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							Gutachten 366-0177-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 55 MAZDA                                                    Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
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Fahrzeughersteller                       : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 1/2 J X 16 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
TREZ0KA48D6         PCD114.3 ET48            Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff    638      1995     10/09
71
TREZ0KA48T67        PCD114.3 ET48            Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      638     1995 01/11
1
TREZ0KA48W6         PCD114.3 ET48            Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      638     1995 03/09
71
TREZ0KA48Y67        PCD114.3 ET48            Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      638     1995 06/09
1
TREZ0KA48671        PCD114.3 ET48            Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      638     1995 06/09
TREZ0SA48D6         PCD114.3 ET48            Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      595     2160 10/09
71
TREZ0SA48D6         PCD114.3 ET48            Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      638     1995 10/09
71
TREZ0SA48T67        PCD114.3 ET48            Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      595     2160 01/11
1
TREZ0SA48W6         PCD114.3 ET48            Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      595     2160 03/09
71
TREZ0SA48W6         PCD114.3 ET48            Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      638     1995 03/09
71
TREZ0SA48Y67        PCD114.3 ET48            Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      595     2160 06/09
1
TREZ0SA48Y67        PCD114.3 ET48            Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      638     1995 03/09
1
TREZ0SA48671        PCD114.3 ET48            Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      595     2160 03/09
TREZ0SA48671        PCD114.3 ET48            Ø71.6 Ø67.1                  67,1    Kunststoff      638     1995 03/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : MAZDA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : CP; CPD; GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E
                                           120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW
                                           133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 55 MAZDA                                                    Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/50R16 87           11A; 24J; 24M               MX-5 "Softtop"; MX-
NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/50R16 90           11A; 24J; 24M               5 "Roadster Coupe";
                                                                                              Cabrio;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; MCU

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 195/50R16 84               5EA                         10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..          205/45R16 87                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                               74 - 96 205/45R16 83               nicht Dieselmotor; 5DW      721; 725; 73C; 74A;
                               96      195/55R16 87               54F                         74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..    91   215/70R16                   51G                         Frontantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..                                                                 10B; 11G; 11H; 12T;
EP2          e13*2001/116*0092*.                                                              51A; 71C; 71K; 721;
EP2R         e13*2001/116*0090*.                                                              725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/55R16               51G                         Stufenheck;
                                          215/55R16 93                                        Schrägheck;
                                          225/50R16 92            11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76U
BK             e1*2001/116*0234*..   62 - 110 205/55R16           12V; 51G                    Reifen mit
                                                                                              Schneeketten;
                                                                                              Stufenheck;
                                                                                              Schrägheck;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 76U
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 205/55R16 91                                     Stufenheck;
BLE            e13*2007/46*1071*..           215/55R16 93                                     Schrägheck;
                                               225/50R16 92       11A; 246; 57T               Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/55R16              12T; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/55R16 93           11A; 12A; 22I               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              76U



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 55 MAZDA                                                    Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
CW           e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 195/55R16 91             51J                         Kombi; Frontantrieb;
                                         205/50R16 91             11A; 22I                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/55R16 91             11A; 22I                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen
                                                                                   Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 205/55R16              51G              Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                                                  Schrägheck;
                                                                                   Allradantrieb;
                                                                                   Frontantrieb;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                   74A; 74P; 76U
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/55R16 91                         nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..   88 - 136 195/65R16 92                         e13*2007/46*1075*01;
                                              205/55R16 91W                        nur bis
                                              205/60R16 92                         e1*2001/116*0448*05;
                                              215/55R16 93                         Schrägheck;
                                              215/60R16 95                         Frontantrieb;
                                              225/50R16 92 11A; 24J; 24M; 57T      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R16 95 11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                   721; 725; 729; 73C;
                                                                                   74A; 74P; 76U
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 136 195/65R16 92                         nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..            205/55R16 91                         e13*2007/46*1075*01;
                                              205/60R16 92                         nur bis
                                              215/55R16 93                         e1*2001/116*0448*05;
                                              215/60R16 95                         Kombi; Frontantrieb;
                                              225/50R16 92 11A; 21S; 24J; 24M; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/55R16 95 11A; 21S; 24J; 24M      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                   721; 725; 729; 73C;
                                                                                   74A; 74P; 76U
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/55R16 91                         ab
GHE            e13*2007/46*1075*..   88 - 132 195/65R16     51G; 52J               e13*2007/46*1075*02;
                                              205/55R16 91W                        ab
                                              205/60R16 92                         e1*2001/116*0448*06;
                                              215/55R16 93                         Stufenheck;
                                              215/60R16 95                         Schrägheck;
                                              225/50R16 92 11A; 245; 57T           Frontantrieb;
                                              225/55R16 95 11A; 245                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                   721; 725; 729; 73C;
                                                                                   74A; 74P; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 55 MAZDA                                                    Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12V) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
     Kettenschloss nicht mehr als 12 mm auftragen,z. B. Herst. RUD, ist nur an der Achse, die in der
     Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21S) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 55 MAZDA                                                    Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 55 MAZDA                                                    Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                Stand: 07.10.2011
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5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
MCU) Die Verwendung dieser Radgröße ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens
     17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nur mit M+S-Bereifung zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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