12 mm auftragen,z. B. Herst. RUD, ist nur an der Achse, die in der
Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21S) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 55 MAZDA Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 07.10.2011
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 55 MAZDA Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 07.10.2011
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5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
MCU) Die Verwendung dieser Radgröße ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens
17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nur mit M+S-Bereifung zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.