Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48423
Nr. : RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. : 25b
Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : GMA775
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GMA775
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: GMA7755.28
Radgröße: 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 48 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2251 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : MAZDA
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BK, BL, BLE, CA, CP, CPD, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50847 110 Nm
CR1, CW, ER, GF bzw. M12x1,5
GF/GW, GFD, GG/GY, GG1,
GH, GHE, KE, NC1, NC1E, SE,
TA
Typ: CA
ABE / EG-Genehmigung: G138; e13*96/79*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 106 Mazda Xedos 6 215/40R17 A02) bis A10)
e13*96/79*0028*01E 1000/850| 1000/860 5/114.3/67
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Nr. : RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. : 25b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : GMA775
Typ: TA
ABE / EG-Genehmigung: G517; e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*.., e13*98/14*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155 Mazda Xedos 9 215/45R17 A02) bis A10)
(Serie 15Zoll)
215/45R17
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und
vorne hinten Hinweise
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00)
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Mazda Xedos 9 215/45R17 A02) bis A10)
(Serie 16Zoll)
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und
vorne hinten Hinweise
215/45R17 225/45R17 A02) bis A10)
V00)
e13*95/54*0002*04E 1130/965 | 1130/965 5/114.3/67
Typ: GF bzw. GF/GW
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/27*0055*.., e1*98/14*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Mazda 626 Lim. 205/40R17 A01) bis A10)
K15)
205/45R17
215/40R17
215/45R17
66 bis 100 Mazda 626 Kombi 205/45R17 A01) bis A10)
(außer 7-Sitzer-Ausf.) K15)E41)
215/45R17
e1*96/27*0055*08E Lim. 930/915/ Kombi 925/1060 5/114.3/67
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Nr. : RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. : 25b
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : GMA775
Typ: GFD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0164*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Mazda 626 Lim. 205/40R17 A01) bis A10)
K15)
205/45R17
215/40R17
215/45R17
66 bis 100 Mazda 626 Kombi 205/45R17 A01) bis A10)
(außer 7-Sitzer-Ausf.) K15)E41)
215/45R17
e1*98/14*0164*00 Lim. 975/920 Kom. 975/1060 5/114.3/67
Typ: CP
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 Mazda Premacy 205/40R17 A02) bis A10)
e1*98/14*0116*06E 1000/1030(0) 5/114.3/67
Typ: CPD
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0161*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 84 Mazda Premacy 205/40R17 A02) bis A10)
e1*98/14*0161*01E 980/940 5/114.3/67
Typ: GG/GY
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 122 Mazda 6, 215/45R17 A02) bis A10)
Mazda 6 Kombi
225/45R17
e1*98/14*0188*10E 1095/1065 5/114.3/67
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Nr. : RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. : 25b
Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : GMA775
Typ: GG1
ABE / EG-Genehmigung: E11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 122 Mazda 6 215/45R17 A01) bis A10)
Mazda 6 Kombi K15)
225/45R17
191 Mazda 6 MPS 215/45R17 M+S
225/45R17 M+S
E11*2001/116*0203*04E 1110/1095| 1135/1050 (MPS) 5/114.3/67
Typ: BK
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 110 Mazda 3 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
191 Mazda 3 MPS 205/50R17 M+S A02) bis A10)
215/45R17 M+S
225/45R17 M+S
e1*2001/116*0234*12E 1110/915(0) 5/114.3/67
Typ: SE
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0199*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
141 bis 170 Mazda RX8 225/50R17 A02) bis A10)
A91)
225/50R17 M+S
e11*2001/116*0199*06 860/1030(-) 5/114.3/67
Typ: CR1
ABE / EG-Genehmigung: e13*2001/116*0156*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107 Mazda 5 205/50R17 A02) bis A10)
A01)K41)
215/45R17
225/45R17
A01)K41)
e13*2001/116*0156*08E 1130/1205(0) 5/114.3/67
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48423
Nr. : RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. : 25b
Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : GMA775
Typ: NC1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0202*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118 Mazda MX-5 205/45R17 A01) bis A10)
K03)K04) K42)
215/40R17
K01)K04)
e11*2001/116*0202*04 670/705(0) 5/114.3/67
Typ: NC1E
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0371*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118 Mazda MX-5 205/45R17 A01) bis A10)
K03)K04) K42)
215/40R17
K01)K04)
e1*2001/116*0371*00 655/690(0) 5/114.3/67
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ER e11*2001/116*0308*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
191 Mazda CX-7 235/65R17 M+S A02) bis A10)
A93) EF0)
245/60R17 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GH e1*2001/116*0448*..
GHE e13*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136 Mazda 6, Mazda 6 LPG 205/55R17 A02) bis A10)
(Stufenheck, Schrägheck, A01)K01)K16)K27)K55)
Kombi)
215/50R17
A01)K01)K04)K16)
235/45R17
A01)K01)K04)K16)
245/45R17
A01)K01)K04)K16)K23)K55)K56)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48423
Nr. : RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. : 25b
Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : GMA775
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BL e11*2001/116*0262*..
BLE e13*2007/46*1071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136 Mazda 3 195/45R17 A02) bis A10)
(Schrägheck) N205)T85)
205/45R17
T88)
205/50R17
215/45R17
225/40R17
Typ: BL
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
191 Mazda 3 MPS 205/50R17 M+S A02) bis A10)
215/45R17 M+S
e11*2001/116*0262*07 1135/920 (0) 5/114.3/67
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CW e1*2007/46*0433*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Mazda 5 215/45R17 A02) bis A10)
RA-000662-B0-104-25b~MA-5-114_3-67-ET48_GMA775.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48423
Nr. : RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. : 25b
Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : GMA775
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
KE e13*2007/46*1247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 129 Mazda CX-5 225/65R17 A02) bis A10)
A93)
235/60R17
A93a)
235/65R17
G0F)
245/60R17
255/55R17
255/60R17
G0F)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000662-B0-104-25b~MA-5-114_3-67-ET48_GMA775.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48423
Nr. : RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. : 25b
Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : GMA775
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E41) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 7 Sitzplätzen.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
RA-000662-B0-104-25b~MA-5-114_3-67-ET48_GMA775.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48423
Nr. : RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. : 25b
Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : GMA775
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
- der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis
zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
- die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
Radhauskante zu klemmen.
K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kuststoffspritzschutz in Höhe der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden.
RA-000662-B0-104-25b~MA-5-114_3-67-ET48_GMA775.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48423
Nr. : RA-000662-B0-104
Anlage-Nr. : 25b
Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : GMA775
K56) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 25b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ GMA775 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 28.09.2012
RA-000662-B0-104-25b~MA-5-114_3-67-ET48_GMA775.docx