Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 1/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R7805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 41R7805.18
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 48 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2105 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BK, BL, BLE, ER, GG/GY, GG1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
GH, GHE, NC1, NC1E, SE, CW M12x1,5
Typ: GG/GY
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 122 Mazda 6 215/45R17 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K15)K23)
225/45R17
K03)
e1*98/14*0188*10E 1095/1095 5/114.3/67
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Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 2/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: GG1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 122 Mazda 6, 215/45R17 A01) bis A10)
Mazda 6 Kombi, K15)K23)
Mazda 6 Kombi Allrad 225/45R17
K03)
191 Mazda 6 MPS 215/45R17 M+S A01) bis A10) E49)
K15)K23)
225/45R17 M+S
K03)
e11*2001/116*0203*04 1135/1095 5/114,3/67,1
Typ: BK
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 110 Mazda 3 205/50R17 A01) bis A10)
M00) K03)
215/45R17
225/45R17
K04)
191 Mazda 3 MPS 205/50R17 M+S A01) bis A10)
M00) K03)
215/45R17 M+S
225/45R17
K04)
e1*2001/116*0234*12E 1110/915(0) 1070/915 (-) -3 MPS 5/114.3/67
Typ: SE
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
141 bis 170 Mazda RX8 225/50R17 A02) bis A10)
e11*2001/116*0199*06 860/1030(-) 5/114.3/67,0
RA-000482-C0-104-36b~MA-5-114_3-67-ET48_41R7805.docx
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Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 3/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: NC1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0202*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118 Mazda MX-5 205/45R17 A01) bis A10)
K03)M00) K04)
215/40R17
K01)K42)
e11*2001/116*0202*06 680/705 (-) 5/114.3/67,0
Typ: NC1E
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118 Mazda MX-5 205/45R17 A01) bis A10)
K03)M00) K04)
215/40R17
K01)K42)
e1*2001/116*0371*00 665 / 690 (-) 5/114.3/67,0
Typ: ER
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0308*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
191 Mazda CX-7 235/65R17 M+S A02) bis A10)
A93)
e11*2001/116*0308*05 1210/1165(-) 5/114.3/67
Typ: GH
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0448*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136 Mazda 6 205/50R17 A01) bis A10)
(Stufenheck, Schrägheck, M00) K01)K04)K16)
Kombi)
205/55R17
M00)K27)K55)
215/50R17
M00)K23)K55)K56)
225/45R17
235/45R17
K23)K27)K55)K56)
e1*2001/116*0448*10 1180/1090 (0) 5/114,3/67,1
RA-000482-C0-104-36b~MA-5-114_3-67-ET48_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 4/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: GHE
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136 Mazda 6 LPG 205/50R17 A01) bis A10)
(Stufenheck, Schrägheck, M00) K01)K04)K16)
Kombi)
205/55R17
M00)K27)K55)
215/50R17
M00)K23)K55)K56)
225/45R17
235/45R17
K23)K27)K55)K56)
e13*2007/46*1075*03 1180/1090 (0) 5/114,3/67,1
Typ: BL
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136 Mazda 3 205/45R17 A02) bis A10)
(Schrägheck) M00)T88)
215/40R17
T87)
215/45R17
225/40R17
A01)K03)
235/40R17
A01)K01)
e11*2001/116*0262*06 1135/920 (0) 5/114,3/67,1
RA-000482-C0-104-36b~MA-5-114_3-67-ET48_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 5/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
Typ: BLE
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136 Mazda 3 205/45R17 A02) bis A10)
(LPG, Schrägheck) M00)T88)
215/40R17
T87)
215/45R17
225/40R17
A01)K03)
235/40R17
A01)K01)
e13*2007/46*1071*02 1135/920 (0) 5/114,3/67,1
Typ: CW
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0433*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Mazda 5 215/45R17 A01) bis A10)
K63)
225/40R17
K03)
e1*2007/46*0433*02 1020/1200 5/114,3/67,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
RA-000482-C0-104-36b~MA-5-114_3-67-ET48_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 6/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E49) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
215/45R17 M+S ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahr-
zeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000482-C0-104-36b~MA-5-114_3-67-ET48_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 7/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
ler komplett umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klem-
men bzw. auszuschneiden.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis
zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
- die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante
zu klemmen.
K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kuststoffspritzschutzes in Höhe der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden.
K56) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kuststoffspritzschutzes in Höhe der
Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K63) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
- die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante
zu klemmen
- die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen
- der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
auszuschneiden (siehe Skizze)
RA-000482-C0-104-36b~MA-5-114_3-67-ET48_41R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45651
Nr. : RA-000482-C0-104
Anlage-Nr. : 36b
Seite : 8/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R7805
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 36b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 30.09.2011
RA-000482-C0-104-36b~MA-5-114_3-67-ET48_41R7805.docx