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							Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 46 MAZDA                                                     Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 08.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-   zul.     zul.       gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-     Abroll     ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                   last     umf.       Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
TREG0KA40671           PCD114.3 ET40           Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff    735    2181       06/10
TREG0SA40671           PCD114.3 ET40           Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff    715    2254       06/10
TREG0SA40671           PCD114.3 ET40           Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff    735    2181       06/10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : ER; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; NC1; NC1E; SE;
                                             TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; LW
                                             133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 129 225/55R18 98             122                        Kombi;
                                           225/60R18 100            122                        Allradantrieb;
                                           235/55R18 100            11A; 122; 245              Frontantrieb;
                                           235/60R18 103            11A; 12A; 245              10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/50R18 100            11A; 12A; 24J; 248         51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 76O

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 127 - 191 235/60R18 103 11A; 24J; 24M                        nur bis
                                            255/55R18 105 11A; 22I; 24C; 24M                   e11*2001/116*0308*0
                                                                                               1; Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  100               235/45R18 94       Dieselmotor; 11A; 24J;     nur ab
                                                                    24M; 51S                   e1*98/14*0118*02;
                                       100 - 104 235/40R18 95       11A; 24J; 24M              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                               74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 46 MAZDA                                                  Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80         11A; 22I; 24C; 24D          MX-5 "Softtop"; MX-
NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/40R18 85         11A; 22I; 24C; 24D          5 "Roadster Coupe";
                                           225/35R18 83         11A; 22B; 24C; 24D          Cabrio;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18           51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/40R18 91                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                            245/40R18 93                                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..    91   235/50R18 101                                         Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..         255/45R18 103 11A; 24K                                Frontantrieb;
EP2          e13*2001/116*0092*.                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
EP2R         e13*2001/116*0090*.                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    225/40R18 88              11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                      235/40R18 91              11A; 22B; 24J               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 215/40R18 85          11A; 22I; 24J; 24M          Stufenheck;
                                          225/40R18 88          11A; 22B; 24J; 24M          Schrägheck;
                                          235/40R18 91          11A; 21B; 22B; 24C; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P
BK             e1*2001/116*0234*..   191      215/45R18 89      11A; 22B; 24J               Mazda 3 MPS;
                                              225/40R18 88      11A; 22B; 24J; 24M          Schrägheck;
                                              235/40R18 91      11A; 22B; 24C; 24M          Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 46 MAZDA                                                  Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W        11A; 21B; 21N; 22B; 22H; Stufenheck;
BLE          e13*2007/46*1071*..                                24J; 248; 51J            Schrägheck;
                                           225/40R18 92         11A; 21B; 21N; 22B; 22H; Frontantrieb;
                                                                242; 245; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/40R18 91      11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24C; 248                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
BL             e11*2001/116*0262*.. 191       225/40R18 92      11A; 21B; 21N; 22B; 22H; Schrägheck;
                                                                242; 245; 248            Frontantrieb;
                                              235/40R18 91      11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24C; 248                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 225/40R18 91         11A; 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P
CW             e1*2007/46*0433*..    85 - 110 225/40R18 92      11A; 21B; 22B; 24C; 248; Kombi; Frontantrieb;
                                                                271                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/35R18 90      11A; 21B; 22B; 24C;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24M; 260; 271; 5GA       721; 725; 73C; 74A;
                                              235/40R18 91      11A; 21B; 22B; 24C;      74P
                                                                24M; 260; 271

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 225/35R18 87W        11A; 22B; 24J; 24M; 5ET     Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..          225/40R18 88W        11A; 22B; 22F; 24J; 24M     Schrägheck;
                                           245/35R18 88W        11A; 22B; 22F; 24D; 57F;    Allradantrieb;
                                                                68T                         Frontantrieb;
                                     122      215/45R18         11A; 22B; 24J; 24M; 51G     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P
GG1            e11*2001/116*0203*.. 191       215/45R18         11A; 22B; 24J; 24M; 51G     Nur Mazda MPS;
                                              225/40R18 92      11A; 22B; 24D; 24J          Allradantrieb;
                                              235/40R18 91      11A; 22B; 24C; 24D          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                            74A; 74P
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 125 215/45R18 89W 11A; 21T; 22I; 24J; 24M;        Kombi; Frontantrieb;
GHE            e13*2007/46*1075*..                          5FM; 51J                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                     83 - 136 215/45R18 93 11A; 21T; 22I; 24J; 24M;         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            51J                             721; 725; 73C; 74A;
                                              225/40R18 91 11A; 21T; 22B; 24C; 24D          74P
                                              225/45R18 91 11A; 21T; 22B; 24C; 24D
                                              235/40R18 91 11A; 21T; 22B; 24C; 24D
                                              235/45R18 94 11A; 21T; 22B; 24C; 24D




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 46 MAZDA                                                  Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91          11A; 21B; 21N; 22B; 22L;    ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                                241; 246; 248               e13*2007/46*1075*02;
                                          235/40R18 91          11A; 21B; 21N; 22B; 22L;    ab
                                                                24C; 244; 247               e1*2001/116*0448*06;
                                     88 - 132 215/45R18 93      11A; 21P; 22B; 22M; 24J;    Stufenheck;
                                                                248; 51J                    Schrägheck;
                                              225/40R18 92      11A; 21B; 21N; 22B; 22L;    Frontantrieb;
                                                                241; 246; 248               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R18 91W     11A; 21B; 21N; 22B; 22L;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                241; 246; 248               721; 725; 73C; 74A;
                                              235/40R18 91W     11A; 21B; 21N; 22B; 22L;    74P
                                                                24C; 244; 247
                                              235/45R18 94      11A; 21B; 21N; 22B; 22L;
                                                                24C; 244; 247
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 215/45R18 89W     11A; 21P; 22I; 22M; 24J;    nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..                              24M; 5FM; 51J               e13*2007/46*1075*01;
                                              225/40R18 91      11A; 21P; 22B; 22M;         nur bis
                                                                24C; 24D                    e1*2001/116*0448*05;
                                              225/45R18 91      11A; 21P; 22B; 22M;         Schrägheck;
                                                                24C; 24D                    Frontantrieb;
                                              235/40R18 91      11A; 21P; 22B; 22M;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24C; 24D                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                     88 - 136 215/45R18 93      11A; 21P; 22I; 22M; 24J;    721; 725; 73C; 74A;
                                                                24M; 51J                    74P
                                              225/40R18 91W     11A; 21P; 22B; 22M;
                                                                24C; 24D
                                              225/45R18 91W     11A; 21P; 22B; 22M;
                                                                24C; 24D
                                              235/40R18 91W     11A; 21P; 22B; 22M;
                                                                24C; 24D
                                              235/45R18 94      11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
                                                                24D

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 46 MAZDA                                                  Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.10.2012
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 46 MAZDA                                                  Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.10.2012
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241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 46 MAZDA                                                  Radtyp: TREG
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      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N5
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ANLAGE: 46 MAZDA                                                  Radtyp: TREG
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5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.