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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-N0-015
Anlage-Nr. :               44
Seite :                    1/5                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                           CA 65535
Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                      114,3
Radgröße:                                                         6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                                  45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             114,3 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                            72,50 mm
Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                     ohne Ring
geprüfte Radlast:                                                   620 kg
bei Reifenabrollumfang:                                           2050 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                            Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                               moment
BK, BL, BLE, CR1, CW, GG/GY, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                                     110 Nm
GG1                          M12x1,5


Typ:                         GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 104   Mazda 6,                 195/65R15                                   A02) bis A10)
              Mazda 6 Kombi
                                       205/60R15

                                               195/65R15 M+S
                                               A93)
 119 bis 122        Mazda 6,                   195/65R15 M+S
                    Mazda 6 Kombi,             A93)
                    Mazda 6 Kombi Allrad
                                               205/60R15 M+S
e1*98/14*0188*10E   1095/1065                                                      5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-N0-015
Anlage-Nr. :               44
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ:                         GG1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 108   Mazda 6,                195/65R15 M+S                     A02) bis A10)E04)
              Mazda 6 Kombi           A93)

                                        195/65R15
                                        A93)

                                        205/60R15
 119 bis 122            Mazda 6,        195/65R15 M+S
                        Mazda 6 Kombi   A93)

                                        205/60R15 M+S
e11*2001/116*0203*04E   1095/1065                                       5/114.3/67



Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 80    Mazda 3                 195/65R15                         A02) bis A10)
                                      A93)                              E04)

                                        195/65R15 M+S
                                        A93)

                                        205/60R15
                                        A93)

                                        205/60R15 M+S
                                        A93)

                                        215/60R15
e1*2001/116*0234*12E    995/905(0)                                      5/114.3/67



Typ:                         CR1
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 107   Mazda 5                 195/65R15                         A02) bis A10)E04)

                                        205/60R15 M+S

e13*2001/116*0156*08E   1130/1205(0)                                    5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-N0-015
Anlage-Nr. :               44
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                             e11*2001/116*0262*..
BLE                            e13*2007/46*1071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136      Mazda 3                 195/60R15                         A02) bis A10)
                (Schrägheck)                                              EF0)
                                        195/65R15

                                         205/60R15

                                         215/55R15

                                         215/60R15

                                         225/55R15
                                         A01)K01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                             e1*2007/46*0433*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mazda 5                 195/65R15                         A02) bis A10)
                                                                          B28)
                                         195/65R15 M+S

                                         205/60R15

                                         205/60R15 M+S

                                         215/60R15
                                         A01)K63)

                                         225/55R15
                                         A01)K01)K63)

                                         235/55R15
                                         A01)K01)K63)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-N0-015
Anlage-Nr. :               44
Seite :                    4/5                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-N0-015
Anlage-Nr. :               44
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


B28) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgenden Bremsanlagen an Achse 1 :
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø278x25 mm.

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K63) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen,
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
         Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)




Die Anlage Nr. 44 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 23.08.2012

RA-000344-N0-015-44~MA-5-114_3-67-ET45.docx
						
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