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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48423
Nr. :                      RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. :               25b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 GMA775


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                          GMA775
Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                    RONAL
Radausführung:                                                GMA7755.28
Radgröße:                                                       7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                48 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           114,3 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                           76,0 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                                 710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                         2251 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : MAZDA

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                           Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                             moment
BK, BL, BLE, CA, CP, CPD,   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                          ZP50847 110 Nm
CR1, CW, ER, GF bzw.        M12x1,5
GF/GW, GFD, GG/GY, GG1,
GH, GHE, KE, NC1, NC1E, SE,
TA

Typ:                         CA
ABE / EG-Genehmigung:        G138; e13*96/79*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 76 bis 106   Mazda Xedos 6           215/40R17                                   A02) bis A10)


e13*96/79*0028*01E   1000/850| 1000/860                                           5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48423
Nr. :                      RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. :               25b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 GMA775


Typ:                         TA
ABE / EG-Genehmigung:        G517; e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*.., e13*98/14*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 105 bis 155  Mazda Xedos 9           215/45R17                                   A02) bis A10)
              (Serie 15Zoll)
                                      215/45R17

                                                    225/45R17
                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und
                                                    vorne                hinten             Hinweise
                                                    205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                            V00)
                                                    215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                            V00)
Motorleistung        Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120                 Mazda Xedos 9                  215/45R17                               A02) bis A10)
                     (Serie 16Zoll)
                                                    225/45R17
                                                    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und
                                                    vorne                hinten             Hinweise
                                                    215/45R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                            V00)
e13*95/54*0002*04E   1130/965 | 1130/965                                                    5/114.3/67



Typ:                         GF bzw. GF/GW
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/27*0055*.., e1*98/14*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 100   Mazda 626 Lim.           205/40R17                                            A01) bis A10)
                                                                                            K15)
                                                    205/45R17

                                                    215/40R17

                                                    215/45R17
 66 bis 100          Mazda 626 Kombi                205/45R17                               A01) bis A10)
                     (außer 7-Sitzer-Ausf.)                                                 K15)E41)
                                                    215/45R17

e1*96/27*0055*08E    Lim. 930/915/ Kombi 925/1060                                           5/114.3/67




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Nr. :                      RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. :               25b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 GMA775


Typ:                         GFD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0164*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 100   Mazda 626 Lim.           205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                         K15)
                                                 205/45R17

                                                 215/40R17

                                                 215/45R17
 66 bis 100         Mazda 626 Kombi              205/45R17               A01) bis A10)
                    (außer 7-Sitzer-Ausf.)                               K15)E41)
                                                 215/45R17

e1*98/14*0164*00    Lim. 975/920 Kom. 975/1060                           5/114.3/67



Typ:                         CP
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 96    Mazda Premacy            205/40R17                         A02) bis A10)

e1*98/14*0116*06E   1000/1030(0)                                         5/114.3/67



Typ:                         CPD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0161*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 84    Mazda Premacy            205/40R17                         A02) bis A10)

e1*98/14*0161*01E   980/940                                              5/114.3/67



Typ:                         GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6,                 215/45R17                         A02) bis A10)
              Mazda 6 Kombi
                                       225/45R17

e1*98/14*0188*10E   1095/1065                                            5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48423
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 GMA775


Typ:                         GG1
ABE / EG-Genehmigung:        E11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6                 215/45R17                         A01) bis A10)
              Mazda 6 Kombi                                             K15)
                                      225/45R17

191                     Mazda 6 MPS                  215/45R17 M+S

                                                     225/45R17 M+S

E11*2001/116*0203*04E   1110/1095| 1135/1050 (MPS)                      5/114.3/67



Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 110   Mazda 3                 205/50R17                         A02) bis A10)

                                                     215/45R17

                                                     225/45R17
191                     Mazda 3 MPS                  205/50R17 M+S      A02) bis A10)

                                                     215/45R17 M+S

                                                     225/45R17 M+S
e1*2001/116*0234*12E    1110/915(0)                                     5/114.3/67



Typ:                         SE
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 141 bis 170   Mazda RX8              225/50R17                         A02) bis A10)
                                                                        A91)
                                                     225/50R17 M+S
e11*2001/116*0199*06    860/1030(-)                                     5/114.3/67



Typ:                         CR1
ABE / EG-Genehmigung:        e13*2001/116*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 107   Mazda 5                 205/50R17                         A02) bis A10)
                                      A01)K41)

                                                     215/45R17

                                                     225/45R17
                                                     A01)K41)
e13*2001/116*0156*08E   1130/1205(0)                                    5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48423
Nr. :                      RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. :               25b
Seite :                    5 / 10                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 GMA775


Typ:                         NC1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0202*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 118   Mazda MX-5              205/45R17                                    A01) bis A10)
                                      K03)K04)                                     K42)

                                                 215/40R17
                                                 K01)K04)
e11*2001/116*0202*04   670/705(0)                                                  5/114.3/67



Typ:                         NC1E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 93 bis 118   Mazda MX-5              205/45R17                                    A01) bis A10)
                                      K03)K04)                                     K42)

                                                 215/40R17
                                                 K01)K04)
e1*2001/116*0371*00    655/690(0)                                                  5/114.3/67



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                                    e11*2001/116*0308*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
191                    Mazda CX-7              235/65R17 M+S                       A02) bis A10)
                                               A93)                                EF0)

                                                 245/60R17 M+S




Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                                      e1*2001/116*0448*..
GHE                                     e13*2007/46*1075*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136             Mazda 6, Mazda 6 LPG      205/55R17                         A02) bis A10)
                       (Stufenheck, Schrägheck, A01)K01)K16)K27)K55)
                       Kombi)
                                                 215/50R17
                                                 A01)K01)K04)K16)

                                                 235/45R17
                                                 A01)K01)K04)K16)

                                                 245/45R17
                                                 A01)K01)K04)K16)K23)K55)K56)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48423
Nr. :                      RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. :               25b
Seite :                    6 / 10                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 GMA775


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                    e11*2001/116*0262*..
BLE                                   e13*2007/46*1071*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136             Mazda 3                 195/45R17                         A02) bis A10)
                       (Schrägheck)            N205)T85)

                                                205/45R17
                                                T88)

                                                205/50R17

                                                215/45R17

                                                225/40R17




Typ:                         BL
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 191          Mazda 3 MPS             205/50R17 M+S                              A02) bis A10)

                                                215/45R17 M+S

e11*2001/116*0262*07   1135/920 (0)                                              5/114.3/67



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                                    e1*2007/46*0433*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110             Mazda 5                 215/45R17                         A02) bis A10)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48423
Nr. :                      RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. :               25b
Seite :                    7 / 10                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 GMA775


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
KE                             e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 129     Mazda CX-5              225/65R17                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         235/60R17
                                         A93a)

                                         235/65R17
                                         G0F)

                                         245/60R17

                                         255/55R17

                                         255/60R17
                                         G0F)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48423
Nr. :                      RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. :               25b
Seite :                    8 / 10                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 GMA775


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E41) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 7 Sitzplätzen.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.



RA-000662-B0-104-25b~MA-5-114_3-67-ET48_GMA775.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48423
Nr. :                      RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. :               25b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 GMA775


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
         gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
     - der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
         auszuschneiden.

K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis
         zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen.

K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kuststoffspritzschutz in Höhe der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden.


RA-000662-B0-104-25b~MA-5-114_3-67-ET48_GMA775.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48423
Nr. :                      RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. :               25b
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 GMA775


K56) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
     Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 25b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ GMA775 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 28.09.2012




RA-000662-B0-104-25b~MA-5-114_3-67-ET48_GMA775.docx
						
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