Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-N0-015 Anlage-Nr. : 21 Seite : 1 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CA 70738 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: Lk 114,3 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1 geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : MAZDA Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BJ, BJD, BK, BL, BLE, CA, CP, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm CPD, CR1, EP, EP2, EP2R, M12x1,5 EPR, ER, GF bzw. GF/GW, GFD/GWD, GG/GY, GG1, GH, GHE, KE, LW, LWD, NC1, NC1E, SE, TA, CW Typ: CA ABE / EG-Genehmigung: G138 ; e13*96/79*0028*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 bis 106 Mazda Xedos 6 215/40R17 A02) bis A10) 76 bis 83 Mazda Xedos 6 205/40R17 e13*96/79*0028*01E 1000/860 5/114,3/67,1 1000/860 RA-000352-N0-015-21~MA-5-114_3-67-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-N0-015 Anlage-Nr. : 21 Seite : 2 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: TA ABE / EG-Genehmigung: G517; e13*92/53*0002*.. , e13*95/54*0002*.. , e13*98/14*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 105 bis 155 Mazda Xedos 9 215/50R17 A02) bis A10) 225/45R17 e13*95/54*0002*04 1130/965 5/114,3/67,1 Typ: GF bzw. GF/GW ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0055*.. , e1*98/14*0055*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Mazda 626 Limousine 205/40R17 A02) bis A10) (außer Kombi) 205/45R17 215/40R17 A01)K15) 100 Mazda 626 Limousine 205/45R17 A02) bis A10) (außer Kombi) 215/40R17 A01)K15) e1*96/27*0055*03 bzw. Lim. 930/915 Kom. 925/1060 5/114,3/67,0 e1*98/14*0055*08E Kombi-7-Sitzer: 865/1135 Typ: GFD/GWD ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0164*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Mazda 626 Limousine 205/40R17 A02) bis A10) 205/45R17 215/40R17 100 Mazda 626 Limousine 205/45R17 A02) bis A10) 215/40R17 e1*98/14*0164*00E Lim. 930/915 5/114,3/67,0 Typ: CP ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0116*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 96 Mazda Premacy 205/40R17 A02) bis A10) e1*98/14*0116*06E 1000/1060 5/114,3/67,1 RA-000352-N0-015-21~MA-5-114_3-67-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-N0-015 Anlage-Nr. : 21 Seite : 3 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: CPD ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0161*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 84 Mazda Premacy 205/40R17 A02) bis A10) e1*98/14*0161*01E 980/940 5/114,3/67,1 Typ: BJ ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Mazda 323 F 205/40R17 A02) bis A10) e1*98/14*0094*07E 895/890 4/100/54,0 Typ: BJD ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0181*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Mazda 323 F 205/40R17 A02) bis A10) e1*98/14*0181*00E 895/890 4/100/54,0 Typ: LW ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0118*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 104 Mazda MPV 205/50R17 A02) bis A10) e1*98/14*0118*06E 1205/1310 5/114.3/67 Typ: LWD ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0165*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 90 Mazda MPV 205/50R17 A02) bis A10) e1*98/14*0165*00E 1070/1280 5/114.3/67 Typ: EPR ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0052*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Mazda Tribute 2WD 225/60R17 A02) bis A10) (Serie 215/70R16) S01) 91 bis 145 Mazda Tribute 4WD 225/60R17 (Serie 235/70R16) A01)G01) e4*98/14*0052*01E 1125/1060 5/114,3/67,1 RA-000352-N0-015-21~MA-5-114_3-67-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-N0-015 Anlage-Nr. : 21 Seite : 4 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: EP2R ABE / EG-Genehmigung: E13*2001/116*0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Mazda Tribute 2WD, 225/60R17 A02) bis A10) Mazda Tribute 4WD, S01) (Serie 215/70R16) 145 Mazda Tribute 4WD, 225/60R17 (Serie 235/70R16) A01)G01) E13*2001/116*0090*01E 1120/1065 5/114,3/67,1 Typ: EP ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 Mazda Tribute 2WD, 225/60R17 A02) bis A10) (Serie 215/70R16) S01) 91 bis 145 Mazda Tribute 4WD , 225/60R17 (Serie 235/70R16) A01)G01) e4*98/14*0044*02E 1125/1060 5/114,3/67,1 Typ: EP2 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 110 Mazda Tribute 2WD 225/60R17 A02) bis A10) (Serie 215/70R16) S01) 145 Mazda Tribute 4WD 225/60R17 (Serie 235/70R16) A01)G01) 149 Mazda Tribute 4WD 225/60R17 (Serie 215/70R16ww. 235/70R16) e13*2001/116*0092*03 1120/1065 5/114,3/67,1 Typ: GG/GY ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0188*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 122 Mazda 6 215/45R17 A02) bis A10) Mazda 6 Kombi 225/45R17 A01)K15) e1*98/14*0188*10E 1095/1065 5/114.3/67 RA-000352-N0-015-21~MA-5-114_3-67-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-N0-015 Anlage-Nr. : 21 Seite : 5 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: GG1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0203*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 122 Mazda 6 215/45R17 A02) bis A10) Mazda 6 Kombi 225/45R17 A01)K15) 191 Mazda 6 MPS 215/45R17 M+S A02) bis A10) 225/45R17 M+S A01)K15) e11*2001/116*0203*04E 1135/1095(0) 5/114.3/67 Typ: BK ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0234*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 110 Mazda 3 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 191 Mazda 3 MPS 205/50R17 M+S A02) bis A10) 215/45R17 M+S e1*2001/116*0234*12E 1110/915(0) 5/114.3/67 Typ: SE ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0199*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 141; 170 Mazda RX8 225/50R17 A02) bis A10) (bis EG-Genehmigungs-Nr: e11*2001/116*0199*02) 151 Mazda RX8 225/50R17 A02) bis A10) (ab EG-Genehmigungs-Nr: e11*2001/116*0199*03) e11*2001/116*0199*06 860/1030(0) 5/114.3/67 Typ: CR1 ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0156*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 107 Mazda 5 205/50R17 A02) bis A10) A01)K41) 215/45R17 225/45R17 A01)K41) e13*2001/116*0156*08 1130/1205(-) 5/114.3/67,0 RA-000352-N0-015-21~MA-5-114_3-67-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-N0-015 Anlage-Nr. : 21 Seite : 6 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: NC1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0202*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 118 Mazda MX-5 205/45R17 A01) bis A10) K03) K04) 215/40R17 K01)K42) e11*2001/116*0202*06 680/705(0) 5/114.3/67,0 Typ: NC1E ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0371*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 118 Mazda MX-5 205/45R17 A01) bis A10) K03) K04) 215/40R17 K01)K42) e1*2001/116*0371*00 665/690(0) 5/114.3/67,0 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ER e11*2001/116*0308*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 191 Mazda CX-7 235/65R17 M+S A02) bis A10) A93) EF0) 245/60R17 M+S 255/60R17 M+S A01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GH e1*2001/116*0448*.. GHE e13*2007/46*1075*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 136 Mazda 6, Mazda 6 LPG 205/50R17 A02) bis A10) (Stufenheck, Schrägheck, A01)K01)K16) Kombi) 205/55R17 A01)K01)K16)K27)K55) 215/50R17 A01)K01)K04)K16)K55) RA-000352-N0-015-21~MA-5-114_3-67-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-N0-015 Anlage-Nr. : 21 Seite : 7 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): BL e11*2001/116*0262*.. BLE e13*2007/46*1071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 136 Mazda 3 195/45R17 A02) bis A10) (Schrägheck) N205)T85) 205/45R17 T88) 205/50R17 215/45R17 225/45R17 Typ: BL ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 191 Mazda 3 MPS 205/50R17 M+S A02) bis A10) (Schrägheck) 225/45R17 M+S e11*2001/116*0262*06 1135/925(0) 5/114,3/67,1 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CW e1*2007/46*0433*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Mazda 5 205/50R17 A02) bis A10) A01)K63) 215/45R17 225/45R17 A01)K63) RA-000352-N0-015-21~MA-5-114_3-67-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-N0-015 Anlage-Nr. : 21 Seite : 8 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KE e13*2007/46*1247*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 129 Mazda CX-5 225/65R17 A02) bis A10) A93) 235/60R17 A93) 235/65R17 A93a)G0F) 245/60R17 A93a) 255/55R17 255/60R17 G0F) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000352-N0-015-21~MA-5-114_3-67-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-N0-015 Anlage-Nr. : 21 Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000352-N0-015-21~MA-5-114_3-67-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-N0-015 Anlage-Nr. : 21 Seite : 10 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen, - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann, - der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen, - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen. K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kuststoffspritzschutz in Höhe der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. RA-000352-N0-015-21~MA-5-114_3-67-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-N0-015 Anlage-Nr. : 21 Seite : 11 / 11 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 K63) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen, - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen, - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze) N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 21 mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 19.09.2012 RA-000352-N0-015-21~MA-5-114_3-67-ET45.docx