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							Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 80 MAZDA                                                     Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                       loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung             Kennzeichnung         (mm)                     last     umf.     Fertig
                       Rad                       Zentrierring                                   (kg)     (mm)     datum
OMUP0BP35B671          PCD114 ET35               Ø71.6 Ø67.1               67,1    Kunststoff      590    2290     09/09
OMUP0BP35B671          PCD114 ET35               Ø71.6 Ø67.1               67,1    Kunststoff      640    2100     09/09
OMUP0BP35B671          PCD114 ET35               Ø71.6 Ø67.1               67,1    Kunststoff      660    2025     09/09
OMUP0BP35B671          PCD114 ET35               Ø71.6 Ø67.1               67,1    Kunststoff      670    2000     09/09
OMUP0BP35671           PCD114 ET35               Ø71.6 Ø67.1               67,1    Kunststoff      590    2290     01/09
OMUP0BP35671           PCD114 ET35               Ø71.6 Ø67.1               67,1    Kunststoff      640    2100     01/09
OMUP0BP35671           PCD114 ET35               Ø71.6 Ø67.1               67,1    Kunststoff      660    2025     01/09
OMUP0BP35671           PCD114 ET35               Ø71.6 Ø67.1               67,1    Kunststoff      670    2000     01/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BA; BJ; BJD; CA; CP; CPD; GE; GE 6; GF;
                                             GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; GH; GHE; LW; LWD; TA
                                             120 Nm für Typ : BL; BLE; LW
                                             133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
LW           e1*98/14*0118*..  104                205/55R16 94      Ottomotor                   nur ab
                                                  205/60R16 96      Ottomotor                   e1*98/14*0118*02;
                                                  215/55R16 95      Ottomotor; 11A; 24J; 24M    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  225/50R16 96      Ottomotor; 11A; 22I; 24J;   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    24M                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                  225/55R16 95      11A; 22I; 24J; 24M          76Q
LW             e1*98/14*0118*..        100        215/60R16         Dieselmotor; 11A; 24J;      nur ab
                                                                    24M; 51G                    e1*98/14*0118*02;
                                       100 - 104 225/55R16 95       11A; 22I; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                       104       205/55R16 94       Ottomotor                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                 205/60R16 96       Ottomotor                   725; 73C; 74A; 74P
                                                 215/55R16 95       Ottomotor; 11A; 24J; 24M
                                                 225/50R16 96       Ottomotor; 11A; 22I; 24J;
                                                                    24M
LW             e1*98/14*0118*..        88 - 90    205/55R16 93      11A; 24J; 24M               nur bis
LWD            e1*98/14*0165*..                   215/55R16-93      11A; 24J; 24M               e1*98/14*0118*01;
                                                  225/55R16-95      11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 80 MAZDA                                                  Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:    MAZDA MX-6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
GE 6         G003             85 - 121 205/50R16-86             nicht Allradlenkung; 11A;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24J; 24M                    12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/45R16-89      nicht Allradlenkung; 11A;   725; 73C; 74A; 74P
                                                                24J; 24M; 685
                                    120 - 121 205/50R16-86      Allradlenkung; 11A; 22B
                                              225/45R16-89      Allradlenkung; 11A; 22B;
                                                                685

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA PREMACY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
CP           e1*98/14*0116*..  66 - 96 195/50R16 84             11A; 21B; 22B; 24M; 5EA     10B; 11B; 11G; 11H;
CPD          e1*98/14*0161*..          205/45R16 87             11A; 21B; 22B; 24D          12A; 51A; 71K; 721;
                               74 - 96 205/45R16 83             nicht Dieselmotor; 11A;     725; 73C; 74A; 74P
                                                                21B; 22B; 24D; 5DW
                                    96        195/55R16 87      11A; 21B; 22B; 24M; 54F

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
EP           e4*98/14*0044*..    91   215/70R16                 51G                         Allradantrieb;
EPR          e4*98/14*0052*..         225/60R16 102                                         Frontantrieb;
                                      225/65R16 100                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/70R16 102             11A; 54A                    12A; 51A; 71K; 721;
                                      235/60R16 100             11A; 54A                    725; 73C; 74A; 74H;
                                 145  225/70R16 102                                         74P
                                      225/75R16 104
                                      235/70R16                 11A; 54A
EP2          e13*2001/116*0092*. 91   215/70R16                 51G                         Allradantrieb;
EP2R         e13*2001/116*0090*.      225/60R16 102                                         Frontantrieb;
                                      225/65R16 100                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/70R16 102             11A; 54A                    12A; 51A; 71K; 721;
                                      235/60R16 100                                         725; 73C; 74A; 74H;
                                 145  225/70R16 102                                         74P
                                      225/75R16 104
                                      235/70R16

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 205/50R16-86           11A; 22B; 22F; 24C; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
             G138                        225/45R16-89           11A; 22B; 22F; 24C;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24M; 66C                    725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
TA           e13*95/54*0002*.., 105 - 155 205/55R16             11A; 22B; 24J; 24M; 631 Vorderachslenkung;
             G517                         225/50R16-92          11A; 22B; 24J; 24M; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74A; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 80 MAZDA                                                  Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
BL           e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 205/55R16 91         11A; 21P; 22I; 24J; 248 Stufenheck;
BLE          e13*2007/46*1071*..           215/55R16 93         11A; 21B; 21N; 22B; 22H; Schrägheck;
                                                                24C; 248                 Frontantrieb;
                                              225/50R16 92      11A; 21B; 21N; 22B; 22H; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24C; 244; 57T            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                         76U

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
BA           e13*96/27*0023*.., 106           205/50R16         11A; 22B; 24J; 51G          Schrägheck 4-türig;
               G878                           215/45R16-85      11A; 22B; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R16-89      11A; 22B; 22F; 24J; 24M;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                685                         725; 73C; 74A; 74P
BJ             e1*98/14*0094*..      96       195/50R16 84      11A; 21B; 22B; 24M          Schrägheck;
BJD            e1*98/14*0181*..               205/45R16 83      11A; 22B; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R16 86      11A; 21B; 22B; 24J; 24M     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 108 225/50R16 92         11A; 21B; 22B; 22F; 24C;    Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..                               24D; 57I                    Schrägheck;
                                  88 - 122 205/55R16            11A; 22B; 24J; 24M; 51G     Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/55R16 91  11A; 21P; 22I; 22M; 241;        ab
GHE            e13*2007/46*1075*..                          246; 248                        e13*2007/46*1075*02;
                                     88 - 132 195/65R16     11A; 22I; 24J; 248; 51G;        ab
                                                            52J                             e1*2001/116*0448*06;
                                              205/55R16 91W 11A; 21P; 22I; 22M; 241;        Stufenheck;
                                                            246; 248                        Schrägheck;
                                              205/60R16 92 11A; 21P; 22I; 22M; 241;         Frontantrieb;
                                                            246; 248                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16 93 11A; 21P; 22B; 22M;              12A; 51A; 71K; 721;
                                                            24C; 244; 247                   725; 73C; 74A; 74P;
                                              215/60R16 95 11A; 21P; 22B; 22M;              76U
                                                            24C; 244; 247
                                              225/50R16 92 11A; 21B; 21N; 22B; 22L;
                                                            24C; 244; 247; 57T
                                              225/55R16 95 11A; 21B; 21N; 22B; 22L;
                                                            24C; 244; 247




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 80 MAZDA                                                  Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R16 91          11A; 22I; 24C; 24D          nur bis
GHE          e13*2007/46*1075*.. 88 - 136 195/65R16 92          11A; 22I; 24J; 24M          e13*2007/46*1075*01;
                                          205/55R16 91W         11A; 22I; 24C; 24D          nur bis
                                          205/60R16 92          11A; 22I; 24C; 24D          e1*2001/116*0448*05;
                                          215/55R16 93          11A; 22B; 24C; 24D          Schrägheck;
                                          215/60R16 95          11A; 21P; 22B; 22M;         Frontantrieb;
                                                                24C; 24D                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92      11A; 22B; 22M; 24C;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24D; 57T                    725; 73C; 74A; 74P;
                                              225/55R16 95      11A; 21P; 22B; 22M;         76U
                                                                24C; 24D
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 136 195/65R16 92      11A; 21S; 22I; 24J; 24M     Kombi; Frontantrieb;
GHE            e13*2007/46*1075*..            205/55R16 91      11A; 21T; 22I; 24C; 24D     10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/60R16 92      11A; 21T; 22I; 24C; 24D     12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/55R16 93      11A; 21T; 22B; 24C; 24D     725; 73C; 74A; 74P;
                                              215/60R16 95      11A; 21T; 22B; 24C; 24D     76U
                                              225/50R16 92      11A; 21T; 22B; 24C; 24D;
                                                                57T
                                              225/55R16 95      11A; 21T; 22B; 24C; 24D

Verkaufsbezeichnung:    MAZDA 626
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
GE           G104             121             205/50R16-86      11A; 22B; 22F; 22G; 24M     Frontantrieb;
                                              225/45R16-89      11A; 22B; 22F; 22G;         Allradlenkung;
                                                                24M; 685                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
GF             e1*96/27*0055*..      66 - 100 205/50R16-86      11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    Stufenheck;
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..                                 24J; 24M                    Schrägheck;
GF/GW          e1*96/27*0055*..,              225/45R16-89      11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0055*..                                 24D; 24J; 685               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P
GFD/GWD        e1*98/14*0164*..      66 - 100 205/50R16-87      11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    Nur Fz.bis 1060kg
GF/GW          e1*96/27*0055*..,                                24J; 24M                    zul.Achslast; Kombi;
               e1*98/14*0055*..               225/45R16-89      11A; 21B; 21J; 22B; 22F;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24D; 24J; 685               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 80 MAZDA                                                  Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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       den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
       bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung



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ANLAGE: 80 MAZDA                                                  Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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      der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
      herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 80 MAZDA                                                   Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 04.10.2012
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       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                   Vorderachse:                            205/55R16
                   Hinterachse:                            225/50R16


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 80 MAZDA                                                  Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66C) Sofern Reifen der Größe 225/45 R 16 auf der Felge 9 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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