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							Gutachten 366-0074-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48186
ANLAGE: 95 MAZDA                                                     Radtyp: AVAP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                       loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
AVAP0BP40671           PCD114 ET40             Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      585    2290     12/10
AVAP0BP40671           PCD114 ET40             Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      610    2172     12/10
AVAP0BP40671           PCD114 ET40             Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      653    2025     12/10
AVAP0HA40671           PCD114 ET40             Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      653    2025     12/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE 6; GF; GFD/GWD;
                                             GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; LW; LWD; NC1; NC1E; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW
                                             133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  88 - 90           205/55R16 93                                   nur bis
LWD          e1*98/14*0165*..                    215/55R16-93                                   e1*98/14*0118*01;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/50R16 87             11A; 22I; 24C; 24D          MX-5 "Softtop"; MX-
NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/45R16 86             11A; 24J; 24M               5 "Roadster Coupe";
                                           215/50R16 90             11A; 22I; 24C; 24D          Cabrio;
                                           225/45R16 89             11A; 22I; 24C; 24D          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P; MCU

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen          Auflagen
GE 6         G003             85 - 121 205/50R16-86                 nicht Allradlenkung; 11A;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24J; 24M                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 225/45R16-89       nicht Allradlenkung; 11A;   721; 725; 73C; 74A;
                                                                    24J; 24M; 685               74P
                                       120 - 121 205/50R16-86       Allradlenkung; 11A; 22B
                                                 225/45R16-89       Allradlenkung; 11A; 22B;
                                                                    685



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48186
ANLAGE: 95 MAZDA                                                  Radtyp: AVAP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 195/50R16 84             11A; 21B; 22B; 24M; 5EA     10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..          195/50R16 84             MCC; 5EA                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                       205/45R16 87             11A; 21B; 22B; 24M          721; 725; 73C; 74A;
                               74 - 96 205/45R16 83             nicht Dieselmotor; 11A;     74P
                                                                21B; 22B; 24M; 5DW
                                    96        195/55R16 87      11A; 21B; 22B; 24M; 54F
CP             e1*98/14*0116*..     66 - 96   195/50R16 84      11A; 21B; 22B; 24M; 5EA     10B; 11B; 11G; 11H;
CPD            e1*98/14*0161*..               205/45R16 87      11A; 21B; 22B; 24M          12A; 51A; 71C; 71K;
                                    74 - 96   205/45R16 83      nicht Dieselmotor; 11A;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                21B; 22B; 24M; 5DW          74P
                                    96        195/55R16 87      11A; 21B; 22B; 24M; 54F

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..    91   215/70R16                 51G                         Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..         225/60R16 102                                         Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*.      225/65R16 100                                         10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R         e13*2001/116*0090*.      225/70R16 102             11A; 54A                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                      235/60R16 100                                         721; 725; 73C; 74A;
                                 145  225/70R16 102                                         74H; 74P
                                      225/75R16 104
                                      235/70R16
                                      245/70R16 107             11A; 54A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 205/50R16-86           11A; 22B; 22F; 24J          10B; 11B; 11G; 11H;
               G138                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    215/55R16 93                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/50R16 92              11A; 24J                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
TA             e13*95/54*0002*..,   105 - 155 205/55R16         631                         Vorderachslenkung;
               G517                           225/50R16-92      57T                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/55R16 91          11A; 22B; 24J; 24M          Stufenheck;
                                          215/55R16 93          11A; 21B; 22B; 24J; 24M     Schrägheck;
                                          225/50R16 92          11A; 22B; 24C; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48186
ANLAGE: 95 MAZDA                                                  Radtyp: AVAP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 205/55R16 91         11A; 21P; 22I; 24J       Stufenheck;
BLE          e13*2007/46*1071*..           215/55R16 93         11A; 21P; 22I; 24J; 248 Schrägheck;
                                           225/50R16 92         11A; 21B; 21N; 22B; 22H; Frontantrieb;
                                                                242; 245; 248; 57T       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
BA           G878             106             205/50R16         51G                         Schrägheck 4-türig;
                                              215/45R16-85                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
BJ             e1*98/14*0094*..     96        195/50R16 84      11A; 22B; 24M               Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0181*..               205/45R16 83      11A; 22B                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R16 86      11A; 22B; 24M               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/55R16            11A; 22I; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/55R16 93         11A; 21P; 22I; 24J; 24M     12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/50R16 92         11A; 21P; 22B; 24J; 24M     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U
CW             e1*2007/46*0433*..   85 - 110 195/55R16 91       11A; 21P; 22I; 24J; 51J     Kombi; Frontantrieb;
                                             205/50R16 91       11A; 21P; 22B; 24J; 270     10B; 11B; 11G; 11H;
                                             205/55R16 91       11A; 21P; 22B; 24J; 270     12A; 51A; 71C; 71K;
                                             215/55R16 93       11A; 21B; 22B; 24J; 270     721; 725; 73C; 74A;
                                             225/45R16 93       11A; 21P; 22B; 24J; 270     74P; 76U
                                             225/50R16 92       11A; 21B; 22B; 24C; 248;
                                                                271

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 108 225/50R16 92         11A; 22B; 24C; 24D; 57I Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*.. 88 - 122 205/55R16            11A; 22B; 24J; 24M; 51G Schrägheck;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                        74A; 74P; 76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48186
ANLAGE: 95 MAZDA                                                  Radtyp: AVAP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R16 91          11A; 22I; 24J; 24M          nur bis
GHE          e13*2007/46*1075*.. 88 - 136 195/65R16 92          11A; 24J; 24M               e13*2007/46*1075*01;
                                          205/55R16 91W         11A; 22I; 24J; 24M          nur bis
                                          205/60R16 92          11A; 22I; 24J; 24M          e1*2001/116*0448*05;
                                          215/55R16 93          11A; 22I; 24C; 24D          Schrägheck;
                                          215/60R16 95          11A; 22I; 24C; 24D          Frontantrieb;
                                          225/50R16 92          11A; 22I; 24C; 24D; 57T     10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/55R16 95          11A; 22I; 24C; 24D          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/55R16 91      11A; 22I; 24J; 248          ab
GHE            e13*2007/46*1075*..   88 - 132 195/65R16         11A; 245; 51G; 52J          e13*2007/46*1075*02;
                                              205/55R16 91W     11A; 22I; 24J; 248          ab
                                              205/60R16 92      11A; 22I; 24J; 248          e1*2001/116*0448*06;
                                              215/55R16 93      11A; 21P; 22I; 22M; 241;    Stufenheck;
                                                                246; 248                    Schrägheck;
                                              215/60R16 95      11A; 21P; 22I; 22M; 241;    Frontantrieb;
                                                                246; 248                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92      11A; 21P; 22I; 22M; 241;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                246; 248; 57T               721; 725; 73C; 74A;
                                              225/55R16 95      11A; 21P; 22I; 22M; 241;    74P; 76U
                                                                246; 248
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 136 195/65R16 92      11A; 21S; 24J; 24M          Kombi; Frontantrieb;
GHE            e13*2007/46*1075*..            205/55R16 91      11A; 21S; 22I; 24J; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/60R16 92      11A; 21S; 22I; 24J; 24M     12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/55R16 93      11A; 21T; 22I; 24C; 24D     721; 725; 73C; 74A;
                                              215/60R16 95      11A; 21T; 22I; 24C; 24D     74P; 76U
                                              225/50R16 92      11A; 21T; 22I; 24C; 24D;
                                                                57T
                                              225/55R16 95      11A; 21T; 22I; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
GF           e1*96/27*0055*..  66 - 100 205/50R16-86            11A; 21B; 22B; 24J; 24M  Stufenheck;
GFD/GWD      e1*98/14*0164*..           225/45R16-89            11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Schrägheck;
GF/GW        e1*96/27*0055*..,                                  685                      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0055*..                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..      66 - 100 205/50R16-87      11A; 21B; 22B; 24J; 24M Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW          e1*96/27*0055*..,              225/45R16-89      11A; 21B; 22B; 24J; 24M; zul.Achslast; Kombi;
               e1*98/14*0055*..                                 685                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48186
ANLAGE: 95 MAZDA                                                  Radtyp: AVAP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48186
ANLAGE: 95 MAZDA                                                  Radtyp: AVAP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48186
ANLAGE: 95 MAZDA                                                  Radtyp: AVAP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48186
ANLAGE: 95 MAZDA                                                  Radtyp: AVAP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0074-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48186
ANLAGE: 95 MAZDA                                                  Radtyp: AVAP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
MCC) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen und hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der
     Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen.An den
     hinteren Radhäusern ist die ausreichende Radabdeckung durch geeignete Maßnahmen wieder
     herzustellen.
MCU) Die Verwendung dieser Radgröße ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens
     17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nur mit M+S-Bereifung zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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